Kfz-Versicherungs­vergleich

Wechseln und sparen auch nach dem 30. November

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Wer den Kündigungs­termin 30. November verpasst, kann in bestimmten Ausnahme­fällen auch während des Jahres umsteigen. Hier die Details.

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Beitrags­erhöhung selbst bei nied­rigerer Rechnung

Hat die Kfz-Versicherung den Beitrag erhöht, müssen Betroffene das nicht akzeptieren. Sie dürfen mit einem Monat Frist ab Eingang der Rechnung außer­ordentlich kündigen. Achtung: Es kann selbst dann eine verdeckte Preis­erhöhung vorliegen, wenn die Rechnung billiger ausfällt als im Vorjahr. Oft beruht diese Ermäßigung allein darauf, dass der Kunde im abge­laufenen Jahr unfall­frei geblieben ist und deswegen in eine güns­tigere Schadenfrei­heits­klasse rutscht, sodass der Beitrag zwangs­läufig sinkt. Es reicht daher nicht, nur danach zu schauen, ob der Rechnungs­betrag nied­riger ausfällt als im Jahr zuvor. Vielmehr ist ein zusätzlicher Blick in die Jahres­rechnung nötig.

Vergleichs­beitrag offen­bart verdeckte Preis­erhöhung

Dort sollte der „Vergleichs­beitrag“ stehen. Viele Kfz-Versicherungen verstecken ihn sorgfältig, zum Beispiel auf der Rück­seite der Rechnung. Er zeigt, ob eine verdeckte Preis­erhöhung vorliegt. Der Vergleichs­beitrag ist die Summe, die der Kunde hätte zahlen müssen, wenn seine neue Schadenfrei­heits­klasse schon im letzten Jahr gegolten hätte. Fällt dieser Betrag nied­riger aus als die neue Rechnung, hat der Versicherer die Preise erhöht. Das heißt: Selbst wenn die persönliche Endabrechnung billiger ist als im Vorjahr, wurde der Grund­beitrag ange­hoben – eine verdeckte Preis­erhöhung. In diesem Fall gilt das Sonderkündigungs­recht.

Weniger Leistungen: Kündigungs­recht

Eine verdeckte Preis­erhöhung liegt auch vor, wenn der Anbieter den Versicherungs­schutz verringert, ohne den Beitrag entsprechend zu senken. Selbst wenn die Anpassung Folge einer Änderung der Gesetzes­lage ist, steht dem Kunden ein außer­ordentliches Kündigungs­recht zu.

Wechsel der Typklasse oder Regionalklasse

Das gilt auch, wenn der Beitrag aufgrund einer geänderten Typklasse ange­hoben wird. Jedes Auto­modell ist einer solchen Typklasse zuge­ordnet. Sie richtet sich nach Anzahl und Höhe der Schäden, die die Versicherer für dieses Auto­modell regulieren. Ähnlich ist es mit den Regionalklassen. Alle Regionen sind bundes­weit je nach Schadenhöhe in unfall­trächtige und weniger unfall­trächtige Zonen einge­stuft. Wird Ihre Region teurer und der Beitrag steigt, berechtigt das zur Kündigung. Das gilt aber nicht, wenn jemand umzieht und nur deshalb in eine teurere Region kommt. Denn den Umzug hat er selbst zu vertreten. Mehr zu Typ- und Regionalklassen steht im Special Basiswissen Kfz-Versicherungen.

Nach Unfall und nach Fahr­zeugwechsel

Auch nach einem Schadens­fall greift das Sonderkündigungs­recht. Wer einen Unfall hat, kann also mit einem Monat Frist aus dem Vertrag aussteigen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Kfz-Versicherung den Schaden reguliert hat oder nicht. Nötig ist lediglich ein endgültiger Bescheid über die Regulierung oder Ablehnung. Danach läuft die Kündigungs­frist vier Wochen. Auch wer ein neues Auto kauft und sein altes verkauft, kann den Vertrag inner­halb des ersten Monats nach dem Kauf mit sofortiger Wirkung, also ohne Frist, kündigen.

