Sowohl die Texte zu den Krankheiten als auch jene zu den Wirkstoffen folgen einer einheitlichen Struktur. Sie erfahren zum Beispiel stets, welche typischen Anzeichen es für ein bestimmtes Krankheitsbild gibt, wann Sie zum Arzt gehen sollten und welche nicht medikamentösen Maßnahmen Sie ergreifen können. Hier stellen wir die einzelnen Rubriken kurz vor.
Anzeichen und Beschwerden
Hier benennen wir die typischen und häufig auftretenden Anzeichen und Beschwerden für das jeweilige Krankheitsbild. Da es nicht möglich ist, alle möglichen Symptome und Begleiterscheinungen aufzuführen, sollten Sie sich sicherheitshalber an einen Arzt wenden, wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Eigendiagnose richtig ist. Alternativ können Sie auch Ihren Apotheker befragen.
Allgemeine Maßnahmen
In dieser Rubrik stellen wir Maßnahmen vor, die Sie ohne Hilfe Dritter und ohne Medikamente vornehmen können, um Beschwerden im Rahmen einer Eigenbehandlung zu lindern und die Krankheit schneller abklingen zu lassen. Mitunter weisen wir bei Krankheiten, die durch den Arzt betreut werden, auch auf weitere Behandlungsmöglichkeiten hin, die mithilfe Dritter durchgeführt werden.
Wann zum Arzt?
Die Stiftung Warentest vertritt die Ansicht, dass eine Reihe von Beschwerden unbedingt ärztlich abgeklärt werden muss – unabhängig davon, ob es rezeptfreie Mittel gibt, mit denen diese Beschwerden behandelt werden können. Auch wenn gesundheitliche Störungen zum ersten Mal auftreten und nicht sicher einzuordnen sind, sollten Sie das ärztlich abklären lassen, bevor Sie Medikamente anwenden. Ist die Diagnose gestellt und die Therapie festgelegt, können Sie sich in bestimmten Fällen in der Folgezeit selbst behandeln. Dabei müssen Sie allerdings die Grenzen für die Dosierung der Medikamente und die Dauer ihrer Einnahme beachten.
Selbstbehandlung begrenzen
Darüber hinaus ist in dieser Rubrik angegeben, wann bei Beschwerden, die eine Zeit lang selbst behandelt wurden, der Arzt aufgesucht werden sollte: Etwa dann, wenn die Beschwerden nach einer definierten Zeit nicht vergangen sind, wenn sie sich verschlimmert haben oder andere hinzugekommen sind.
Kostenübernahme
Der Abschnitt „Wann zum Arzt?“ enthält jeweils auch einen Hinweis darauf, bei welchen Indikationen und unter welchen Voraussetzungen gesetzliche Krankenkassen die besprochenen rezeptfreien Medikamente bezahlen. Von dieser Ausnahme abgesehen, dürfen sie die Kosten für verschreibungsfreie Arzneimittel nur noch für Kinder unter 12 Jahren oder für Kinder mit Entwicklungsstörungen unter 18 Jahren übernehmen.
Wichtiges zur Behandlung
Unter dieser Überschrift wird eine Art Behandlungsplan erstellt. Dieser ist unterteilt in rezeptfreie und rezeptpflichtige Mittel. Darin werden die bei dem jeweiligen Krankheitsbild laut Marktauswahl der Stiftung Warentest meistgekauften beziehungsweise meistverordneten Arzneimittel kurz dargestellt und bewertet. Im Allgemeinen werden die geeigneten Wirkstoffe zuerst genannt, danach folgen solche, die auch geeignet oder mit Einschränkung geeignet sind, anschließend die wenig geeigneten Mittel. Wie die Bewertungen zustande kommen, lesen Sie unter So testen wir.
Rücksprache nehmen
Wenn der Arzt Ihnen ein Mittel verschrieben hat, das mit wenig geeignet bewertet ist, sollten Sie dieses Mittel nicht ohne Rücksprache mit dem Arzt absetzen, sondern mit ihm gemeinsam überlegen, ob ein anderes Mittel eventuell sinnvoller wäre.
