Kfz-Versicherungs­vergleich

Auto­versicherung kündigen – so einfach gehts

1026
Kfz-Versicherungs­vergleich - Sparen Sie Geld mit einem Wechsel der Auto­versicherung

Schritt für Schritt vorgehen. Dann ist der Wechsel der Auto­versicherung ein Kinder­spiel. © Westend61 / Tom Chance

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechnung für Kfz-Haft­pflicht oder Kasko prüfen können und mit Hilfe unserer Testergebnisse einfach Ihren Versicherer wechseln.

Kfz-Versicherungs­vergleich Alle Testergebnisse für Kfz-Ver­sicherungen

Schritt 1: Rechnung prüfen

Bei einer Beitrags­anhebung steht Versicherungs­kunden ein Sonderkündigungs­recht zu. Und so paradox es klingt: Eine Beitrags­erhöhung und damit ein Sonderkündigungs­recht kann aufgrund einer güns­tigeren Schadenfrei­heits­klasse sogar dann vorliegen, wenn die vom Versicherer geforderte Prämie im kommenden Jahr geringer ist als im laufenden Jahr. Deswegen sollten Versicherungs­kunden ihre Rechnung prüfen. Das geht auf zwei Wegen:

Rechnung prüfen anhand des Vergleichs­beitrags. Viele Kfz-Versicherungen geben den aussagekräftigen Wert in der Rechnung an: die Summe, die der Kunde im Vorjahr gezahlt hätte, wenn seine neue Schadenfrei­heits­klasse schon damals gegolten hätte. Liegt der neue Beitrag über dem Vergleichs­wert, ist die Kfz-Versicherung teurer geworden.

Selber rechnen. Einige Unternehmen verstecken den Vergleichs­beitrag im Kleinge­druckten, andere nennen ihn gar nicht. Dann muss der Kunde selber rechnen und den Grund­beitrag bestimmen, der bei 100 Prozent Beitrags­satz fällig wäre. Das geht so: Preis mal 100 geteilt durch Rabatt­satz.

Beispiel: Der Kunde mit 55 Prozent Beitrags­satz und 400 Euro Jahres­beitrag rechnet: 400 mal 100 geteilt durch 55. Das ergibt 727 Euro Grund­beitrag. Im Vorjahr betrug er 700 Euro (420 mal 100 geteilt durch 60). Damit ist klar: Die Kfz-Versicherung hat den Grund­preis erhöht. Ohne die Erhöhung müsste der Kunde weniger Jahres­beitrag zahlen, als der Versicherer jetzt verlangt – nur 385 Euro.

Unser Tipp: Die Rechnerei ist dann wichtig, wenn die Kfz-Versicherung Ihnen den neuen Beitrag erst spät mitteilt. Einige verschi­cken die Rechnung erst im Dezember. Dann hätten Sie den Kündigungs­termin verpasst. In den meisten Verträgen endet das Versicherungs­jahr am 31. Dezember, die Kündigung muss also spätestens am 30. November beim Versi­cherer sein. Nach einer Preis­erhöhung gilt diese Frist aber nicht. Sie haben dann ein außer­ordentliches Kündigungs­recht – einen Monat lang ab Zugang der Rechnung.

Schritt 2: Leistungen fest­legen

Die Kündigung ist auch die Gelegenheit, den Schutz zu prüfen. Der Schutz der Kfz-Versicherung sollte folgende Leistungen bieten:

Haft­pflicht. Die Deckungs­summe sollte möglichst 100 Millionen Euro betragen.

Kasko. Keine Kürzung bei grober Fahr­lässig­keit. Sonst darf die Kfz-Versicherung die Zahlung kürzen, etwa wenn es gekracht hat, weil der Kunde eine rote Ampel über­fuhr.

Wild­unfall. Die Teilkasko soll nicht nur bei Haarwild leisten, sondern bei allen Tieren.

Marder. Die Teilkasko sollte Biss­schäden versichern und vor allem die Folgeschäden mit mindestens 5 000 Euro.

Viele Kunden, die schon seit Jahren in ihrem alten Versicherungs­vertrag sind, haben noch einen „Ra­batt­retter“ als Gratis-Extra. Das heißt: Ihr Schadenfrei­heits­rabatt wird nicht zurückge­stuft, wenn sie einen Unfall bauen. In neuen Verträgen gibt es das kaum noch. Statt­dessen bieten sie einen Rabatt­schutz. Der jedoch kostet Aufpreis.

Übrigens: Ob es sich für Sie lohnt, einen Schaden selbst zu begleichen und einen wert­vollen Schadens­frei­heits­rabatt zu erhalten, können Sie mit unserem kostenlosen Rabattrechner Kfz-Versicherung ermitteln.

