Pauschalreisende, deren Flug sich verspätet oder kurzfristig verlegt wurde, können bis zu 600 Euro Ausgleichszahlung bekommen. Doch Fluggesellschaften und Reiseveranstalter stellen sich manchmal quer. Die Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest erklärt, wann Urlauber Geld fordern können.
Wenn Urlauber stundenlang am Flughafen festsitzen oder kurz vor der Abreise einen Brief bekommen, dass der Flug auf den frühen Morgen oder spät in die Nacht verlegt wurde, haben sie zwei Wege, sich zu wehren: Sie können beim Reiseveranstalter den Urlaub stornieren oder wenigstens eine Preisminderung durchsetzen. Und sie können bei deutlichen Flugverspätungen nach der EU-Flugreise-Verordnung eine Ausgleichszahlung einfordern.
Der erste Weg ist oft steinig: Verschiebungen der Flugzeit sind Alltag, sagen die Gerichte. Sind nur der Anreise- und der Abreisetag betroffen, müssen Kunden das hinnehmen. Erst wenn die Nachtruhe verkürzt wird, ist eine Preisminderung drin. Bei Verspätungen beispielsweise stehen dem Kunden ab der vierten Stunde und für jede weitere angefangene Stunde 5 Prozent des Tagesreisepreises zu.
Viel mehr bringt es, eine Entschädigung von der Fluglinie zu verlangen. Da sind bis 600 Euro drin, je nach Flugstrecke. Das geht bei Verspätungen ab drei Stunden. Wenn der Flug jedoch vor der Abreise verlegt wurde und die Information schon 14 Tage vor der Abreise kam, ist eine Entschädigung nicht möglich.
Der ausführliche Bericht erscheint in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 17.04.2013 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/thema/reiserecht abrufbar.
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