Wann das Sonderkündigungs­recht nicht greift

Kein Sonderkündigungs­recht gilt, wenn der Beitrag sich erhöht, weil der Auto­besitzer einen Unfall hatte und deshalb in eine teurere Schadenfrei­heits­klasse rutscht oder sich die Leistungen vereinbarungs­gemäß erhöht haben. Ebenfalls kein Sonderkündigungs­recht steht zu, wenn sich der Betrag ausschließ­lich durch eine Anhebung der Versicherungs­steuer erhöht hat.

Wichtig: Den Grund für Ihre Kündigung sollten Sie im Schreiben an die Kfz-Versicherung ausdrück­lich nennen, zum Beispiel Sonderkündigung wegen Beitrags­erhöhung.

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Siegmar.Reiss am 27.04.2023 um 06:31 Uhr
Versicherung für Motorräder

Schade, dass Motorräder nicht im Versicherungsvergleich dabei sind.
Ein entsprechender Test liegt Jahre zurück.

Gierhartz am 07.02.2023 um 09:25 Uhr
Auslandschutz

Hubert Gierhartz ehem. Versicherungsmakler, heute Rentner, 72 Jahre
Das Schadensbild erweitere ich dahingehend, dass nicht nur die Familienkutsche einen Totalschaden erlitten hat, sondern es auch zu erheblichen Personenschäden gekommen ist. Bewusst verzichte ich darauf ein worst case szenario zu beschreiben, sondern beschränke mich darauf, die Leistungen im Auslandschutz (erweitere Schutzbrief) darzulegen.
Der Auslandschutz reguliert den Schaden nach dem deutschen Recht für Sach- und Personenschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wie sie in der eigenen Kfz-Versicherung besteht.
z.B. Hinterbliebenen Versorgung, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Umbaumaßnahmen, Pflegegelder etc.
Kosten für den Auslandschutz je nach Anbieter zwischen 20 – 50 € im Jahr.

Profilbild Stiftung_Warentest am 02.12.2022 um 10:37 Uhr
Wechsel Kfz-Versicherung

@Caroline1: Ihre Kündigung wird mit dem Zugang der Kündigungserklärung beim Versicherer wirksam, nicht erst mit dem Erhalt des Bestätigungsschreibens vom Versicherer. Wenn der Versicherer sich nicht meldet, können Sie versuchen, telefonisch nachzuhaken.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Doppelversicherung aufgrund der elektronischen Versicherungsbestätigung kaum möglich. Lässt der alte Versicherung Sie nicht aus dem Vertrag, weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, tritt der neue Versicherer vom Vertrag zurück.

Caroline1 am 01.12.2022 um 23:50 Uhr
Wechsel Kfz-Versicherung

Hallo,
anhand Ihres Versicherungsvergleichs habe ich am 28.11. meine bisherige Kfz-Versicherung per E-Mail zum 31.12.2022 gekündigt und um Bestätigung meiner Kündigung gebeten. Die Kündigung erfolgte ausschließlich aus Preisgründen. Nach Eingang der Bestätigung will ich meinen PKW bei einem anderen Versicherer versichern. Meine bisherige Versicherung bestätigte den Eingang meiner E-Mail und bat mich sinngemäß um Geduld aufgrund hohen Arbeitsaufkommens.
Was soll ich machen, wenn sich die angeforderte Bestätigung der Kündigung noch wochenlang verzögert, ich muss meinen PKW ja mit Wirkung vom 1.1.2023 neu versichern
Viele Grüße


ElKr63 am 26.11.2022 um 12:58 Uhr
Tschüss COSMOS

Als langjährige, immer unfallfreie Kundin (SF31) wollte die COSMOS meine Autohaftpflicht ab 1.1.2023 von 144 auf 167 € erhöhen. Es wurde allgemein auf steigende Kosten verwiesen. Ich testete, was ich unter gleichen Bedingungen als Neukundin zahlen müsste und war verblüfft: 105€. Weil ich schon dabei war, habe ich mich gleich bei anderen Versicherungen umgeschaut. Jetzt bin ich für rd. 83€ bei der HUK, zu gleichen Bedingungen wie vorher. Es lohnt sich immer mal zu vergleichen. Ehrlich: Enttäuscht bin ich schon.