Wenn ein Ehepartner den Verlust des Arbeitsplatzes absehen kann, in Mutterschaft gehen wird oder sich für Altersteilzeit entscheidet, sollte er in jedem Fall vorher die Wahl der Steuerklasse prüfen. Bekommt er durch eine schlechte Wahl weniger Geld, kann er es nämlich nicht mehr zurückholen, berichtet die Zeitschrift Finanztest in ihrer jüngsten Ausgabe. Der Verlust lässt sich nur verhindern, wenn Arbeitnehmer die Steuerklassen rechtzeitig ändern.
Je nach Höhe des Bruttolohnes sind für Ehepaare entweder die Steuerklasse III und V oder für beide die Steuerklasse IV auf der Steuerkarte günstiger. Verändert sich aber die Lebenssituation, wird zum Beispiel ein Ehepartner arbeitslos, hängt die Höhe des Arbeitslosengeldes von der Steuerklasse ab, die am Anfang des Jahres auf der Steuerkarte steht, in dem die Arbeitslosigkeit beginnt. Eine verheiratete Frau, die vorher im Schnitt 2 500 Euro brutto im Monat verdient hat, bekommt mit der Steuerklasse III 246,75 Euro Arbeitslosengeld in der Woche. Mit Steuerklasse IV sind es nur 203,62 Euro und mit der V nur 145,60 Euro. Auch wenn Arbeitslose heiraten oder Ehepartner sich trennen, können sie bei einem Steuerklassenwechsel mehr Arbeitslosengeld erhalten.
Modellrechnungen von Finanztest zeigt Ehepaaren, wie sie durch die Wahl der Steuerklasse die Höhe des Arbeitslosen-, Mutterschafts-, Krankengeld oder Altersteilzeitlohn beeinflussen können. Ausführliche Informationen zur Wahl der Steuerklasse finden sich in der Mai-Ausgabe von Finanztest.
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