Nicht selten lösen spezielle Umgebungsbedingungen am Arbeitsplatz Ekzeme aus, wie etwa das Hantieren mit Chemikalien oder hautreizenden Substanzen in Friseurläden oder Laboren. Bei Verdacht auf eine beruflich bedingte Hauterkrankung sollten Sie einen Hautarzt aufsuchen.
Rechtzeitig behandeln
Verschleppte Ekzeme, die nicht behandelt werden, können schlimmstenfalls eine Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Erhärtet sich der Verdacht, dass die Hauterkrankung beruflich bedingt ist, kann die weitere Behandlung zulasten der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgen.
Extra-Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nutzen
Der Hautarzt wird dann mit Ihrem Einverständnis einen Hautarztbericht an die gesetzliche Unfallversicherung (in vielen Fällen ist das die Berufsgenossenschaft) senden. In der Folge können Sie – neben der spezifischen Behandlung Ihrer Hautprobleme beim Hautarzt – auch Angebote der Unfallversicherung wahrnehmen. Hierzu zählen beispielsweise Hautschutzseminare oder eine spezielle stationäre Hautkur.
Keine Zuzahlungen
Im Rahmen einer hautärztlichen Behandlung zulasten der Unfallversicherung fallen keine Rezeptgebühren an. Es können auch Hautpflegeprodukte ohne Zuzahlungspflicht für den Patienten verordnet werden.