Während die Staatsanwaltschaft Dortmund gegen den wegen dubioser Finanzgeschäfte bereits vorbestraften Stefan Kühn im Zusammenhang mit einer Autark-Gesellschaft Anklage wegen schweren gemeinschaftlichen Betrugs erhoben hat, betreibt der schon wieder dubiose Geschäfte. Er bietet Anlegern erneut die Umstellung ihrer Nachrangdarlehen auf Aktien an, die zuvor immer wieder gescheitert war.
Finanztest hatte die von Stefan Kühn beherrschte Autark-Gruppe bereits im Januar 2017 auf die Warnliste der Stiftung Warentest gesetzt. Bis Ende 2016 hatten Anleger nach Angaben von Autark Verträge im Wert von 135 Millionen Euro gezeichnet. Doch die Geschäfte liefen von Anfang an schlecht, ab 2016 meldete dann die erste Autark-Firma Insolvenz an. Weitere Firmen folgten. Doch Kühn ersann immer neue dubiose Geschäfte. Zuletzt versuchte er zwei Mal Anlegern der 2018 liquidierten Autark Invest AG den Umtausch ihrer Nachrangdarlehen auf Aktien der Autark Entertainment Beteiligungsholding AG aus Duisburg schmackhaft zu machen. Dabei gibt es nicht nur Zweifel an dem Wert der Aktien, sondern auch Gegenwind durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Für beide Angebote gebe es keinen von der Bafin gebilligten Wertpapierprospekt, teilt die Aufsichtsbehörde mit.
Finanztest warnt Anleger davor, mit Kühn Geschäfte zu machen. In Liechtenstein wird gegen ihn wegen des Verdachts der Geldwäsche, der Untreue und des Verstoßes gegen das Bankgesetz ermittelt. Im Juni 2020 hat außerdem die Staatsanwaltschaft Dortmund Anklage gegen Kühn wegen gemeinschaftlich begangenen Betrugs im besonders schweren Fall in 99 Fällen erhoben.
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