Medikamente sind ganz besondere Waren, die nicht nur in besonderen „Läden“ angeboten werden, sondern es gibt ein eigenes Arzneimittelgesetz und eine lange Reihe von Regeln und Verordnungen zum Thema. Neben den Arzneimitteln spielen auch die arzneimittelähnlichen Medizinprodukte eine immer größere Rolle.
Der Zweck macht aus einem Wirkstoff ein Medikament
Nach der gesetzlichen Definition sind Arzneimittel Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die vom Hersteller oder von demjenigen, der sie in den Verkehr bringt, dazu bestimmt sind, zu therapeutischen oder diagnostischen Zwecken angewendet zu werden. Wichtig daran ist, dass es erst die „Zweckbestimmung“ ist, die aus einem Wirkstoff ein Arzneimittel macht.
Arzneimittelgesetz gibt den Rahmen vor
Das seit 1978 geltende „Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln“ (kurz Arzneimittelgesetz– AMG) regelt unter anderem, wie ein Arzneimittel beschaffen sein muss, welche Voraussetzungen es erfüllen muss und wie seine Sicherheit zu garantieren ist.
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