
Schritt für Schritt vorgehen. Dann ist der Wechsel der Autoversicherung ein Kinderspiel. © Westend61 / Tom Chance
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechnung für Kfz-Haftpflicht oder Kasko prüfen können und mit Hilfe unserer Testergebnisse einfach Ihren Versicherer wechseln.
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Schritt 1: Rechnung prüfen
Bei einer Beitragsanhebung steht Versicherungskunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Und so paradox es klingt: Eine Beitragserhöhung und damit ein Sonderkündigungsrecht kann aufgrund einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse sogar dann vorliegen, wenn die vom Versicherer geforderte Prämie im kommenden Jahr geringer ist als im laufenden Jahr. Deswegen sollten Versicherungskunden ihre Rechnung prüfen. Das geht auf zwei Wegen:
Rechnung prüfen anhand des Vergleichsbeitrags. Viele Kfz-Versicherungen geben den aussagekräftigen Wert in der Rechnung an: die Summe, die der Kunde im Vorjahr gezahlt hätte, wenn seine neue Schadenfreiheitsklasse schon damals gegolten hätte. Liegt der neue Beitrag über dem Vergleichswert, ist die Kfz-Versicherung teurer geworden.
Selber rechnen. Einige Unternehmen verstecken den Vergleichsbeitrag im Kleingedruckten, andere nennen ihn gar nicht. Dann muss der Kunde selber rechnen und den Grundbeitrag bestimmen, der bei 100 Prozent Beitragssatz fällig wäre. Das geht so: Preis mal 100 geteilt durch Rabattsatz.
Beispiel: Der Kunde mit 55 Prozent Beitragssatz und 400 Euro Jahresbeitrag rechnet: 400 mal 100 geteilt durch 55. Das ergibt 727 Euro Grundbeitrag. Im Vorjahr betrug er 700 Euro (420 mal 100 geteilt durch 60). Damit ist klar: Die Kfz-Versicherung hat den Grundpreis erhöht. Ohne die Erhöhung müsste der Kunde weniger Jahresbeitrag zahlen, als der Versicherer jetzt verlangt – nur 385 Euro.
Unser Tipp: Die Rechnerei ist dann wichtig, wenn die Kfz-Versicherung Ihnen den neuen Beitrag erst spät mitteilt. Einige verschicken die Rechnung erst im Dezember. Dann hätten Sie den Kündigungstermin verpasst. In den meisten Verträgen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember, die Kündigung muss also spätestens am 30. November beim Versicherer sein. Nach einer Preiserhöhung gilt diese Frist aber nicht. Sie haben dann ein außerordentliches Kündigungsrecht – einen Monat lang ab Zugang der Rechnung.
Schritt 2: Leistungen festlegen
Die Kündigung ist auch die Gelegenheit, den Schutz zu prüfen. Der Schutz der Kfz-Versicherung sollte folgende Leistungen bieten:
Haftpflicht. Die Deckungssumme sollte möglichst 100 Millionen Euro betragen.
Kasko. Keine Kürzung bei grober Fahrlässigkeit. Sonst darf die Kfz-Versicherung die Zahlung kürzen, etwa wenn es gekracht hat, weil der Kunde eine rote Ampel überfuhr.
Wildunfall. Die Teilkasko soll nicht nur bei Haarwild leisten, sondern bei allen Tieren.
Marder. Die Teilkasko sollte Bissschäden versichern und vor allem die Folgeschäden mit mindestens 5 000 Euro.
Viele Kunden, die schon seit Jahren in ihrem alten Versicherungsvertrag sind, haben noch einen „Rabattretter“ als Gratis-Extra. Das heißt: Ihr Schadenfreiheitsrabatt wird nicht zurückgestuft, wenn sie einen Unfall bauen. In neuen Verträgen gibt es das kaum noch. Stattdessen bieten sie einen Rabattschutz. Der jedoch kostet Aufpreis.
Übrigens: Ob es sich für Sie lohnt, einen Schaden selbst zu begleichen und einen wertvollen Schadensfreiheitsrabatt zu erhalten, können Sie mit unserem kostenlosen Rabattrechner Kfz-Versicherung ermitteln.
