FAQ Autoversicherung: Antworten auf Ihre Fragen

Feierabendverkehr. Wenn alle Stoßstange an Stoßstange fahren, kommt es schnell mal zu einem Auffahrunfall. Schäden am Auto des Unfallgegners zahlt dann die Auto-Haftpflichtversicherung.
Wer mit dem Auto unterwegs ist, braucht eine Versicherung. Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko – welche muss es sein? Worauf ist zu achten? Unsere FAQ beantworten die wichtigsten Fragen, erklären Begriffe wie Rabattretter oder Mallorca-Police – und weisen den Weg zur richtigen Police. Oft sind günstige Verträge mehrere Hundert Euro billiger als teure – bei gleichen Leistungen. Die besten Angebote für Ihren persönlichen Bedarf finden Sie mit unserem individuellen Kfz-Versicherungsvergleich.
Grundsätzliches: Vollkasko, Teilkasko, Kfz-Haftpflicht
Warum brauche ich eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Kaskoversicherung?
Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie wird ein Auto nicht zugelassen. Sie leistet nur gegenüber einem geschädigten Dritten und nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug. Dagegen ist der Abschluss einer Kaskoversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillige Zusatzversicherungen, die für Schäden am eigenen Pkw aufkommen.
Was ist der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko?
Beide Versicherungen ersetzen Schäden am eigenen Fahrzeug.
Die Teilkaskoversicherung sichert gegen Glasbruch, Wildunfälle und Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung ab. Außerdem gegen Diebstahl des Autos oder seiner Teile.
Die Vollkaskoversicherung ersetzt darüber hinaus Schäden am Fahrzeug, wenn der Fahrer Schuld am Unfall hatte. Außerdem zahlt sie für Schäden durch Dritte, die für die Reparatur nicht selbst aufkommen können oder nicht versichert sind.
Ab wann lohnt sich eine Vollkaskoversicherung? Gibt es eine Muster-Berechnung?
Die kann es nicht geben. Rechnen kann sich eine Kfz-Vollkasko nur, wenn Sie einen Unfall verursachen und einen Schaden am eigenen Auto haben. Bleiben Sie ein Autofahrerleben lang unfallfrei, ist das Geld für die Vollkasko ein für allemal futsch. Der Sinn einer Versicherung ist nicht, dass sie sich lohnt – dass also ein Kunde mehr Geld herausbekommt als er eingezahlt hat. Würde das für alle Kunden klappen, wären alle Versicherer pleite. Der Sinn einer Versicherung ist, dass sie bei hohen Schäden hilft, die man nicht mehr aus eigener Tasche bezahlen kann.
Wichtig ist sie also vor allem bei teuren Schäden, die die eigene wirtschaftliche Existenz bedrohen. Daher empfiehlt sich eine Kfz-Vollkasko für teure Pkw. Faustregel: Vollkasko dann, wenn das Auto so teuer ist, dass Sie bei Totalschaden eine Neuanschaffung finanziell nicht stemmen könnten. In der Praxis sind die meisten vollkaskoversicherten Pkw 15 000 Euro und mehr wert.
Warum gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt in der Teilkasko?
Weil die über die Kfz-Teilkasko versicherten Risiken wie Brand, Blitzschlag, Hagel oder Diebstahl, vom Autofahrer nicht beeinflusst werden können – während er den Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkasko durch unfallfreies Fahren selbst „steuern“ kann. Das bedeutet auch: Nach einem Unfall wird der Vertrag nicht zurückgestuft, wie es in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko der Fall ist.
Ich habe einen Austauschmotor einbauen lassen. Er hat mehr PS, Muss ich das der Versicherung melden?
Ja, die stärkere Motorleistung stellt eine Gefahrerhöhung dar, in der Regel sind dafür auch höhere Beiträge zu zahlen. Melden Sie es nicht, riskieren Sie den Schutz Ihrer Kaskoversicherung. Das erfuhr ein Autobesitzer vorm Oberlandsgericht Saarbrücken. Er hatte nach dem Einbau eines anderen Motors die Meldung unterlassen. Als er an einer Ampel in einem Tunnel abbremsen wollte, rutschte er vom Brems- aufs Gaspedal und fuhr an die Wand. Den Schaden von 23 250 Euro musste er zu zwei Dritteln selber zahlen, die Vollkasko ersetzte nur ein Drittel. Es hätte dem Kunden klar sein müssen, dass er den Versicherer informieren muss. Wer dies in einem solchen Fall nicht tue, verletze grob fahrlässig seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag, befand das Oberlandesgericht (Az. 5 U 64/19).
