Abgeltungsteuer Plus für Zinssparer, Minus für Kursgewinner

Wer Einkünfte aus Zinsen und Kursgewinnen hat, muss diese ab 2009 mit 25 Prozent versteuern. Wehtun wird die neue Abgeltungsteuer vor allem Anlegern mit Aktien und Fondsanteilen. Denn wenn sie die Papiere mindestens ein Jahr besitzen, sind ihre Kursgewinne zurzeit steuerfrei. Freuen können sich Anleger, die Zinseinkünfte erzielen: Sie zahlen ab 2009 meistens weniger Steuern als bisher. Welche Geldanlagen gewinnen oder verlieren, und wie man jetzt schon reagieren kann, erklärt die Stiftung Warentest im August-Heft der Zeitschrift Finanztest.

Sparer, die Zinsen aus Sparbüchern, Bundesschatzbriefen und Rentenfonds einnehmen, müssen ihre Zinseinkünfte aktuell mit bis zu 45 Prozent versteuern. Schon bei einem jährlichen Einkommen über 15.000/30.000 Euro (Alleinstehende/Ehepaare) ist der Steuersatz höher als die ab 2009 gültige Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent. Finanztest rät, Zinseinkünfte in die Zeit nach 2008 zu verschieben, wenn der persönliche Steuersatz deutlich über 25 Prozent liegt. Sparer mit niedrigerem Steuersatz können sich die Differenz ab 2009 über die Steuererklärung zurückholen.

Ungünstig wirkt sich die Abgeltungsteuer auf Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien und Fondsanteilen aus. Das betrifft auch Fondssparpläne für die Altersvorsorge. Wer solche P apiere noch vor 2009 kauft und mindestens ein Jahr lang hält, kann die neue Steuer aber umgehen.

Steuerliche Änderungen ab 2009 für die beliebtesten Geldanlagen und alle Ausnahmen gibt es im August-Heft von Finanztest und unter www.test.de.

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