Rezeptfreie Medikamente für Erwachsene bezahlt die Krankenkasse nur bei ganz bestimmten Erkrankungen. Das gilt auch für Mittel mit Magnesium oder Kalium, beispielsweise bei CASR-Mutationen oder dem Gitelmann-Syndrom.
Ständigen Magnesiumverlust behandeln
Bei einer angeborenen Krankheit, die dazu führt, dass der Organismus ständig Magnesium verliert, dürfen Magnesiumpräparate zum Einnehmen weiterhin zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Diese Krankheit ist jedoch sehr selten.
Bei erhöhtem Risiko für Hochdruck in der Schwangerschaft
Magnesiumpräparate zum Spritzen dürfen verordnet werden, wenn ein nachgewiesener Magnesiummangel durch Magnesiumpräparate zum Einnehmen nicht ausgeglichen werden konnte oder ein erhöhtes Risiko für einen Schwangerschaftshochdruck mit Krampfbereitschaft (Eklampsie) besteht.
Mangel an Kalium
Kaliumsalze dürfen nur als Einzelmittel auf Kassenrezept verordnet werden, wenn nachgewiesenermaßen ein Mangel an Kalium vorliegt. Näheres hierzu lesen Sie in der Ausnahmeliste.