Preiswerte Policen finden
Ich fahre nur wenige hundert Kilometer im Jahr. Welche Kfz-Versicherung berücksichtigt das?
Grundsätzlich sinkt der Preis der Kfz-Versicherung, wenn der Kunde wenig fährt. Jemand, der 25 000 Kilometer im Jahr fährt, zahlt etwa doppelt so viel wie ein Kunde mit nur 6 000 Kilometern. Aber wenn es extrem wenige Kilometer sind, ist eher das Gegenteil zu befürchten: Wegen mangelnder Fahrpraxis könnten Versicherer einen Preisaufschlag nehmen.
Wie können junge Fahrer sparen?
Zum Beispiel, indem sie beim Kfz-Versicherer der Eltern fragen. Dort gibt es für Kinder des Versicherten häufig Rabatt, wenn sie ein eigenes Auto anmelden. Dann wird der Vertrag zum Beispiel in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 oder besser eingestuft. Oft bringt das mehr, als wenn die Eltern das Auto auf ihren eigenen Namen als Zweitwagen anmelden und der Fahranfänger es nach einigen Jahren auf sich umschreibt. Ein weiterer Spartipp ist das begleitete Fahren vor dem Führerscheinerwerb. Darüber hinaus gibt es bei manchen Versicherern einen Preisnachlass, wenn der Fahranfänger ein zusätzliches Sicherheitstraining absolviert, oder wenn er vorher ein Mofa oder ein Moped gefahren hat.
Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst bekommen oft Preisnachlass. Wer zahlt das eigentlich?
Kfz-Versicherer kalkulieren ihre Beiträge nach dem Risiko. Wenn ihre Statistiken zeigen, dass Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes weniger Unfälle bauen, rechtfertigt das aus ihrer Sicht den Preisabschlag. Von einer Quersubventionierung ist uns bisher nichts bekannt geworden.
Warum geben Kfz-Versicherungen nicht auch Preisnachlass für Beschäftigte bei ähnlichen Arbeitgebern?
Es gibt Versicherer, die den Öffentlichen-Dienst-Tarif auch Kunden gewähren, die bei einem ähnlichen Arbeitgeber angestellt sind, zum Beispiel bei Gewerkschaften, Kirchen oder Vereinen. Das liegt im Ermessen des jeweiligen Versicherers. Viele Kfz-Versicherungen geben Rabatt auch für weitere Berufe, egal welcher Arbeitgeber. Die meisten fragen im Versicherungsantrag nach dem Beruf des Kunden. Dies fließt in die Prämienberechnung ein, ohne dass es eine eigene Tarifgruppe dafür gibt. Dies kann zum Vorteil, aber auch zum Nachteil des Kunden sein.
Ist es für Besitzer mehrere Pkw günstiger, sie alle bei einem einzigen Anbieter zu versichern?
Einige Kfz-Versicherungen geben Rabatt, wenn ein Kunde mehrere Autos bei ihnen versichert. Trotzdem muss unterm Strich trotz eines Rabattes der Gesamtpreis nicht unbedingt günstiger sein, als wenn man für jedes einzelne Auto den Versicherungspreis vergleicht und dann verschiedene Versicherer wählt. Beim Finden der persönlich günstigsten Tarife hilft der individuelle Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest.
Tarifrechner im Internet sind gratis. Warum ist der Vergleich der Stiftung Warentest, außer für Flatratekunden, kostenpflichtig?
Unser individueller Kfz-Versicherungsvergleich bezieht fast alle Anbieter und Tarife ein. Bei Gratisportalen hingegen fehlen mitunter selbst große und preisgünstige Versicherungstarife. So taucht beispielsweise die Huk-Coburg – oft einer der günstigen Anbieter – in großen Internet-Vergleichsportalen gar nicht auf: Der Versicherer will die teuren Provisionen nicht mehr zahlen. Viele Portale bekommen von den Unternehmen Geld, wenn ein Nutzer direkt von ihnen auf den Link zum Versicherer klickt und dort abschließt.