Schritt 3: Preise vergleichen
Letztlich hängt der Preis einer Kfz-Versicherung stark von vielen individuellen Merkmalen ab wie Alter, Beruf oder Jahreskilometern. Mit dem Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest finden Sie günstige Tarife. Zusätzlich können Sie sparen, wenn Sie die Rechnung nur einmal jährlich zahlen. Das bringt oft 5 Prozent gegenüber vierteljährlicher Zahlweise und 3 Prozent gegenüber halbjährlicher. Sparen kann es auch, das Geld nicht zu überweisen, sondern abbuchen zu lassen.
Schritt 4: Vertrag kündigen
Für die ordentliche Kündigung des alten Vertrags reicht ein formloses Schreiben: „Hiermit kündige ich meine Kfz-Versicherung.“ Nicht vergessen: Datum, Unterschrift, Vertragsnummer, Kennzeichen und das Vertragsende zum 31. Dezember. Bitten Sie um eine Bestätigung. Wer sichergehen will, verschickt den Brief per Einschreiben. In wenigen Policen ist nicht der 31. Dezember das Ende des Versicherungsjahrs. Sie legen den Termin taggenau ein Jahr nach Vertragsschluss. Dann endet die Kündigungsfrist einen Monat vor diesem Tag.
Aufgepasst: Ihr Wunschversicherer ist nicht verpflichtet, Sie in der Kaskoversicherung aufzunehmen. Anders als in der Kfz-Haftpflichtversicherung, wo Annahmezwang gilt und die Versicherer jedem Kunden ein Angebot mindestens zum gesetzlichen Mindestschutz machen müssen, dürfen sie in der Kfz-Teilkasko und in der Vollkasko Kunden ablehnen. Das passiert zum Beispiel bei sehr teuren Autos oder bei Pkw mit hohen Typklassen (siehe Spartipps). Diese Kunden sollten zunächst eine neue Kfz-Versicherung finden und danach die alte kündigen.
Schritt 5: Neuen Vertrag abschließen
Danach ist es Zeit, einen neuen Vertrag abzuschließen. Besonders einfach geht das im Internet. Da nennen die Versicherer gleich den Preis. Die Police erhält der Kunde auf dem Postweg.
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@Dosdos: Der Tierbissschaden ist in dem Tarif in der Teilkasko bis 20.000 Euro versichert. Lassen Sie einen darüber liegenden Schaden über die Allgefahrendeckung einer Vollkasko regulieren, werden sie in der Vollkasko entsprechend schlechter eingestuft.
Hallo, wenn in der Teilkasko Tierbisschäden am Akku bis z.B. 20.000 Euro gedeckt sind ich aber eine Unbegrenzte Allgefahrendeckung des Akkus habe (z.B. wie bei ADAC Premium) bekomme ich dann bei einem Tierbisschaden von 30.000 Euro die 10.000 Euro differenz dann von der Volkasko erstattet?
Schade, dass Motorräder nicht im Versicherungsvergleich dabei sind.
Ein entsprechender Test liegt Jahre zurück.
Hubert Gierhartz ehem. Versicherungsmakler, heute Rentner, 72 Jahre
Das Schadensbild erweitere ich dahingehend, dass nicht nur die Familienkutsche einen Totalschaden erlitten hat, sondern es auch zu erheblichen Personenschäden gekommen ist. Bewusst verzichte ich darauf ein worst case szenario zu beschreiben, sondern beschränke mich darauf, die Leistungen im Auslandschutz (erweitere Schutzbrief) darzulegen.
Der Auslandschutz reguliert den Schaden nach dem deutschen Recht für Sach- und Personenschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wie sie in der eigenen Kfz-Versicherung besteht.
z.B. Hinterbliebenen Versorgung, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Umbaumaßnahmen, Pflegegelder etc.
Kosten für den Auslandschutz je nach Anbieter zwischen 20 – 50 € im Jahr.
@Caroline1: Ihre Kündigung wird mit dem Zugang der Kündigungserklärung beim Versicherer wirksam, nicht erst mit dem Erhalt des Bestätigungsschreibens vom Versicherer. Wenn der Versicherer sich nicht meldet, können Sie versuchen, telefonisch nachzuhaken.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Doppelversicherung aufgrund der elektronischen Versicherungsbestätigung kaum möglich. Lässt der alte Versicherung Sie nicht aus dem Vertrag, weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, tritt der neue Versicherer vom Vertrag zurück.