Allgemeines
Bis zur zwölften Schwangerschaftswoche können Frauen in Deutschland eine Schwangerschaft abbrechen lassen, ohne strafrechtlich verfolgt zu werden. Dazu müssen sie aber den gesetzlich vorgesehenen Weg einhalten. Das bedeutet, dass sie sich in einer staatlich anerkannten Stelle einer Beratung unterziehen und den Abbruch frühestens drei Tage nach dem Beratungsgespräch von einem Arzt durchführen lassen (Beratungsregelung nach § 218a Absatz 1 StGB).
Nach einer Vergewaltigung und bei einer medizinischen Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch gelten andere Vorschriften. Ist durch eine Vergewaltigung eine Schwangerschaft entstanden, muss die betroffene Frau sich keiner verpflichtenden Beratung unterziehen. Es genügt die Feststellung durch einen Arzt. Bei einer medizinischen Indikation kann die Schwangerschaft auch noch in einem späteren Stadium abgebrochen werden.
Eine Schwangerschaft kann auf unterschiedliche Weise abgebrochen werden. Welche Methode gewählt wird, hängt unter anderem davon ab, wie lange die Schwangerschaft bereits besteht.
Darüber hinaus sollten sich Frauen mit einer Blutgerinnungsstörung intensiv mit ihrem Arzt über die Art des Abbruchs beraten. Bei einer Gebärmutterausschabung besteht für sie ein erhöhtes Blutungsrisiko. Nach dem Absaugen wird oft eine solche Ausschabung vorgenommen. Aber auch nach einem medikamentösen Abbruch kann sie – wenn auch selten – erforderlich werden.
Absaugen
Dieses Verfahren wird angewendet, wenn die Schwangerschaft nicht älter als zwölf Wochen ist. Dabei wird in örtlicher Betäubung oder unter Vollnarkose der Muttermund gedehnt und eine dünne Kunststoffkanüle in die Gebärmutter eingeführt. Diese Kanüle ist mit einer Saugpumpe verbunden, die das Schwangerschaftsgewebe mit Unterdruck aus der Gebärmutter heraussaugt. Oft wird dann noch eine Ausschabung gemacht, um alle Schleimhautreste zu entfernen.
MIFEGYNE (Wirkstoff Mifepriston)
Mit diesem als Abtreibungspille bekannt gewordenen Medikament kann eine Frühschwangerschaft – das heißt innerhalb von 49 Tagen nach Empfängnis beziehungsweise 63 Tagen nach Beginn der letzten Regelblutung (9. Schwangerschaftswoche) – ohne chirurgischen Eingriff beendet werden.
Die Anwendung von Mifepriston muss immer mit der Gabe eines Prostaglandins kombiniert werden. Dadurch wird das Schwangerschaftsgewebe restlos ausgestoßen und die sonst notwendige Ausschabung entfällt.
Zur Kombination bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch mit Mifepriston ist ein Prostaglandinpräparat mit dem Wirkstoff Misoprostol (MisoOne) auf dem Markt.
Die meisten Frauen, die eine Schwangerschaft auf diese Weise abgebrochen haben, waren damit – auch im Vergleich zur Vakuumabsaugung – sehr zufrieden. Sie haben sich vor allem deshalb für diese Methode entschieden, weil sie einen chirurgischen Eingriff samt Narkose ablehnten. Manche Frauen empfanden es allerdings als belastend, dass sich der Abbruch über mehrere Tage hinzog.
Prostaglandin
Nach der zwölften Woche ist der Fetus meist schon zu groß, um ihn abzusaugen. Bei einer medizinischen Indikation wird der Abbruch im Krankenhaus – häufig nach Vorbehandlung mit Mifepriston – mit einem Prostaglandin durchgeführt. Dieses Hormon löst Wehen aus, durch die der Fetus und die Plazenta abgehen. Danach wird noch eine Gebärmutterausschabung gemacht, um Schleimhaut- und Plazentareste vollständig aus der Gebärmutter zu entfernen. Weil Prostaglandin nur langsam wirkt, kann der Abbruch ein bis zwei Tage dauern.
Behandlung mit Medikamenten
Rezeptpflichtige Mittel
Mifepriston ist als einziges Medikament in Deutschland für einen Schwangerschaftsabbruch zugelassen. Es ist für diese Anwendung geeignet.