Neue Medikamente
In dieser Rubrik nennen wir Wirkstoffe, die in dem entsprechenden Anwendungsgebiet als neue verschreibungspflichtige Arzneimittel auf den Markt gekommen sind und bei denen wir davon ausgehen, dass sie in absehbarer Zeit auch zu den häufig verordneten Mitteln zählen werden.
Gegenanzeigen
Unter manchen Voraussetzungen dürfen Sie bestimmte Medikamente nicht anwenden. Werden diese Gegenanzeigen (Kontraindikationen) nicht berücksichtigt, kann die Behandlung erhebliche Risiken bergen. Allerdings werden in dieser Datenbank nicht alle im Beipackzettel aufgeführten Kontraindikationen genannt. Die Stiftung Warentest beschränkt sich auf klinisch relevante Angaben und auf Umstände, die bei einer Behandlung außerhalb des Krankenhauses (ambulant) bedeutsam sein können.
Nur mit Vorsicht
Manche Wirkstoffe können bei bestimmten Voraussetzungen trotz solcher Gegenanzeigen angewendet werden (relative Kontraindikationen). Allerdings kann das nur ein Arzt entscheiden. Dieser muss in einem solchen Fall Nutzen und Risiken besonders sorgfältig abwägen, gegebenenfalls die Dosierung des Mittels anpassen oder häufiger Kontrolluntersuchungen vornehmen.
Finger weg bei Allergie
Wenn Sie auf einen Wirkstoff bereits einmal allergisch reagiert haben, müssen Sie in Zukunft Arzneimittel mit dieser Substanz meiden. Dieser grundsätzliche Hinweis wird nicht bei jedem Arzneistoff erneut gegeben. Überprüfen Sie daher gegebenenfalls die chemischen Bezeichnungen in Ihrem Allergiepass und vergleichen Sie diese mit den Inhaltsstoffen des Arzneimittels. Hierfür können Sie in der Apotheke Hilfe bekommen. Mitunter kann es auch notwendig sein, die gesamte Substanzgruppe zu meiden.
Wechselwirkungen
Auf zwei Dinge muss man bei Wechselwirkungen ein Auge haben: Zum einen auf andere Medikamente oder Medizinprodukte in arzneimitteltypischer Form, auch selbstgekaufte und Nahrungsergänzungsmittel, zum anderen auf Speisen und Getränke. Beide Aspekte werden unter dieser Überschrift betrachtet.
Wenn Sie mehrere Medikamente gleichzeitig nehmen
Wenden Sie mehrere Arzneimittel gleichzeitig an, kann das eine die Wirkung des anderen abschwächen oder verstärken, unerwünschte Wirkungen können stärker oder häufiger auftreten, es können sich aber auch ganz andere Effekte einstellen. Manche Wechselwirkungen sind so gravierend, dass die Wirkstoffe keinesfalls zusammen angewendet werden dürfen.
Gravierende Folgen. In der Regel führt die Stiftung Warentest hier deutlich weniger Wechselwirkungen auf als in der Packungsbeilage Ihrer Medikamente angegeben. Dort nennen die Arzneimittelhersteller aus haftungsrechtlichen Gründen alle Wechselwirkungen, die im Zusammenhang mit dem Wirkstoff theoretisch denkbar sind oder jemals beschrieben wurden – auch solche, die in der Praxis für die Behandlung wenig bedeutsam sind. Der hier vorliegende Text beschränkt sich deshalb in erster Linie auf jene Wechselwirkungen, die in der ambulanten Behandlung relevant sind oder gravierende Folgen haben können.
Beraten lassen. Beim Kauf von Arzneimitteln oder beim Einlösen eines Rezepts sollten Sie in der Apotheke immer angeben, welche anderen Arzneimittel Sie außerdem regelmäßig anwenden. Auch Nahrungsergänzungsmittel, diätetische Lebensmittel und selbst gekaufte Arzneimittel sollten Sie dabei erwähnen. So lässt sich prüfen, ob es bei der Einnahme des neuen Mittels gefährliche Wechselwirkungen geben kann. Dabei kann ein Medikationsplan helfen.
