Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass Artikel und Testergebnisse aus unseren Zeitschriften test und Finanztest sowie aus unserem Internetangebot test.de ohne unsere Zustimmung ganz oder teilweise abgedruckt oder online verbreitet werden. Dies verletzt die urheberrechtlichen Nutzungsrechte der Stiftung Warentest.

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Tests urheberrechtlich geschützt
Die in den Zeitschriften test und Finanztest sowie unter www.test.de abrufbaren Artikel sind als Sprachwerke urheberrechtlich geschützt. Dies gilt auch für die Darstellung der Testergebnisse. Die Stiftung Warentest allein ist berechtigt, die von ihr veröffentlichten Artikel und Testergebnisse zu nutzen. Dies gilt sowohl für die Veröffentlichung von Artikeln und Testergebnissen in Printmedien als auch in Online-Medien. Derartige Nutzungen sind grundsätzlich nur mit unserer Zustimmung zulässig.
Zitatrecht
Hiervon ausgenommen sind lediglich Hinweise auf einzelne Testergebnisse (z.B. „Das Produkt XY hat die Testnote „Gut“ erhalten“) oder Veröffentlichungen, in denen Auszüge von Artikeln oder Testergebnissen der Stiftung Warentest im Rahmen des urheberrechtlichen Zitatrechts gem. § 51 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) genutzt werden.
Allerdings gilt das Zitatrecht nur in sehr engen Grenzen. So ist beispielsweise eine teilweise Übernahme von Artikeln der Stiftung Warentest nur zulässig, wenn dies in einem selbstständigen Werk lediglich zur Erläuterung oder als Nachweis dient.
Keinesfalls ist die Übernahme ganzer Artikel oder Tests erlaubt. Bei einem zulässigen Zitat müssen zudem die Quelle und das Heft angegeben werden, in dem der jeweilige Artikel oder Test veröffentlicht wurde.
Rechtsansprüche
Die Stiftung Warentest hat bei einer Verletzung ihrer urheberrechtlichen Nutzungsrechte Rechtsansprüche, die von der Unterlassung über Auskunftsrechte bis zu Schadensersatzansprüchen gehen können.
Alle Fragen im Überblick
- Welche Inhalte kann ich kostenlos verwenden?
- Darf ich längere Texte übernehmen?
- Darf ich Testtabellen übernehmen?
- Ich habe auf test.de einen Test gekauft. Darf ich ihn weiter verbreiten?
- Darf ich die PDF-Datei auf meiner Webseite zum Download anbieten?
- Darf ich Ihren Test verlinken?
- Kann ich einen kompletten Heft-Artikel nutzen?
- Kann ich Artikel der Stiftung Warentest in unseren elektronischen Pressespiegel übernehmen?
- Darf ich das Logo der Stiftung Warentest nutzen?
- Darf ich Bilder von test.de herunterladen und verbreiten?
- Kann ich Fotos aus den Heften bekommen und nachdrucken?
- Welche Bildquelle soll ich angeben?
- Linktausch: Wenn ich Sie verlinke, verlinken Sie dann zurück?
- Weitere Fragen?
FAQ: Häufige Fragen
Hier haben wir die häufigsten Fragen zum Thema Urheberrecht und Nachdrucke für Sie beantwortet.

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Welche Inhalte kann ich kostenlos verwenden?
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Hierfür gibt es folgende Möglichkeiten:
- Sie übernehmen eine Pressemitteilung inklusive Link.
- Sie nutzen weiteres Pressematerial wie Bilder oder Videos.
- Sie übernehmen nur den ersten Absatz eines Tests (fett gedruckter Teaser) und setzen einen Link.
- Sie nutzen Überschrift und Teaser (keine Bilder) aus unserem RSS-Feed.
- Sie setzen einen einfachen Link, den Sie selbst kurz betexten.
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Darf ich längere Texte übernehmen?
