Wer unfallfrei bleibt, erreicht gegenüber dem Vorjahr oft eine günstigere Schadenfreiheitsklasse. Das führt oft zu einer niedrigeren Rechnung. Warum also die Kfz-Versicherung wechseln? Ganz einfach: Trotz geringerer Rechnung kann Ihr Versicherer den Beitrag angehoben haben. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechnung prüfen können, den Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest nutzen und einfach Ihren Versicherer wechseln.
Schritt 1: Rechnung prüfen
Bei einer Beitragsanhebung steht Versicherungskunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Und so paradox es klingt: Eine Beitragserhöhung und damit ein Sonderkündigungsrecht kann aufgrund einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse sogar dann vorliegen, wenn die vom Versicherer geforderte Prämie im kommenden Jahr geringer ist als im laufenden Jahr. Deswegen sollten Versicherungskunden ihre Rechnung prüfen. Das geht auf zwei Wegen:
Rechnung prüfen anhand des Vergleichsbeitrags. Viele Kfz-Versicherungen geben den aussagekräftigen Wert in der Rechnung an: die Summe, die der Kunde im Vorjahr gezahlt hätte, wenn seine neue Schadenfreiheitsklasse schon damals gegolten hätte. Liegt der neue Beitrag über dem Vergleichswert, ist die Kfz-Versicherung teurer geworden.
Selber rechnen. Einige Unternehmen verstecken den Vergleichsbeitrag im Kleingedruckten, andere nennen ihn gar nicht. Dann muss der Kunde selber rechnen und den Grundbeitrag bestimmen, der bei 100 Prozent Beitragssatz fällig wäre. Das geht so: Preis mal 100 geteilt durch Rabattsatz.
Beispiel: Der Kunde mit 55 Prozent Beitragssatz und 400 Euro Jahresbeitrag rechnet: 400 mal 100 geteilt durch 55. Das ergibt 727 Euro Grundbeitrag. Im Vorjahr betrug er 700 Euro (420 mal 100 geteilt durch 60). Damit ist klar: Die Kfz-Versicherung hat den Grundpreis erhöht. Ohne die Erhöhung müsste der Kunde weniger Jahresbeitrag zahlen, als der Versicherer jetzt verlangt – nur 385 Euro.
Unser Tipp: Die Rechnerei ist dann wichtig, wenn die Kfz-Versicherung Ihnen den neuen Beitrag erst spät mitteilt. Einige verschicken die Rechnung erst im Dezember. Dann hätten Sie den Kündigungstermin verpasst. In den meisten Verträgen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember, die Kündigung muss also spätestens am 30. November beim Versicherer sein. Nach einer Preiserhöhung gilt diese Frist aber nicht. Sie haben dann ein außerordentliches Kündigungsrecht – einen Monat lang ab Zugang der Rechnung.
Schritt 2: Leistungen festlegen
Die Kündigung ist auch die Gelegenheit, den Schutz zu prüfen. Der Schutz der Kfz-Versicherung sollte folgende Leistungen bieten:
Haftpflicht. Die Deckungssumme sollte mindestens 50 Millionen Euro, besser 100 Millionen Euro, betragen.
Kasko. Keine Kürzung bei grober Fahrlässigkeit. Sonst darf die Kfz-Versicherung die Zahlung kürzen, etwa wenn es gekracht hat, weil der Kunde eine rote Ampel überfuhr.
Wildunfall. Die Teilkasko soll nicht nur bei Haarwild leisten, sondern bei allen Tieren.
Marder. Die Teilkasko sollte Bissschäden versichern und vor allem die Folgeschäden mit mindestens 3 000 Euro.
Viele Kunden, die schon seit Jahren in ihrem alten Versicherungsvertrag sind, haben noch einen „Rabattretter“ als Gratis-Extra. Das heißt: Ihr Schadenfreiheitsrabatt wird nicht zurückgestuft, wenn sie einen Unfall bauen. In neuen Verträgen gibt es das kaum noch. Stattdessen bieten sie einen Rabattschutz. Der jedoch kostet Aufpreis.