Medikationsplan
Wer dauerhaft mehrere Medikamente einnimmt, hat unter Umständen ein Anrecht auf einen Medikationsplan. Damit sollen Risiken durch Wechselwirkungen und Einnahmefehler verringert werden. Voraussetzungen für diesen Plan sind:
- Der Versicherte muss parallel drei rezeptpflichtige Medikamente dauerhaft – das heißt für mindestens 28 Tage – anwenden.
- Die Medikamente müssen systemisch wirken, das bedeutet, sie verteilen sich und wirken potenziell im gesamten Körper.
- Außerdem müssen die Kosten für die Medikamente von Ihrer Krankenkasse getragen werden.
Der Medikationsplan wird vom betreuenden Arzt erstellt, meist dem Hausarzt. In der Apotheke können zusätzlich Mittel aus der Selbstmedikation eingetragen werden. Der Plan listet unter anderem Handelsname, Wirkstoff und Dosierung eines Medikaments auf und hält fest, wann, wie und warum es einzunehmen ist. Liegt Ihnen kein Medikationsplan vor, und sind Ihnen in der Praxis auch keine genauen Angaben zu Dosierung und Einnahmezeitpunkt gemacht worden, sollten diese Angaben auf dem Rezept stehen. Erkundigen Sie sich in der Apotheke danach!
Wechselwirkungen in zwei Stufen
Aufgrund ihrer Bedeutung haben wir die Wechselwirkungen in zwei Kategorien eingeteilt:
- In der ersten Kategorie finden Sie Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln, die je nach individueller Situation bedeutsam sein können oder durch einfache Maßnahmen vermeidbar sind.
- Die unter „Unbedingt beachten“ aufgeführten Wechselwirkungen können gefährlich sein. Es sind in jedem Fall geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Manchmal können solche Wechselwirkungen sogar lebensgefährliche Folgen haben, beispielsweise, wenn eine Substanz die Wirkung einer anderen erheblich verstärkt oder abschwächt. Wenn das gefährlich werden kann, finden sich spezielle Hinweise.
Näheres zu den gravierenden Interaktionen, die bei bestimmten Arzneistoffgruppen auftauchen, lesen Sie unter Diese Tabletten vertragen sich nicht.
Speisen und Getränke
Manche Nahrungsmittel oder Bestandteile aus Nahrungsergänzungsmitteln können die Aufnahme eines Arzneistoffs aus dem Magen-Darm-Trakt behindern, andere machen ihn unwirksam oder verstärken seine Wirkung. Solche Wechselwirkungen sind unter anderem zwischen bestimmten Arzneimitteln und Grapefruitsaft oder -früchten, Tee und Milch bekannt. Arzneimittel und alkoholhaltige Getränke passen ebenfalls nicht zusammen. Die Wechselwirkungen zwischen Alkohol und Arzneistoffen sind vielfältig und oft nicht zu überschauen. Um Wechselwirkungen auszuschließen, sollten Sie Arzneimittel grundsätzlich mit einem Glas Leitungswasser einnehmen.
Unerwünschte Wirkungen sinnvoll sortiert
Jedes Medikament kann unerwünschte Wirkungen – weniger genau als Nebenwirkungen bezeichnet – hervorrufen. Dabei handelt es sich oft um Effekte, die durch den Wirkmechanismus erklärbar und in der Regel dosisabhängig sind.
Von der Dosis abhängig
Typische Beispiele sind Müdigkeit und kalte Hände bei der Anwendung von Betablockern (bei hohem Blutdruck) oder ein beschleunigter Puls und Zittrigkeit durch Beta-Sympathomimetika (bei Asthma). Wird die Dosierung verringert, treten viele unerwünschte Wirkungen nur noch schwach oder gar nicht auf. Einige unerwünschte Wirkungen sind aber selbst durch eine Dosisreduktion nicht zu vermeiden. Sie sind in Kauf zu nehmen, wenn der zu erwartende Nutzen einer Arzneimittelanwendung die möglichen unerwünschten Wirkungen deutlich überwiegt. Dabei spielt auch die Schwere der Erkrankung eine Rolle.