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Nur mit schriftlicher Genehmigung der Stiftung Warentest.
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Darf ich Testtabellen übernehmen?
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Nein. Testtabellen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden. Bitte verweisen Sie stattdessen auf die entsprechende Heftausgabe bzw. verlinken Sie auf den vollständigen Test auf test.de.
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Ich habe auf test.de einen Test gekauft. Darf ich ihn weiter verbreiten?
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Auf test.de gekaufte Tests dienen nur der privaten Nutzung. Eine Weitergabe, die über die Privatkopie hinausgeht, ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Dies gilt insbesondere für die gewerbliche oder öffentliche Nutzung.
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Darf ich die PDF-Datei auf meiner Webseite zum Download anbieten?
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Nein. Die Stiftung Warentest lebt vom Verkauf ihrer Publikationen – auch im Internet. PDF-Dateien dürfen daher grundsätzlich nicht übernommen werden.
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Darf ich Ihren Test verlinken?
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Gerne. Wir freuen uns über jeden Link. Für einen Link brauchen Sie auch keine Genehmigung von uns. Bitte linken Sie immer direkt auf das Thema (nicht auf die Startseite).
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Kann ich einen kompletten Heft-Artikel nutzen?
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Ab einer bestimmten Auflage fertigt die Stiftung Warentest Sonderdrucke an. Diese Sonderdrucke sind kostenpflichtig und müssen bei der Stiftung Warentest bestellt werden. Das gleiche gilt für PDFs, die per Newsletter oder im Intranet veröffentlicht werden sollen.
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Kann ich Artikel der Stiftung Warentest in unseren elektronischen Pressespiegel übernehmen?
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Gegen eine Nutzungsgebühr ist das möglich. Sie können entsprechende Rechte bei der PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG erwerben.
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Darf ich das Logo der Stiftung Warentest nutzen?
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Das Logo der Stiftung Warentest darf nur mit schriftlicher Zustimmung der Stiftung Warentest genutzt werden. Dies kann zum Beispiel – bei der Werbung mit Testergebnissen – auf Basis eines Logolizenzvertrags geschehen. Wenn Sie redaktionell über einen Test der Stiftung Warentest berichten möchten, kontaktieren Sie bitte die Abteilung Kommunikation.
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Darf ich Bilder von test.de herunterladen und verbreiten?
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Nur mit schriftlicher Genehmigung der Stiftung Warentest. Einige allgemeine Bilder über die Stiftung Warentest, Cover und Prüfbilder finden Sie kostenlos zum Download unter Pressebilder.
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Kann ich Fotos aus den Heften bekommen und nachdrucken?
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Nur, wenn die Stiftung Warentest die Rechte daran besitzt (in der Regel bei Produkt- und Prüfbildern) und nur im Zusammenhang mit der Berichterstattung über einen Test. Schmuckbilder, die von externen Fotografen oder Bildagenturen gemacht wurden, werden nicht über die Stiftung Warentest weitergegeben. Bitte fragen Sie direkt beim Urheber nach. Quellenangaben finden Sie direkt unter dem Online-Bild bzw. gestürzt in der Heftmitte oder am Rand des PDFs.
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Welche Bildquelle soll ich angeben?
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Wenn Sie Nutzungrechte an Bildern der Stiftung Warentest erworben haben, geben Sie als Bildquelle bitte „Stiftung Warentest“ an. Es sei denn, wir haben Ihnen einen anderen Bildnachweis genannt.
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Linktausch: Wenn ich Sie verlinke, verlinken Sie dann zurück?
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Nein. An Linktauschprogrammen nehmen wir grundsätzlich nicht teil. Jeder externe Link ist eine Einzelfallentscheidung, die unsere Redaktion fällt, wenn auf der Seite ein geprüfter Mehrwert zu dem jeweiligen Thema vorhanden ist.
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Weitere Fragen?
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Die Abteilung Kommunikation hilft gerne weiter.