Schritt 3: Preise vergleichen

Letzt­lich hängt der Preis einer Kfz-Versicherung stark von vielen individuellen Merkmalen ab wie Alter, Beruf oder Jahres­kilometern. Mit dem Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest finden Sie güns­tige Tarife. Zusätzlich können Sie sparen, wenn Sie die Rechnung nur einmal jähr­lich zahlen. Das bringt oft 5 Prozent gegen­über vierteljähr­licher Zahl­weise und 3 Prozent gegen­über halb­jähr­licher. Sparen kann es auch, das Geld nicht zu über­weisen, sondern abbuchen zu lassen.

Schritt 4: Vertrag kündigen

Für die ordentliche Kündigung des alten Vertrags reicht ein formloses Schreiben: „Hier­mit kündige ich meine Kfz-Versicherung.“ Nicht vergessen: Datum, Unter­schrift, Vertrags­nummer, Kenn­zeichen und das Vertrags­ende zum 31. Dezember. Bitten Sie um eine Be­stäti­gung. Wer sicher­gehen will, verschickt den Brief per Einschreiben. In wenigen Policen ist nicht der 31. Dezember das Ende des Versicherungs­jahrs. Sie legen den Termin taggenau ein Jahr nach Vertrag­sschluss. Dann endet die Kün­digungs­frist einen Monat vor diesem Tag.

Aufgepasst: Ihr Wunsch­versicherer ist nicht verpflichtet, Sie in der Kasko­versicherung aufzunehmen. Anders als in der Kfz-Haft­pflicht­versicherung, wo Annahme­zwang gilt und die Versicherer jedem Kunden ein Angebot mindestens zum gesetzlichen Mindest­schutz machen müssen, dürfen sie in der Kfz-Teilkasko und in der Voll­kasko Kunden ablehnen. Das passiert zum Beispiel bei sehr teuren Autos oder bei Pkw mit hohen Typklassen (siehe Spartipps). Diese Kunden sollten zunächst eine neue Kfz-Versicherung finden und danach die alte kündigen.

Schritt 5: Neuen Vertrag abschließen

Danach ist es Zeit, einen neuen Vertrag abzu­schließen. Besonders einfach geht das im Internet. Da nennen die Versicherer gleich den Preis. Die Police erhält der Kunde auf dem Postweg.

Kfz-Versicherungs­vergleich Alle Testergebnisse für Kfz-Ver­sicherungen

1026

Mehr zum Thema

1026 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 25.08.2023 um 10:12 Uhr
Allgefahrendeckung Akku und Tierbiss

@Dosdos: Der Tierbissschaden ist in dem Tarif in der Teilkasko bis 20.000 Euro versichert. Lassen Sie einen darüber liegenden Schaden über die Allgefahrendeckung einer Vollkasko regulieren, werden sie in der Vollkasko entsprechend schlechter eingestuft.

Dosdos am 21.08.2023 um 17:54 Uhr
Allgefahrendeckung Akku und Tierbiss

Hallo, wenn in der Teilkasko Tierbisschäden am Akku bis z.B. 20.000 Euro gedeckt sind ich aber eine Unbegrenzte Allgefahrendeckung des Akkus habe (z.B. wie bei ADAC Premium) bekomme ich dann bei einem Tierbisschaden von 30.000 Euro die 10.000 Euro differenz dann von der Volkasko erstattet?

Siegmar.Reiss am 27.04.2023 um 06:31 Uhr
Versicherung für Motorräder

Schade, dass Motorräder nicht im Versicherungsvergleich dabei sind.
Ein entsprechender Test liegt Jahre zurück.

Gierhartz am 07.02.2023 um 09:25 Uhr
Auslandschutz

Hubert Gierhartz ehem. Versicherungsmakler, heute Rentner, 72 Jahre
Das Schadensbild erweitere ich dahingehend, dass nicht nur die Familienkutsche einen Totalschaden erlitten hat, sondern es auch zu erheblichen Personenschäden gekommen ist. Bewusst verzichte ich darauf ein worst case szenario zu beschreiben, sondern beschränke mich darauf, die Leistungen im Auslandschutz (erweitere Schutzbrief) darzulegen.
Der Auslandschutz reguliert den Schaden nach dem deutschen Recht für Sach- und Personenschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wie sie in der eigenen Kfz-Versicherung besteht.
z.B. Hinterbliebenen Versorgung, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Umbaumaßnahmen, Pflegegelder etc.
Kosten für den Auslandschutz je nach Anbieter zwischen 20 – 50 € im Jahr.

Profilbild Stiftung_Warentest am 02.12.2022 um 10:37 Uhr
Wechsel Kfz-Versicherung

@Caroline1: Ihre Kündigung wird mit dem Zugang der Kündigungserklärung beim Versicherer wirksam, nicht erst mit dem Erhalt des Bestätigungsschreibens vom Versicherer. Wenn der Versicherer sich nicht meldet, können Sie versuchen, telefonisch nachzuhaken.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Doppelversicherung aufgrund der elektronischen Versicherungsbestätigung kaum möglich. Lässt der alte Versicherung Sie nicht aus dem Vertrag, weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, tritt der neue Versicherer vom Vertrag zurück.