Nach den Preissteigerungen im Oktober 2004 und zu Beginn des Jahres 2005 hat die Gasbranche für April eine weitere Erhöhung der Gaspreise angekündigt. Stiftung Warentest informiert in der März-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest, wie sich Kunden dagegen wehren können.
Nicht jede Preiserhöhung ist laut Bund der Energieversorger zu verurteilen. Wenn die Versorger nur gestiegene Einkaufspreise ohne Aufschlag weitergeben, sei das in Ordnung, meint auch Finanztest. Daran hätten sich die Firmen in der Vergangenheit aber nicht gehalten. Neue Preissteigerungen von teilweise über 15 Prozent seien nicht zu begründen. Wenn Kunden die Preiserhöhung ihres Versorgers für zu hoch halten, sollten sie ihm dies schriftlich mitteilen, rät Finanztest. In dem Schreiben sollen die Verbraucher dann mitteilen, dass sie den bisherigen Preis plus eine Steigerung von zwei Prozent akzeptieren und die Einzugsermächtigung nur für diese Summe gilt. Einen Musterbrief dafür gibt es bei den Verbraucherzentralen und dem Bund der Energieverbraucher (www.energiepreise-runter.de).
Der Versand des Protestschreibens kann als Brief oder Fax erfolgen. Einen Nachweis über den Empfang gibt es aber nur, wenn der Brief als Einschreiben geschickt wird. An der Zahlung kann der Verbraucher so lange festhalten, bis ein Gericht entschieden hat, ob die Preiserhöhung gerechtfertigt ist. Ausführliche Informationen zu Gaspreisen finden sich in der März-Ausgabe von Finanztest.
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