Die Reform der Erbschaftsteuer bringt nicht nur eine Gleichbehandlung von Immobilien mit Aktien und Geldvermögen. Durch die Erhöhung der Freibeträge, aber auch der Steuersätze, gibt es neue Gewinner und Verlierer bei der Erbschaftsteuer. Wer von der neuen Regelung profitiert und wer verliert, hängt vom Verwandtschaftsgrad und der Art und Höhe des geerbten Vermögens ab, so Finanztest in der aktuellen Ausgabe.
Dank der erhöhten Freibeträge können Ehepartner, Kinder und Enkel von den neuen Regeln profitieren: Beispielsweise können Kinder jetzt 400 000 Euro steuerfrei erben, das ist fast doppelt so viel wie bisher. Bei teuren Immobilien kann erben aber auch für sie teurer werden, da das Finanzamt jetzt den vollen Wert der Immobilie ansetzt.
Zu den Verlierern gehören Partner ohne Trauschein, Neffen und Geschwister, die nur noch wie Freunde oder Nachbarn zählen. Sie müssen für Erbschaften und größere Geschenke bald deutlich mehr zahlen als zuvor, obwohl auch für sie der Freibetrag auf 20 000 Euro angehoben wird. Denn sobald der überschritten ist, verlangt das Finanzamt vom darüberliegenden Wert mindestens 30 Prozent. Das ist in den meisten Fällen mehr als zuvor.
Die Reform wird voraussichtlich im Frühjahr oder Sommer 2008 Gesetz. Bis es in Kraft tritt, können Erben wählen, ob ihr geerbtes Vermögen nach den bisherigen oder den geplanten Regelungen besteuert werden soll. Das gilt sogar rückwirkend für Erbschaften im Jahr 2007.
Für Schenkungen gilt vorerst noch das bisherige Recht. Da speziell Geschwister, Neffen oder Partner ohne Trauschein künftig schlechter dastehen können, sollten Vermögende prüfen, ob sie diesen bereits vorzeitig Vermögen übertragen, um so noch von den alten Regelungen zu profitieren, rät Finanztest.
Der ausführliche Bericht findet sich in der Januar-Ausgabe von FINANZest oder im Internet unter www.test.de.
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