Der Internetriese Google gewährt Zugriff auf beleidigende und rufschädigende Aussagen, selbst wenn er den Opfern zugesagt hat, entsprechende Suchergebnisse zu entfernen oder sie sogar gerichtliche Verbote erwirkt haben. Durch den Link auf eine Datenbank sorgt der Suchmaschinenanbieter dafür, dass unwahre, verleumderische oder frei erfundene Artikel weiterhin gelesen werden können. Darauf weist die Stiftung Warentest in der Juli-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest hin.
Finanztest hat in mehreren Artikeln seit Sommer 2017 das kriminelle System rund um Rainer von Holst und sein unseriöses Internetportal Gerlachreport.com aufgedeckt. Er hat Anleger um Millionen geprellt und Unternehmen erpresst. Das unseriöse Internetportal Gerlachreport.com veröffentlichte daraufhin frei erfundene Vorwürfe gegenüber der Stiftung Warentest und speziell einer Redakteurin. Da es in Deutschland keine ladungsfähige Adresse hat, beantragte die Stiftung Warentest bei Google, in Suchergebnissen 24 Links zu Artikeln mit unwahren Behauptungen und Beleidigungen im Gerlachreport zu löschen. Google entfernte sie zwar, verwies aber per Link auf eine Datenbank, über die rufschädigende Aussagen weiterhin auffindbar sind.
Dass Google den Schutz persönlicher Daten und Rechte nicht ernst nimmt, zeigt auch die Reaktion auf Finanztest vorliegende Gerichtsbeschlüsse. Zwei Firmen gingen rechtlich gegen den Suchmaschinenbetreiber vor, weil er sich weigerte, Links auf Artikel im Gerlachreport mit frei erfundenen Behauptungen wie „Verbrecher“ und „Betrüger“ zu entfernen. Sie beantragten eine einstweilige Verfügung. Das Landgericht Berlin gab beiden Anträgen statt und verbot Google, die Links weiter anzuzeigen. Doch trotz gerichtlicher Verbote verlinkt Google weiter auf die Datenbank Lumen, über die die Artikel weiterhin zu finden sind. Der Internetriese will auch nichts ändern: „Für Google hat Transparenz gegenüber unseren Nutzern höchste Priorität“, lässt das Unternehmen mitteilen.
Der Artikel über Google findet sich in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/suchtreffer-sperren abrufbar.
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