Die neue Erbschaft­steuer Nahe Verwandte im Vorteil

Von den Neuerungen der neuen Erbschaft­steuer profitieren Ehepartner, Kinder und einge­tragene Lebens­gefährten – andere Verwandte wie zum Beispiel Geschwister müssen mit gestiegenen Steuerbelastungen rechnen. Die Stiftung Warentest erläutert in der Februar-Ausgabe der Zeit­schrift Finanztest die neuen Regeln zu Erbschaft und Schenkung und zeigt, wie man durch lang­fristige Planung und portionierte Geschenke große Steuer­vorteile erzielen kann.

Hat bisher noch das Familien­domizil den Frei­betrag des Erben belastet, erleichtern Neuregelungen nun die Über­nahme selbst­genutzter Immobilien. Sofern Wohn­eigentum mindestens die nächsten 10 Jahre vom Erben bewohnt wird, kann es steuerfrei geerbt werden.

Bis zu 500.000 Euro Vermögen kann dem Ehepartner ohne Abgaben hinterlassen werden. Vorher waren es 193.000 Euro weniger. Dies gilt auch für gleich­geschlecht­liche Partner, die nach der neuen Erbschaft­steuer Ehepaaren gleich­gestellt sind, voraus­gesetzt, sie sind eine einge­tragene Lebens­part­nerschaft einge­gangen.

Eltern können seit diesem Jahr ihren Kindern fast doppelt so viel Barvermögen steuerfrei hinterlassen wie früher. Der persönliche Frei­betrag für leibliche Kinder, Stief- und Adoptivkinder stieg von 205.000 Euro auf 400.000 Euro. Von Mutter und Vater zusammen sind das 800.000 Euro.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie in der Februar-Ausgabe der Zeit­schrift Finanztest und im Internet unter www.test.de.

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