Hausrat­versicherung Nicht immer wird bei Diebstahl im Ferien­domizil gezahlt

Eine Außen­versicherung ist in der Hausrat­versicherung inklusive und versichert Dinge, die zeit­weise außer­halb der eigenen vier Wände gelagert werden. Also alles, was man in den Urlaub mitnimmt und im Hotel­zimmer oder Ferien­haus aufbewahrt. Nicht einge­schlossen ist allerdings das eigene Ferien­haus als zweiter Wohn­sitz. Aber auch in der gemieteten Unterkunft ist der Besitz nicht immer versichert, schreibt die Juni-Ausgabe von test. Denn es macht einen Unterschied, ob es sich um einen Einbruch­diebstahl oder einen einfachen Diebstahl handelt.

Ärgerlich: Während man am Urlaubs­ort abends am Strand schlendert, wird das Hotel­zimmer ausgeräumt und es fehlen Laptop, Schmuck oder Kleidung. Sind die Diebe in das Zimmer gekommen, ohne die Sicherungs­einrichtung aufzubrechen, war es ein einfacher Diebstahl – die Versicherung zahlt nicht. Wurde das Schloss aufgebrochen, sieht die Sache anders aus. Die Gesell­schaften begrenzen jedoch die Leistung der Außen­versicherung oft nach der Höhe, zum Beispiel auf maximal 10.000 Euro, und außerdem höchs­tens 90 Tage am Stück. Die Interrisk und die Ammerländer im Tarif Classic sogar für 180 Tage.

Die Stiftung Warentest bietet für 12 Euro eine Computer­analyse an, in der sie die jeweils güns­tigsten Tarife ermittelt. Unter www.test.de/analyse-hausrat kann man sie bequem online in Auftrag geben.

Der ausführ­liche Artikel ist in der Juni-Zeit­schrift test veröffent­licht.

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