Die Stiftung Warentest hingegen kassiert keine Provisionen von Versicherern. Flatratekunden haben kostenlosen Zugang zu unserem Vergleich, alle andere Nutzer können ihn nach dem Bezahlen für zwei Jahre nutzen. Sie erhalten eine Transaktionsnummer, die 13 Monate gilt und mit der Sie Vergleiche für zwei Autos freischalten können. Das erlaubt Ihnen zu variieren und auszuprobieren, wie sich der Preis ändert, wenn Sie zum Beispiel einen Rabattschutz wählen oder ein weiterer Fahrer das Auto nutzen darf.
Warum fehlen manche Kfz-Versicherungen im Vergleich?
Zu Beginn eines Tests schreiben wir alle Unternehmen an, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in dieser Sparte zugelassen sind, und fordern sie auf, uns detaillierte Produktinformationen zu schicken. Nicht immer erhalten wir eine Rückmeldung. Das kann verschiedene Gründe haben: Ein Versicherer überarbeitet zum Beispiel gerade sein Angebot, so dass es zum Veröffentlichungszeitpunkt unseres Tests nicht mehr erhältlich, das neue Angebot zu unserem Stichtag aber noch nicht fertig ist. Andere Anbieter scheuen den Vergleich.
In jedem Fall überprüfen wir die Angaben der Kfz-Versicherungen und versuchen, uns fehlende Unterlagen anders zu beschaffen. Das gelingt nicht immer. Möglich ist auch, dass ein Anbieter fehlt, weil er ein Auswahlkriterium nicht erfüllt, etwa keinen Tarif in einer Produktkategorie anbietet oder nicht für das dem Test zugrunde liegende Modell. Ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Angebote finden Sie über unseren Kfz-Versicherungsvergleich.
Warum gibt es nicht mehr die Sondertarife für Schwerbehinderte?
Seit 1994 gibt es für die Versicherer keine Pflicht mehr, diesen Schwerbehindertennachlass zu gewähren. Uns ist derzeit kein Versicherer bekannt, der diesen Nachlass noch gewährt.
Kfz-Versicherung kündigen und Versicherer wechseln
Letzter Termin für die Kündigung der Kfz-Versicherung ist der 30. November. Was, wenn meine Rechnung erst im Dezember kommt?
Dann haben Sie den Kündigungstermin verpasst und sind ein weiteres Jahr an den Vertrag gebunden. Wenn Sie das vermeiden wollen, müssen Sie dafür sorgen, dass das Schreiben spätestens am 30. November beim Versicherer ist – also gewissermaßen vorbeugend kündigen. Man kann dann in Ruhe die Rechnung abwarten. Über unseren Kfz-Versicherungsvergleich können Sie schon vorher Preise vergleichen. Falls Ihr bisheriger Versicherer dann wieder der für Sie günstigste ist, können Sie bei ihm als Neukunde abschließen.
Was ist, wenn meine Kfz-Versicherung die Beiträge erhöht?
Falls die bisherige Kfz-Versicherung die Preise erhöht hat, steht Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie können dann ab Erhalt des Schreibens einen Monat lang kündigen. Die Kündigung wird wirksam zu dem Tag, an dem die Preiserhöhung greifen sollte. Kunden können dann also auch noch nach dem 30. November aus ihrem Vertrag aussteigen.
Wichtig: Um herauszufinden, ob Ihre Kfz-Versicherung die Preise erhöht hat, müssen Sie genau in die Rechnung schauen. Denn üblicherweise steigt Ihr Beitrag nicht, sondern er sinkt – selbst nach einer Beitragserhöhung. Nach einem unfallfreien Jahr rutschen Sie nämlich in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse. Ihr persönlicher Beitrag sinkt also, obwohl der Versicherer die Preise erhöht hat. Schauen Sie deshalb auf den „Vergleichsbeitrag“, der in der Rechnung steht. Das ist die Summe, die Sie hätten zahlen müssen, wenn der neue Schadenfreiheitsrabatt schon im Vorjahr gegolten hätte. Liegt dieser Vergleichsbeitrag unter dem neuen Beitrag, hat der Versicherer seine Preise angehoben. Oft müssen Kunden den Vergleichsbeitrag aber irgendwo in der Rechnung suchen. Manche Versicherer verstecken ihn im Kleingedruckten, andere nennen ihn auf der Rückseite der Rechnung oder auch gar nicht.
Was muss im Kündigungsschreiben stehen?
Einfach nur der Satz: „Hiermit kündige ich.“ Es reicht ein formloses Schreiben. Nicht vergessen: Unterschrift, Vertragsnummer, Kfz-Kennzeichen, Datum und der Termin, zu dem die Kündigung greifen soll. Bitten Sie zur Sicherheit um eine Kündigungsbestätigung. Wer ganz sicher gehen will, sendet die Kündigung per Einschreiben.
