Wer nach dem 31. Dezember 2006, 24 Uhr, ein Baby bekommt, in diesem Jahr gut verdient hat und dann im Beruf aussetzt, bekommt monatlich maximal 1.800 Euro Elterngeld vom Staat – Mutter oder Vater erhalten ein Jahr lang 67 Prozent ihres vorherigen Nettolohns. Wenn sich auch der andere Elternteil eine Auszeit vom Beruf fürs Kind nimmt, wird sogar zwei weitere Monate gezahlt. Eltern ohne Job haben Anspruch auf den Sockelbetrag von 300 Euro monatlich. Der Stichtag ist wichtig: Wer vor dem Ende dieses Jahres ein Baby bekommt, erhält lediglich 154 Euro Kindergeld im Monat und Erziehungsgeld, sofern er nicht über den relativ niedrigen Einkommensgrenzen liegt.
Ehegatten können schon während der Schwangerschaft durch geschicktes Agieren den Nettolohn und damit auch das spätere Elterngeld erhöhen: Derjenige, der arbeitet und Elterngeld beantragen will, wechselt vor der Geburt früh in die günstige Steuerklasse III. Ebenso sollten auf die Lohnsteuerkarte mögliche Freibeträge etwa für eine doppelte Haushaltsführung eingetragen werden.
Elterngeld wird es nicht nur für Arbeitnehmer geben, sondern auch für Selbstständige, Beamte, Auszubildende oder Studierende. Als Einkommen gilt bei Arbeitnehmern der durchschnittliche Arbeitslohn der zurückliegenden 12 Monate. Auch wer nach der Geburt seine Arbeitszeit auf bis zu 30 Stunden pro Woche reduziert, ist elterngeldberechtigt. Er erhält in der Regel 67 Prozent der durch die Teilzeit verursachten Gehaltseinbuße.
Die beiden Partner können das Elterngeld auch abwechselnd oder zeitgleich beziehen. An der Möglichkeit, für längstens drei Jahre Babypause zu machen, ändert das neue Elterngeld nichts.
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