Je schlechter die Zeiten, desto größer der Konkurrenzkampf im Job-Alltag. Immer mehr Menschen werden weg gemobbt, weil Kollegen um ihre Postion fürchten. Viele Arbeitnehmer fühlen sich gegenüber ihren Kollegen oder Vorgesetzten hilflos. Zu unrecht. Im neuen Finanztest werden Tipps gegeben, wie es möglich ist, sein Recht zu bekommen.
Mobbing hat viele Gesichter. „Betroffene werden zielgerichtet ausgegrenzt, es wird über sie und nicht mit ihnen geredet. Sie werden von gemeinsamen Aktivitäten oder Gesprächen fern gehalten“, sagt Martina Perreng vom DGB. „Neben persönlicher Ausgrenzung erfolgt meist auch eine berufliche Isolierung. Informationen werden vorenthalten, Arbeiten bewusst boykottiert, Leistungen abgewertet.“
Doch Mobbingopfer haben Rechte, die sie vor Gericht durchsetzen können, auch wenn das nicht ganz einfach ist. Denn nicht jeder, der sich gemobbt fühlt, kann auch auf Entschädigungen hoffen. Wichtig ist es, das Mobbing auch beweisen zu können. Allgemeine Behauptungen wie „ständig wurde ich kritisiert“ reichen nicht aus. Finanztest rät, dazu ein detailliertes Mobbing-Tagebuch zu führen, in dem alle Belege gesammelt und alle Mobbingsituationen genauestens beschrieben werden. Ein Indiz für Mobbing kann für den Richter auch sein, wenn der Mobber auf Lösungs- und Gesprächsvorschläge des Betroffenen nie eingegangen ist und stattdessen mit neuen Angriffen reagiert. Der beste Beweis sind Zeugen, doch deren Aussagen müssen wasserdicht sein, eine Erfolgsgarantie sind sie nicht. Ausführliche Informationen zum Mobbing finden sich in der Februar-Ausgabe von Finanztest.
Nutzungsbedingungen Bild- und Videomaterial
Die Verwendung von Bild- und Videomaterial ist bei redaktioneller Berichterstattung über das jeweilige Thema und unter Angabe der Quelle „Stiftung Warentest“ honorarfrei. Bei Online-Verwendung muss auf den zugehörigen Inhalt auf test.de verlinkt werden. Eine werbliche oder gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.