Schritt 3: Preise vergleichen
Letztlich hängt der Preis einer Kfz-Versicherung stark von vielen individuellen Merkmalen ab wie Alter, Beruf oder Jahreskilometer. Mit dem Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest finden Sie günstige Tarife. Zusätzlich können Sie sparen, wenn Sie die Rechnung nur einmal jährlich zahlen. Das bringt oft 5 Prozent gegenüber vierteljährlicher Zahlweise und 3 Prozent gegenüber halbjährlicher. Sparen kann es auch, das Geld nicht zu überweisen, sondern abbuchen zu lassen.
Schritt 4: Vertrag kündigen
Für die Kündigung des alten Vertrags reicht ein formloses Schreiben: „Hiermit kündige ich meine Kfz-Versicherung.“ Nicht vergessen: Datum, Unterschrift, Vertragsnummer, Kennzeichen und das Vertragsende zum 31. Dezember. Bitten Sie um eine Bestätigung. Wer sichergehen will, verschickt den Brief per Einschreiben. In wenigen Policen ist nicht der 31. Dezember das Ende des Versicherungsjahrs. Sie legen den Termin taggenau ein Jahr nach Vertragschluss. Dann endet die Kündigungsfrist einen Monat vor diesem Tag.
Aufgepasst: Ihr Wunschversicherer ist nicht verpflichtet, Sie in der Kaskoversicherung aufzunehmen. Anders als in der Kfz-Haftpflichtversicherung, wo Annahmezwang gilt und die Versicherer jedem Kunden ein Angebot mindestens zum gesetzlichen Mindestschutz machen müssen, dürfen sie in der Kfz-Teilkasko und in der Vollkasko Kunden ablehnen. Das passiert zum Beispiel bei sehr teuren Autos oder bei Pkw mit hohen Typklassen. Diese Kunden sollten zunächst eine neue Kfz-Versicherung finden und danach die alte kündigen.
Schritt 5: Neuen Vertrag abschließen
Danach ist es Zeit, einen neuen Vertrag abzuschließen. Besonders einfach geht das im Internet. Da nennen die Versicherer gleich den Preis. Die Police erhält der Kunde auf dem Postweg.
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@meinTest04: Selbstverständlich veröffentlicht Finanztest jedes Jahr in der November- und Dezember-Ausgabe die Testergebnisse zu den Preisen der Autoversicherer zu Jahresbeginn in Finanztest sowie online. Dieser Tarifrechner wird nicht nur einmal im Jahr aktualisiert, sondern mehrmals, wie auch die Tarifrechner zur Hausrats- und Haftpflichtversicherung.
ich frage mich, was dieser Artikel im Februar soll, wo doch die meisten versicherungen zum 1.1. immer wechseln, Sie kommen also Wochen zu spät. Solche Vorschläge machen Sinn im Oktober oder spätestens bis Ende November, wegen der 4 Wochen kündigungsfrist. Ebenso gilt das für andere Beiträge, wie Haustat oder Haftpflicht, die jetzt auftauchen. Die Termine müßten Ihnen doch bekannt sein...ärgerlich
Kommentar vom Autor gelöscht.
Für diesen Versicherungsvergleich 7,50 verlangen ist schon sehr ambitioniert.
Um es mal deutlich auszudrücken er sieht nach Praktikantenarbeit aus.
Nur mal 2 Beispiele:
1. Eine unterjährige Zahlungsweise kann nicht eingegeben und berechnet werden, bei einem kostenpflichtigen Vergleich?
2. Der 2. Fahrer ist als Ehepartner angegeben und frage nach Familienstand des 2. Fahrers?
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"Eine Eingabe konnte nicht verarbeitet werden" - Korrektur nur über ein refresh der Seite möglich und und und ....
Solche Fehler und Nicklichkeiten ziehen sich durch das ganze Formular.
In Schulnoten würde ich mal bei einer schlechten 3 mit ganz viel guten Willen werten.
Schöne Feiertage
Summa Summarum
@Rai1234: Der erneute Aufruf auf die bezahlte Analyse erfolgt etwas anders als gewohnt. Wir schicken allen Kunden nach dem Kauf eine Bestätigungsmail in der sich eine 16-stellige TAN befindet.
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