Die Stiftung Warentest bietet europaweit unabhängigen und erfahrenen Instituten die Übernahme von Prüfaufträgen für Warentests und Dienstleistungsuntersuchungen an. Für die Produktbereiche „Wasch- und Reinigungsmittel“, „Telekommunikation“ und das Tätigkeitsfeld „Wahrnehmungspsychologische Inhaltsanalyse von Informationstexten“ ruft sie geeignete Prüfinstitute auf, ihr Interesse an einem entsprechenden Prüfauftrag zu bekunden.
Voraussetzung dafür ist zunächst die Gewähr der Interessenten, in einem vorgegebenen Zeitraum die von der Stiftung Warentest festgelegten Prüfkriterien nach wissenschaftlichen Methoden an typischerweise 10 bis 30 Prüfmustern sachkundig zu untersuchen. Die Auswertung der Ergebnisse und die Festlegung der Qualitätsurteile nimmt die Stiftung Warentest vor. Genauere Informationen finden sich unter www.test.de/pruefinstitute.
Eine weitere Voraussetzung ist die Unabhängigkeit des Institutes. Es darf nicht in enger Beziehung zu einem Anbieter oder Hersteller stehen und muss eine unparteiische Durchführung der Untersuchung gewährleisten. Dazu muss eine Neutralitätsverpflichtung abgegeben werden, die unter www.test.de/neutralitaetsverpflichtung eingesehen werden kann.
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