Fragen nach der sexuellen Orientierung sind in Versicherungsverträgen unzulässig. Trotzdem haken Versicherer gern mal nach: Bei einem Berliner Schwulenpärchen sollte beispielsweise genau erklärt werden, warum ein Mann und nicht eine Frau die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung im Todesfall erhalten sollte. Solche Erfahrungen machen Schwule und Lesben häufig. Die Januar-Ausgabe von Finanztest gibt Tipps, wie der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin trotzdem abgesichert werden kann.
Wer seinen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner als Bezugsberechtigten in einer Lebensversicherung eintragen lassen möchte, riskiert, dass der Antrag abgelehnt wird. Um auf Nummer Sicher zu gehen, kann beispielsweise die Mutter des Antragstellers als Bezugsberechtigte eingetragen werden – denn nach Zustandekommen des Vertrages kann der Berechtigte jederzeit nachträglich geändert werden. Doch das ist nur eine Notlösung.
Sie ändert nichts an der Tatsache, dass viele Versicherungskonzerne die geschätzten vier Millionen Homosexuellen in Deutschland als Kunden offenbar nicht wollen. Wie auf Schwule und Lesben spezialisierte Versicherungsmakler bestätigen, verhalten sich die meisten Versicherer diskriminierend, wenn Schwule und Lesben eine Kapital- oder Risikolebensversicherung abschließen wollen. Sie verlangten HIV-Tests oder lehnten Verträge aus fadenscheinigen Gründen ab. Ausführliche Informationen zur Mediation finden sich in der Januar-Ausgabe von Finanztest.
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