Gekürzte Sparerfreibeträge Spielräume in der Familie nutzen

Die Bundesregierung hat ab dem nächsten Jahr die Sparerfreibeträge fast halbiert. Viele Sparer müssen ihre Freistellungsaufträge bei Banken anpassen. Wie sie dennoch ihre Steuerpflicht mindern können, beschreibt die Stiftung Warentest in ihrer aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.

Eltern können zum Beispiel einen Teil ihres Vermögens auf ihre Kinder übertragen. Wenn sie keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte haben, bleiben ab 2007 sogar noch bis zu 8.501 Euro Zinsen und Dividenden pro Jahr steuerfrei. Sinnvoll ist es jedoch, die Grenze von 5.001 Euro nicht zu überschreiten – nur dann bleiben Kinder in der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos mitversichert.

Alle anderen Sparer müssen sich im nächsten Jahr mit wesentlich geringeren Freibeträgen begnügen. Per Freistellungsauftrag bekommt jeder nur 801 Euro Kapitalerträge steuerfrei (750 Euro plus 51 Euro Werbekostenpauschale).

Anleger können aber auch einen Teil ihres Vermögens von festverzinslichen Sparbriefen in Aktien oder Aktienfonds umschichten. Dividenden müssen derzeit nämlich nur zur Hälfte besteuert werden. Nachteil ist hier jedoch das höhere Anlagerisiko.

Höhere Kapitalerträge kassiert auch steuerfrei, wer durch Belege Werbungskosten über der Pauschale nachweisen kann.

In jedem Fall sollten Sparer ihre Freistellungsaufträge überprüfen und wenn notwendig anpassen. Das vermeidet unangenehme Nachfragen durch das Finanzamt.

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