Bei Hauterkrankungen verordnet der Arzt häufig Mittel, die den individuellen Bedürfnissen Ihrer Haut und den Erfordernissen der zugrundeliegenden Erkrankung entsprechend nach einer bestimmten Rezeptur in der Apotheke hergestellt werden.
Wirkstoffe gleich, Hilfsstoffe anders
Häufig handelt es sich dabei um Kombinationen. Sofern diese Mittel die gleichen Wirkstoffe enthalten, lassen sie sich genauso beurteilen wie die entsprechenden Fertigarzneimittel. Die Rezepturen können aber mit anderen Hilfsstoffen versehen sein, die die Wirkung der Inhaltsstoffe an der Haut beeinflussen. Meist werden die Salben, Cremes oder Tinkturen frisch „angerührt“ und sind nicht so lange haltbar wie Fertigarzneimittel, etwa dann, wenn auf Konservierungsmittel verzichtet wird, die leicht Allergien auslösen.
Apotheke überprüft Rezeptur
Manchmal werden die Mittel auch deshalb verschrieben, weil sich so Substanzen zusammenmixen lassen, die wegen Verträglichkeitsproblemen oder aus wirtschaftlichen Überlegungen als Fertigpräparat nicht oder nicht mehr auf dem Markt sind. Unter anderem deswegen prüft die Apotheke die Rezeptur vor der Herstellung noch einmal auf ihre Plausibilität.
Nicht alles mischen
Vorsicht ist geboten, wenn es sich bei der verordneten Rezeptur um eine Kombination aus Antibiotikum, Pilzmittel und einem cortisonhaltigen Wirkstoff handelt. Eine solche "Schrotschusstherapie", die gleichzeitig Bakterien, Pilze und eine Entzündung behandeln soll, ist nur selten sinnvoll. Es ist besser, die Hauterkrankung eindeutig zu diagnostizieren und entsprechend ihrer Ursachen gezielt zu behandeln.