Immer häufiger verurteilen Gerichte Verantwortliche dazu, geprellten Kunden Schadenersatz zu zahlen. Die Zeitschrift Finanztest nennt in ihrer Januar-Ausgabe zahlreiche Beispiele, die getäuschten Kunden Mut machen.
Anleger, die Angst um ihr Geld haben, sollten sich umgehend von einer Verbraucherzentrale oder von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Der Jurist kann prüfen, ob eine Schadenersatzforderung gegen Vermittler, Berater, Anbieter, Prospektherausgeber, Treuhänder oder sonstige Verantwortliche Aussicht auf Erfolg hat.
Enthalten schon die Prospekte für die Geldanlagen grobe Fehler, fällt es in der Regel nicht schwer zu beweisen, dass unvollständig oder falsch informiert wurde. Typische Prospektfehler sind falsche Renditeberechnungen, fehlende oder falsche Angaben über Provisionen und Gebühren sowie fehlende Hinweise auf personelle und wirtschaftliche Verflechtungen von Beteiligten einer Geldanlage.
Zu einer korrekten Aufklärung gehört auch, dass Vermittler und Berater Kunden über negative Presseberichte informieren. Ein Anlageberater muss zudem prüfen, ob das Angebot zum finanziellen Hintergrund, den Anlagezielen und Vorkenntnissen seines Kunden passt. Tut er das nicht, muss er für Verluste haften.
Die Zeitschrift Finanztest informiert regelmäßig über unseriöse Anbieter in einer Warnliste, die im Internet unter www.test.de/warnliste abrufbar ist.
Nutzungsbedingungen Bild- und Videomaterial
Die Verwendung von Bild- und Videomaterial ist bei redaktioneller Berichterstattung über das jeweilige Thema und unter Angabe der Quelle „Stiftung Warentest“ honorarfrei. Bei Online-Verwendung muss auf den zugehörigen Inhalt auf test.de verlinkt werden. Eine werbliche oder gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.