Bank­gebühren Mangelnde Trans­parenz bei Entgelten

Viele Banken kassieren versteckte oder gar unzu­lässige Gebühren. Das bestätigt die Auswertung eines Leser­aufrufs zum Thema Bank­gebühren, den die Zeit­schrift Finanztest der Stiftung Warentest durch­geführt hat.

Erhöhen sich beispiels­weise die Gebühren für die Konto­führung, reicht es nicht, wenn die Bank darüber auf ihrer Home­page informiert. Die Preise der wesentlichen Leistungen müssen Filial­banken im Schalterraum aushängen. Über alle weiteren Dienst­leistungen muss ein auf Nach­frage erhältliches Preis­verzeichnis informieren.

Neben Klein­beträgen, die erst beim genauen Durch­sehen der Konto­auszüge auffallen, werden den Kunden bei der Baufinanzierung oft Schätz­gebühren von mehreren Hundert Euro aufgebrummt. Solche Gebühren sind jedoch unzu­lässig, weil die Banken den Immobilien­wert in ihrem eigenen Interesse ermitteln. Sie schätzen so ihr eigenes Kreditrisiko ein.

Auch wenn die Bank nur eine gesetzliche Pflicht erfüllt, dürfen keine Gebühren für den Kunden anfallen.

Insgesamt 20 verbotene Gebühren listet der Artikel auf. Nicht nach­voll­zieh­bare Entgelte sollten Bank­kunden schnell reklamieren, rät Finanztest. So hat man gute Chancen auf Erstattung. Bei einem Streit um Gebühren muss man übrigens nicht gleich vor Gericht ziehen: Ombuds­männer vermitteln zwischen Bank und Kunde. Vielfach ist so eine Schlichtung zugunsten des Kunden möglich.

Der ausführ­liche Artikel findet sich in der Februar-Ausgabe der Zeit­schrift Finanztest und im Internet unter www.test.de.

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