Fluggastrechte Wer zu spät kommt, den bestraft die Airline

Mit gepacktem Koffer am Flughafen stehen und nicht wegkommen, weil Flüge gestrichen oder verschoben werden – einfach ärgerlich! Genervte Passagiere müssen aber nicht alles hinnehmen. Finanztest empfiehlt, die Zeit zu nutzen und Beweise zu sammeln. Nur so haben Passagiere die Möglichkeit, später Entschädigung einzufordern.

Immerhin: Es wird für die Airlines immer schwerer, ihren Kunden Entschädigungszahlungen zu verweigern. Dafür sorgen die Gerichte. Doch wie in jedem Prozess sind Beweise das A und O. Deswegen sollten Passagiere, die wegen annulierter oder verschobener Flüge nicht abreisen können, eine schriftliche Bestätigung von ihrer Fluggesellschaft einfordern. Denn in der EU-Fluggastrechteverordnung gibt es viele Lücken: Fluggäste, deren Flug abgesagt wird und die deshalb mit einem Ersatzflug reisen, bekommen eine Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro. Passagiere, deren Flüge 24 Stunden verspätet starten, bekommen dagegen lediglich Kost und Logis für eine Nacht. So manche Fluggesellschaft nutzt das aus. Denn für bloße Verspätungen, seien sie auch noch so lange, gibt es bisher keinen Anspruch auf Entschädigung. Finanztest gibt einen Überblick über die Fluggastrechte und nennt Adressen, bei denen Betroffene im Streitfall Hilfe bekommen.

Der ausführliche Artikel ist in der Novemberausgabe von FINANZTEST veröffentlicht und im Internet unter www.test.de.

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