Soll ich kündigen, um bei meiner Kfz-Versicherung als Neukunde bessere Konditionen zu erhalten?
Bei Bestandskunden können die Kfz-Versicherungen die Preise nur erhöhen, wenn ein Treuhänder zustimmt. Bei Neuverträgen sind die Versicherer in der Gestaltung freier. Da können Sie durchaus mal besonders günstig kalkulieren. Es kann sich also durchaus lohnen, in einen anderen, neuen Tarif desselben Versicherers umzusteigen. Rufen Sie einfach Ihren Versicherer an und fragen Sie nach einem günstigeren Tarif oder nach einem Preisnachlass. Hier hilft natürlich auch unser individueller Kfz-Versicherungsvergleich.
Sollte ich meine bisherige Kfz-Versicherung mit einem billigeren Angebot der Konkurrenz konfrontieren?
Das kann sich lohnen. Viele Versicherungsmitarbeiter werden hellhörig, wenn sie erfahren, dass der Kunde kündigen möchte. Sie zaubern dann plötzlich einen Altkunden-Rabatt aus dem Hut, einen Treuerabatt oder stufen Sie als Neukunden ein, weil da angeblich gerade eine interne Sonderaktion läuft, um mit günstigen Preisen Wechselwillige von anderen Anbietern abzuwerben. Auch hier kann sich der Einsatz unseres individuellen Kfz-Versicherungsvergleichs lohnen.
Schadenfreiheitsklassen: Grundsätzliches
Handhaben alle Kfz-Versicherungen die Einstufung in Schadenfreiheitsklassen gleich?
Nein, da gibt es Unterschiede. Grundsätzlich gilt: Wer unfallfrei bleibt, kommt im nächsten Jahr in eine bessere Stufe beim Schadenfreiheitsrabatt, die so genannte SF-Klasse. Nach 35 Jahren ohne Unfall kommt man in die SF 35. Das ist in vielen Tarifen die günstigste Einstufung – mehr geht nicht. Jeder SF-Klasse ist ein Beitragssatz zugeordnet, der in Prozenten ausgedrückt wird. Diese Prozentsätze sind nicht bei allen Anbietern gleich. Die Unterschiede sind aber minimal. Es ist für Kunden wenig sinnvoll, darauf zu achten. Am Ende ist der Preis der Police entscheidend, nicht die Prozentsätze.
Wie lange bleibt der Schadenfreiheitsrabatt erhalten, wenn ich für ein paar Jahre kein Auto hat?
In der Regel sind bis zu sieben Jahre Vertragsunterbrechung kein Problem, bei manchen Versicherern sind auch mehr Jahre möglich. Finanztest hat aufgelistet, welcher Tarif welche Fristen zulässt. Wer diesen Zeitraum überschreitet, fängt in der Regel wieder mit der Schadenfreiheitsklasse 1/2 an.
Gibt es eine Tabelle, in der steht, um wie viel die Rabattprozente über die Jahre sinken?
Solche Tabellen stehen im Kleingedruckten des Versicherungsvertrags. Jede Kfz-Versicherung schreibt diese Rabattstaffeln in die Versicherungsbedingungen. Dort steht auch, um wie viel der Kunde nach einem Schaden zurückgestuft wird.
Rückstufung nach einem Unfall
Wird man nach einem Unfall bei allen Versicherern in eine schlechtere SF-Klasse gestuft?
Da gibt es erhebliche Unterschiede. Nach einem Unfall geht es nicht nur eine Stufe zurück, sondern gleich mehrere. Um wie viele, ist je nach Kfz-Versicherung und Tarif unterschiedlich. Einige langen kräftig zu. Zum Beispiel stufen viele einen Unfallfahrer, der in SF 15 ist, in SF 7 zurück. Andere Anbieter schicken ihn gleich SF 5. Dann braucht er acht beziehungsweise zehn schadenfreie Jahre, um wieder zurück in die SF 15 zu kommen.
