Aufklärung, Beratung, Auskunft – darauf hat jeder Rentenversicherte gesetzlichen Anspruch. Doch die Qualität der Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ist längst nicht immer optimal. Das zeigt eine nicht repräsentative Stichprobe der Stiftung Warentest bei 20 Beratungsstellen, die in der April-Ausgabe von Finanztest veröffentlicht ist.
Berater in Konstanz und Hoyerswerda wussten nicht, wie die gesetzliche Rente im Alter besteuert wird. Im brandenburgischen Seelow verwechselte man Riester- und Rürup-Rente, in Bergisch-Gladbach hatte man von Rürup noch gar nichts gehört.
Besonders häufig gaben die Berater falsche oder unvollständige Antworten bei Fragen zur Rentenbesteuerung, die seit Januar 2005 neu geregelt ist. Auch bei den Themen Rentensplitting, Versorgungsausgleich nach einer Ehescheidung oder privater Rentenversorgung kannten sich einige nicht aus.
Ein falscher Rat kann zum Teil gravierende Folgen haben. Eine Entscheidung zur gleichmäßigen Aufteilung der Rentenansprüche unter Ehepartnern etwa kann nicht widerrufen werden. Zudem entfällt beim Rentensplitting der Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
Die Stiftung Warentest empfiehlt daher, vom Beratungsgespräch ein Protokoll anzufertigen und dieses vom Berater unterschreiben zu lassen. Nur so kann im Streitfall vor Gericht eine Fehlberatung nachgewiesen werden.
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