Viele Frauen mit Wechseljahresbeschwerden suchen nach Alternativen zur Hormonbehandlung. Ihnen werden entsprechende Produkte mit dem Extrakt von Sojabohnen, Rotklee oder mit isolierten Isoflavonen angeboten. Die entsprechenden Präparate gelten als Nahrungsergänzungsmittel – fallen rechtlich also unter das Lebensmittelgesetz und nicht unter das Arzneimittelgesetz. Sie sind rezeptfrei in Drogerien, Reformhäusern, Apotheken und im Internet erhältlich.
Soja enthält Isoflavone – „pflanzliche Östrogene“
Nur ein Viertel der Japanerinnen klagt über Wechseljahresbeschwerden, in den USA sind hingegen 85 Prozent der Frauen betroffen. Der Unterschied, so die Vermutung, könnte im stärkeren Verzehr von Sojaprodukten begründet sein. Soja enthält Isoflavone. Diese ähneln dem weiblichen Sexualhormon Östrogen und werden daher als "pflanzliche Östrogene" bezeichnet.
Therapeutische Wirksamkeit weder für Soja noch Rotklee belegt
Allerdings ist unklar, ob die Unterschiede im Empfinden des Wechseljahresgeschehens bei asiatischen und US-amerikanischen Frauen allein auf unterschiedliche Ernährungsgewohnheiten zurückzuführen sind. Wissenschaftliche Überprüfungen konnten jedenfalls bisher nicht bestätigen, dass diese Produkte Wechseljahresbeschwerden nennenswert beeinflussen. Studien mit Sojaextrakt erbrachten uneinheitliche Ergebnisse. Eine hochwertige wissenschaftliche Übersicht über die verfügbaren Daten hat gezeigt, dass sich Hitzewallungen auch durch die Einnahme von Rotkleeextrakt nicht verringern.
Verträglichkeit der Isoflavone unsicher
Auch im Hinblick auf die Verträglichkeit isoflavonhaltiger Produkte sind noch viele Fragen offen. Es gibt zwar laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) keine Hinweise darauf, dass die Einnahme von Isoflavonen bei gesunden Frauen nach den Wechseljahren das Risiko für Brustkrebs und Gebärmutterkrebs ansteigen lässt oder die Schilddrüsenfunktion beeinträchtigt. Andererseits sind die Daten, die eine Unschädlichkeit belegen sollen, mit Unsicherheiten behaftet (Lesen Sie hierzu auch beim BfR). Außerdem liegen für einige Personengruppen keine Daten vor – etwa für Frauen mit einer hormonabhängigen Krebserkrankung an Brust oder Gebärmutter.
Efsa: Einnahme begrenzen
Die Behörde empfiehlt daher, sowohl Dauer als auch Dosierung der Einnahme zu begrenzen. So sollten Soja-Isoflavonen maximal zehn Monate lang mit 100 Milligramm am Tag verabreicht werden und Rotklee-Isoflavonen nur drei Monate lang mit täglich 43,5 mg. Für eine längere Einnahmedauer und höhere Dosierungen liegen keine Risikoabschätzungen vor – auch nicht für ansonsten gesunde Frauen nach der Menopause. Da auch nach der Begutachtung durch die Efsa weiterhin unklar bleibt, ob die Produkte sicher sind, können die Arzneimittelexperten der Stiftung Warentest keiner der genannten Personengruppen die Einnahme von Rotklee oder Soja empfehlen.