Unterschiedliche Reaktionen
Nebenwirkungen können auch auf einer individuellen Empfindlichkeit beruhen. Auch diese lassen sich durch eine Dosisreduktion nicht immer verhindern. Beispiele sind allergische Reaktionen auf Arzneimittel oder Leberschäden durch Medikamente.
Spezielle Sortierung
Die unerwünschten Wirkungen sind in dieser Datenbank nicht nach ihrer Häufigkeit sortiert wie im Beipackzettel, sondern nach der Bedeutung, die sie haben können, und nach ihrer Gefährlichkeit. Im Folgenden erläutern wir, was die Einstufungen bedeuten:
- Keine Maßnahmen erforderlich
Unter dieser Überschrift stehen Nebenwirkungen, die nicht schwerwiegend sind und meist von selbst wieder verschwinden, spätestens, wenn Sie das Arzneimittel absetzen. Bei einer solchen unerwünschten Wirkung brauchen Sie sich üblicherweise keine Sorgen zu machen und auch den Arzt nicht aufzusuchen. - Muss beobachtet werden
Bei Nebenwirkungen, die hier eingeordnet sind, heißt es wachsam sein. Sie sollten einen Arzt zurate ziehen und ihn auf die hinzugekommenen Beschwerden hinweisen. - Sofort zum Arzt
Hier sind bedrohliche Symptome genannt, die Sie sofort zum Arzt führen oder Nahestehende veranlassen sollten, den Notarzt (Telefon 112) zu rufen.
Medikamente nicht eigenmächtig absetzen
Nebenwirkungen bei der Anwendung von Medikamenten, die der Arzt empfohlen hat, sollten Sie generell mit ihm besprechen. Dann kann er die Therapie gegebenenfalls verändern oder die Dosierung anpassen. Keinesfalls sollten Sie ein solches Arzneimittel eigenmächtig absetzen und dieses dem Arzt womöglich noch verschweigen. Ein solches Handeln birgt die Gefahr, dass der Arzt ein anderes Mittel verordnet, weil er annimmt, das erste habe nicht ausreichend gewirkt. Näheres zu den Symptomen, die als unerwünschte Wirkungen durch eine Arzneimittelbehandlung auftreten können, und zu ihren Häufigkeitsangaben lesen Sie unter Unerwünschte Arzneimittelwirkungen.
Spezielle Hinweise
Unter dieser Überschrift werden Informationen zusammengefasst, die bei der Arzneimittelanwendung in bestimmten Lebensumständen zu berücksichtigen sind. Dazu gehören nicht nur Hinweise für Kinder und Jugendliche oder für ältere Menschen, sondern auch, was bei einem Kinderwunsch zu beachten ist und ob Schwierigkeiten beim Tragen von Kontaktlinsen auftreten können. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Hinweisen für Schwangere sowie zur Verkehrstüchtigkeit.
Hinweise für Schwangerschaft und Stillzeit
Nur wenn nötig. Viele Wirkstoffe können aus dem Blut der schwangeren Frau in den Kreislauf des ungeborenen Kindes gelangen und dessen Entwicklung beeinträchtigen oder das Kind schädigen. In der Stillzeit können Arzneistoffe über die Muttermilch den Säugling erreichen. Um die Risiken gering zu halten, sollten Arzneimittel in dieser Zeit nur angewendet werden, wenn es unbedingt erforderlich ist. Manche Therapien müssen allerdings in der Schwangerschaft fortgesetzt werden, um die Gesundheit der Frau, manchmal auch die des Kindes nicht zu gefährden.
Mit dem Arzt sprechen. Als schwangere Frau sollten Sie stets mit einem Arzt sprechen, bevor Sie ein neues Medikament einnehmen, das gilt auch für rezeptfreie Mittel zur Eigenbehandlung. Ist eine Behandlung notwendig, sollte geprüft werden, ob Sie das bisher verwendete Arzneimittel weiterhin anwenden können oder ob es bessere Möglichkeiten gibt. In jedem Fall sind Wirkstoffe zu bevorzugen, die schon lange im Gebrauch sind und deren Auswirkungen kalkulierbar sind. Außerdem sollten die Wirkstoffe so gering wie möglich dosiert werden.
