Urheberrecht Was erlaubt ist – und was nicht

Leider müssen wir immer wieder fest­stellen, dass Artikel und Test­ergeb­nisse aus unseren Zeit­schriften test und Finanztest sowie aus unserem Internet­angebot test.de ohne unsere Zustimmung ganz oder teil­weise abge­druckt oder online verbreitet werden. Dies verletzt die urheberrecht­lichen Nutzungs­rechte der Stiftung Warentest.

Urheberrecht - Was erlaubt ist – und was nicht

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Tests urheberrecht­lich geschützt

Die in den Zeit­schriften test und Finanztest sowie unter www.test.de abruf­baren Artikel sind als Sprach­werke urheberrecht­lich geschützt. Dies gilt auch für die Darstellung der Test­ergeb­nisse. Die Stiftung Warentest allein ist berechtigt, die von ihr veröffent­lichten Artikel und Test­ergeb­nisse zu nutzen. Dies gilt sowohl für die Veröffent­lichung von Artikeln und Test­ergeb­nissen in Printmedien als auch in Online-Medien. Derartige Nutzungen sind grund­sätzlich nur mit unserer Zustimmung zulässig.

Zitatrecht

Hier­von ausgenommen sind lediglich Hinweise auf einzelne Test­ergeb­nisse (z.B. „Das Produkt XY hat die Testnote „Gut“ erhalten“) oder Veröffent­lichungen, in denen Auszüge von Artikeln oder Test­ergeb­nissen der Stiftung Warentest im Rahmen des urheberrecht­lichen Zitat­rechts gem. § 51 des Urheber­rechts­gesetzes (UrhG) genutzt werden.

Allerdings gilt das Zitatrecht nur in sehr engen Grenzen. So ist beispiels­weise eine teil­weise Über­nahme von Artikeln der Stiftung Warentest nur zulässig, wenn dies in einem selbst­ständigen Werk lediglich zur Erläuterung oder als Nach­weis dient.

Keinesfalls ist die Über­nahme ganzer Artikel oder Tests erlaubt. Bei einem zulässigen Zitat müssen zudem die Quelle und das Heft angegeben werden, in dem der jeweilige Artikel oder Test veröffent­licht wurde.

Rechts­ansprüche

Die Stiftung Warentest hat bei einer Verletzung ihrer urheberrecht­lichen Nutzungs­rechte Rechts­ansprüche, die von der Unterlassung über Auskunfts­rechte bis zu Schadens­ersatz­ansprüchen gehen können.

FAQ: Häufige Fragen

Hier haben wir die häufigsten Fragen zum Thema Urheberrecht und Nach­drucke für Sie beant­wortet.

Urheberrecht - Was erlaubt ist – und was nicht

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Welche Inhalte kann ich kostenlos verwenden?

Hierfür gibt es folgende Möglich­keiten:

- Sie über­nehmen eine Pressemitteilung inklusive Link.
- Sie nutzen weiteres Pressematerial wie Bilder oder Videos.
- Sie über­nehmen nur den ersten Absatz eines Tests (fett gedruckter Teaser) und setzen einen Link.
- Sie nutzen Über­schrift und Teaser (keine Bilder) aus unserem RSS-Feed.
- Sie setzen einen einfachen Link, den Sie selbst kurz betexten.

Darf ich längere Texte über­nehmen?

Nur mit schriftlicher Genehmigung der Stiftung Warentest.

Darf ich Test­tabellen über­nehmen?

Nein. Test­tabellen dürfen grund­sätzlich nicht über­nommen werden. Bitte verweisen Sie statt­dessen auf die entsprechende Heft­ausgabe bzw. verlinken Sie auf den voll­ständigen Test auf test.de.

Ich habe auf test.de einen Test gekauft. Darf ich ihn weiter verbreiten?

Auf test.de gekaufte Tests dienen nur der privaten Nutzung. Eine Weitergabe, die über die Privatkopie hinaus­geht, ist grund­sätzlich genehmigungs­pflichtig. Dies gilt insbesondere für die gewerb­liche oder öffent­liche Nutzung.

Darf ich die PDF-Datei auf meiner Webseite zum Download anbieten?

Nein. Die Stiftung Warentest lebt vom Verkauf ihrer Publikationen – auch im Internet. PDF-Dateien dürfen daher grund­sätzlich nicht über­nommen werden.

Darf ich Ihren Test verlinken?

Gerne. Wir freuen uns über jeden Link. Für einen Link brauchen Sie auch keine Genehmigung von uns. Bitte linken Sie immer direkt auf das Thema (nicht auf die Start­seite).

Kann ich einen kompletten Heft-Artikel nutzen?

Ab einer bestimmten Auflage fertigt die Stiftung Warentest Sonderdrucke an. Diese Sonder­drucke sind kosten­pflichtig und müssen bei der Stiftung Warentest bestellt werden. Das gleiche gilt für PDFs, die per Newsletter oder im Intranet veröffent­licht werden sollen.

Kann ich Artikel der Stiftung Warentest in unseren elektronischen Pressespiegel über­nehmen?

Gegen eine Nutzungs­gebühr ist das möglich. Sie können entsprechende Rechte bei der PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG erwerben.

Darf ich das Logo der Stiftung Warentest nutzen?

Das Logo der Stiftung Warentest darf nur mit schriftlicher Zustimmung der Stiftung Warentest genutzt werden. Dies kann zum Beispiel – bei der Werbung mit Testergebnissen – auf Basis eines Logolizenz­vertrags geschehen. Wenn Sie redak­tionell über einen Test der Stiftung Warentest berichten möchten, kontaktieren Sie bitte die Abteilung Kommunikation.

Darf ich Bilder von test.de herunter­laden und verbreiten?

Nur mit schriftlicher Genehmigung der Stiftung Warentest. Einige allgemeine Bilder über die Stiftung Warentest, Cover und Prüf­bilder finden Sie kostenlos zum Download unter Pressebilder.

Kann ich Fotos aus den Heften bekommen und nach­drucken?

Nur, wenn die Stiftung Warentest die Rechte daran besitzt (in der Regel bei Produkt- und Prüf­bildern) und nur im Zusammen­hang mit der Bericht­erstattung über einen Test. Schmuck­bilder, die von externen Fotografen oder Bild­agenturen gemacht wurden, werden nicht über die Stiftung Warentest weiterge­geben. Bitte fragen Sie direkt beim Urheber nach. Quellen­angaben finden Sie direkt unter dem Online-Bild bzw. gestürzt in der Heft­mitte oder am Rand des PDFs.

Welche Bild­quelle soll ich angeben?

Wenn Sie Nutzung­rechte an Bildern der Stiftung Warentest erworben haben, geben Sie als Bild­quelle bitte „Stiftung Warentest“ an. Es sei denn, wir haben Ihnen einen anderen Bild­nach­weis genannt.

Linktausch: Wenn ich Sie verlinke, verlinken Sie dann zurück?

Nein. An Linktausch­programmen nehmen wir grund­sätzlich nicht teil. Jeder externe Link ist eine Einzel­fall­entscheidung, die unsere Redak­tion fällt, wenn auf der Seite ein geprüfter Mehr­wert zu dem jeweiligen Thema vorhanden ist.

Weitere Fragen?

Die Abteilung Kommunikation hilft gerne weiter.

Kontakt

Wenn Sie über die Stiftung Warentest berichten oder Expertinnen und Experten interviewen möchten, kontaktieren Sie das Kommunikations-Team.