Ausbildungs­unterhalt Wann Eltern nicht für Ausbildung oder Studium zahlen müssen

Eltern müssen zwar für ihre Kinder eine Ausbildung oder das Studium finanzieren – aber nicht in jedem Fall und vor allem nicht ewig. Lassen sich die Kinder zu viel Zeit oder merken sie nach der ersten Ausbildung, dass sie doch lieber eine Ausbildung oder ein Studium in einer anderen Branche machen möchten, müssen Eltern in der Regel nicht mehr für den Unterhalt des Kindes aufkommen, so Finanztest in der aktuellen Mai-Ausgabe.

Ein 27-Jähriger, der nach der Schule erst ein Jahr jobbte, dann Zivil­dienst machte, anschließend noch ein Jahr jobbte und dann das Abitur nach­holte – dem müssen die Eltern das Studium nicht mehr finanzieren. Aus dem Ausbildungs­unterhalt raus sind auch Eltern, deren Kinder einige Jahre nach einer finanzierten ersten Ausbildung noch studieren wollen. Denn wenn die Kinder finanziell schon auf eigenen Beinen standen, müssen sie das spätere Studium selber finanzieren.

In der Regel müssen Eltern die erste Ausbildung oder bei Abiturienten das Studium finanzieren. Schließen Kinder nach dem Bachelor-Abschluss zügig ein Master-Studium an, müssen Eltern auch für das Master-Studium aufkommen. Wie tief Eltern in die Tasche greifen müssen, hängt von ihrem Einkommen und ihrer Lebens­situation ab. Als Richt­wert gelten 670 Euro monatlich für Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen. Doch Vater und Mutter steht ein Mindest­selbst­behalt von jeweils 1150 Euro zu. Dazu kommen Aufschläge für berufs­bedingte Kosten wie etwa Fahrten zur Arbeit, für Alters­vorsorge, Kreditraten und Kosten für weitere Kinder, so dass der Selbst­behalt um mehrere hundert Euro höher liegen kann.

Eltern haben aber nicht nur eine Unter­halts­verpflichtung, sie können auch von ihren Kindern detaillierte Informationen darüber verlangen, welche Kurse, welche Prüfungen, welche Praktika sie machen. Eine Sozialpädagogik-Studentin im neunten Semester hatte dazu keine Lust – mit Folgen: Das Ober­landes­gericht strich ihr den Unterhalt.

Der ausführ­lichen Artikel Ausbildungsunterhalt ist in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/thema/familien­recht veröffent­licht.

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