Die Zulagen für die Eigenheime sollen wegfallen. Nur wer bis zum 31. Dezember den Bauantrag einreicht oder einen Kaufvertrag unterschreibt, hat sie sicher in der Tasche. In der neuen Ausgabe von Finanztest erfährt man, wie man sich die Eigenheimzulage sichert und was beim Hausbau zu beachten ist.
Die Regierung will die Eigenheimzulage streichen. Wer sie noch bekommen will, sollte schnell handeln. Bauherren müssen ihr Vorhaben so weit bringen, dass sie den Bauantrag, die Bauanzeige oder die Bauunterlagen bis zum 31. Dezember bei der Baubehörde einreichen können. Einziehen müssen sie in ihren Neubau jedoch erst im Jahr der Fertigstellung. Käufer müssen den Kaufvertrag vor 2004 beim Notar unterschreiben. Wichtig ist beim Kaufvertrag das Datum der Übergabe der Immobilie, der sogenannte Anschaffungstermin. Der kann nämlich später sein.
Können Käufer ihr Heim erst 2004 beziehen, sollten sie einen Tag aus 2004 als Anschaffungstermin im Kaufvertrag vereinbaren, denn beim Kauf eines Eigenheims beginnt die Förderung im Jahr der Anschaffung. Angeschafft ist es juristisch gesehen am Tag, an dem Besitz, Nutzen und Lasten auf den Käufer übergehen. Legt man das Anschaffungsdatum auch in dieses Jahr, beginnt auch die Eigenheimförderung formal 2003. Das erste Geld gibt es aber erst nach dem Einzug. Klappt der dann erst 2004, verschenken Käufer die erste Rate der Förderung, wenn sie einen Termin aus 2003 als Anschaffungstermin wählen. Ausführliche Informationen zur Eigenheimförderung finden sich in der Oktober-Ausgabe von Finanztest.
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