Inlineskater sind auf deutschen Straßen die Gekniffenen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof werden die Rollen rechtlich behandelt wie Kinderwagen oder Rollstühle. Das heißt: Inliner müssen auf den Gehweg. Können sie dort Fußgänger gefährden, müssen sie sogar Schritttempo fahren. Radfahrer haben im Gegensatz dazu deutlich mehr Rechte – dafür drohen ihnen, wenn sie sich nicht an die Regeln halten, höhere Bußgelder, manchmal sogar Punkte in Flensburg oder der Entzug des Führerscheins. Wer welche Rechte und Pflichten hat und wie hoch die Strafen bei Missachtung sind, steht in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.
Inlineskater haben im Straßenverkehr kaum Rechte: Gibt es einen Gehweg, ist die Straße für sie tabu. Der Radweg ist immer verboten – auch wenn er ausgesprochen breit und komfortabel ist. Erlaubt sind Fußgängerzonen und Spielstraßen – nicht aber Tempo-30-Zonen. Wenig Rechte, dafür aber auch wenig Pflichten: Vorschriften zu Beleuchtung und Sicherheitsausrüstung gibt es keine – obwohl bei der hohen Unfallgefahr Protektoren empfehlenswert sind. Die Bußgelder sind bei Regelverstößen gering: Wer etwa statt auf dem Gehweg auf der Fahrbahn oder dem Radweg rollt, zahlt 5 Euro.
Ganz anders sieht es für Radfahrer aus. Wer hier die Regeln missachtet, kann ganz schön zur Kasse gebeten werden. Wer etwa Einbahnstraßen missachtet oder während des Radelns telefoniert, zahlt 15 Euro, wenn er erwischt wird. Rote Ampeln zu überfahren, ist deutlich teurer. Zeigte die Ampel länger als eine Sekunde Rot, sind 125 Euro fällig und vier Punkte in Flensburg, wenn der Radfahrer einen Führerschein hat. Ähnliches gilt bei Alkohol auf dem Fahrrad: Wer mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Rad erwischt wird, dem kann sogar der Führerschein entzogen werden. Ausführliche Informationen zur Rechtslage der Inlineskater finden sich in der Juni-Ausgabe von Finanztest.
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