Erkenntnisse fehlen. Eindeutige Aussagen zur Anwendung von Arzneimitteln in Schwangerschaft und Stillzeit lassen sich nur für wenige Arzneimittel machen. Kaum eine Substanz ist in Studien gezielt an schwangeren Frauen geprüft worden. Meist wurden zufällige Beobachtungen zusammengetragen. Ergibt sich daraus eine verwertbare Aussage, steht sie in dieser Rubrik. Die Angabe „Über die Risiken einer Anwendung in der Schwangerschaft gibt es keine ausreichenden Erkenntnisse“ bedeutet, dass in der veröffentlichten internationalen und nationalen Fachliteratur keine verwertbaren Aussagen zu finden sind. Sicherheitshalber sollten Sie – wenn dies möglich ist – das Mittel dann nicht anwenden.
Keine Panik. Was Sie aber – auch zu Ihrer eigenen Beruhigung – wissen sollten: In den ersten zwei Wochen nach der Empfängnis ist der Embryo noch nicht mit Ihrem Blutkreislauf verbunden – eine eventuelle Medikamenteneinnahme in dieser Zeitspanne ist also kein Grund zur Panik. Sobald Sie vermuten, dass Sie schwanger sind, sollten Sie das Mittel absetzen und sich mit Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt absprechen.
Einzeln statt kombiniert. Generell gilt für die Einnahme von Arzneimitteln in der Schwangerschaft: Wenn irgend möglich sollte eine Behandlung mit Einzelwirkstoffen erfolgen. Je mehr Arzneimittel miteinander kombiniert angewendet werden, umso schwieriger ist es, das Risiko für Kind und Mutter abzuschätzen.
Abweichende Empfehlungen. Möglicherweise weichen die Aussagen in dieser Rubrik von den Angaben des Beipackzettels ab. Der Grund sind juristische Erwägungen: Solange der Hersteller keine Studien zur unbedenklichen Anwendung in der Schwangerschaft vorlegen kann, wird er sich mit Einnahmeempfehlungen zurückhalten, um bei einem eventuellen Schaden nicht haftbar gemacht werden zu können.
Vorsicht, Alkohol. Auf Mittel, die Alkohol enthalten, wird hier speziell hingewiesen, weil sich der Konsum von Alkohol in der Schwangerschaft negativ auf die Entwicklung des Kindes auswirken kann und sich nicht angeben lässt, bis zu welcher Grenze Alkohol in dieser Zeit erwiesenermaßen risikolos ist.
Hinweise zur Verkehrstüchtigkeit
Eingeschränktes Reaktionsvermögen. Der Einfluss von Medikamenten auf die Verkehrstüchtigkeit ist oft stärker als vermutet. Manche machen müde, andere verursachen Schwindel, wieder andere beeinträchtigen das Sehvermögen, die Konzentrationsfähigkeit sowie die Fähigkeit, überraschende Situationen schnell zu erfassen und angemessen zu reagieren.
Gilt auch fürs Radfahren. Der Hinweis, dass ein Mittel die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigt, ist unbedingt ernst zu nehmen, damit Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. Das gilt auch, wenn Sie das Fahrrad benutzen – und unter Umständen sogar für den Fußweg. Ferner ist zu bedenken, dass der Versicherungsschutz verloren gehen kann, wenn jemand einen Unfall verursacht und zuvor Arzneimittel eingenommen hat, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen.
Gefahr beim Arbeiten. Die gleichen Vorbehalte gelten auch für Einschränkungen am Arbeitsplatz, zum Beispiel beim Bedienen von Maschinen und bei Arbeiten, die Sie ohne sicheren Halt verrichten.
Woraus besteht das Medikament?
Neben der Angabe, welcher Wirkstoff in einem Medikament enthalten ist, geben wir dessen genaue Menge beispielsweise pro Tablette oder pro Milliliter an. Außerdem bekommen Sie einen Hinweis, wenn das Produkt Alkohol enthält und wenn Konservierungsmittel oder Gelatine verwendet werden.
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