Hinter vermeintlich kostenlosen DVDs oder SMS-Diensten im Internet verbergen sich oft überteuerte Abos. In den meisten Fällen müssen Betroffene jedoch nicht zwangsläufig zahlen, sondern können von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Wann dies möglich ist, zeigt die Zeitschrift Finanztest in ihrer Juli-Ausgabe.
Die Zustimmung gibt der Kunde, indem er die Teilnahmebedingungen des scheinbaren Gratis-Angebots akzeptiert, in deren Kleingedrucktem ein Kauf-Vertrag samt Abo abgeschlossen wird. Verbraucher, die im Internet einkaufen, können das Geschäft grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Zeitlich unbegrenzt widerrufen können Verbraucher, wenn der Widerruf nicht auf postalischem Wege, sondern nur via teurer 0900-Faxnummer oder E-Mail möglich ist.
Auch bei SMS-Angeboten für Jugendliche, die sich als teure Abo-Fallen entpuppen, gibt es Möglichkeiten zum Vertragswiderruf. Ein Abovertrag bei Jugendlichen ist in der Regel unwirksam, wenn die Eltern dem Geschäft nicht vorher zugestimmt haben. Bei Gratis-Angeboten im Internet rät Finanztest dazu, die Teilnahmebedingungen genau zu kontrollieren, sowie Schriftverkehr oder Bildschirmfotos der Internetseiten („Screenshots“) aufzubewahren.
Weitere Informationen befinden sich im aktuellen Heft von Finanztest und im Internet unter www.finanztest.de.
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