Der Unterschied wirkt gering, macht sich aber in Euro und Cent deutlich bemerkbar. Denn der Mehrbeitrag wird so lange fällig, bis der Kunde endlich in der günstigsten SF-Klasse 35 angekommen ist. In den meisten Fällen liegen die Mehrkosten beim Vier- bis Fünffachen des bisherigen Jahresbeitrags. Aber es gibt deutliche Ausreißer nach oben. In teuren Tarifen ist fast das Achtfache fällig. In Euro: Für einen Kunden, der bisher 500 Euro Jahresbeitrag in SF 15 zahlte, liegen die Mehrkosten in einem günstigen Tarif bei 1 933 Euro, in teuren Tarifen bei 3 864 Euro.
Sind teure Tarife beim Rückstufen kulanter?
Das lässt sich so nicht unbedingt feststellen. Viele Kfz-Versicherungen bieten nicht nur einen Tarif, sondern gleich mehrere Varianten: oft eine Basisversion, einen Komforttarif mit etwas besseren Leistungen und ein teures Premiumangebot. Unser Vergleich zeigt: Von den Gesellschaften, die mehrere Tarife bieten, stufen 31 in allen Tarifen gleich zurück. 27 Versicherer hingegen unterscheiden: In den preisgünstigen Basistarifen stufen sie stärker zurück als in den Premiumvarianten.
Das ist zwar ärgerlich, aber nicht unbedingt ein Grund, teure Tarife zu wählen. Weil die Beiträge im Basistarif oft deutlich günstiger sind, fahren Kunden damit unterm Strich trotz der teureren Rückstufung rein preislich immer noch billiger als mit den teuren Premiumvarianten.
Ab wann ist es sinnvoll, den Schaden selbst zu bezahlen, um eine Rückstufung zu vermeiden?
Das kommt auf den Einzelfall an. Für die Rückstufung nach einem Unfall spielt es keine Rolle, wie hoch der Schaden insgesamt ausfällt. Egal ob es nur ein Kratzer für 200 Euro ist oder ein Totalschaden für 20 000 Euro: Wenn der Versicherer zahlt, stuft er den SF-Rabatt zurück. Deshalb sollte man kleine Schäden lieber aus eigener Tasche zahlen. Fragen Sie Ihre Kfz-Versicherung. Sie wird Ihnen den Betrag nennen, bis zu dem Sie besser selbst zahlen. Alternativ können Sie unseren kostenlosen Rechner Kfz-Versicherung nutzen.
Muss ich ich sofort nach dem Unfall entscheiden, selbst zu zahlen?
Nein, in der Praxis ist es sogar besser, zunächst alles über die Kfz-Versicherung laufen zu lassen. In den meisten Kfz-Haftpflichtversicherungen steht, dass Kunden nach einem Unfall sechs Monate, oft auch bis zum Jahresende, Zeit haben für einen „Schadenrückkauf“. In der Vollkasko gibt es aber auch Tarife ohne Schadenrückkauf.
Die Versicherung in Vorleistung treten zu lassen, ist vor allem deshalb günstig, weil zu dem Zeitpunkt, an dem der Versicherer die Schadenregulierung abschließt und zahlt, im Regelfall auch die Endsumme feststeht. Folgekosten, die eventuell direkt nach dem Unfall noch nicht absehbar waren, sind dann meist berücksichtigt. Damit sind Autobesitzer auf der sicheren Seite.
Weiterer Vorteil: Man muss sich gar nicht erst mit eventuell überzogenen finanziellen Forderungen des Unfallgegners auseinandersetzen. Das ist dann Aufgabe der Kfz-Versicherung. Verlangt der Geschädigte zu viel, lehnt sie dies ab. Notfalls geht sie dafür auch vor Gericht – auf eigenes Kostenrisiko.
Rabattretter und Rabattschutz
Gibt es den Rabattretter nicht mehr? Früher gab es viele Tarife, in denen nach einem Unfall der Schadenfreiheitsrabatt nicht verloren ging.
Richtig, der Rabattretter verschwindet. Nur noch wenige Kfz-Versicherungen bieten diesen kostenlosen Zusatzschutz. Es gab ihn allerdings nur in besonders günstigen Schadenfreiheitsklassen – also für Fahrer, die schon viele Jahre unfallfrei geblieben sind. Stattdessen bieten aber viele Tarife einen Rabattschutz. Der kostet Aufpreis.
Was ist der Unterschied zwischen Rabattretter und Rabattschutz?
Den Rabattretter gibt es in neuen Verträgen kaum noch. In alten Verträgen ist er oft ab Schadenfreiheitsklasse 25 gratis automatisch enthalten, je nach Tarif. Der Rabattschutz hingegen kostet in der Regel Aufpreis. Und er ermöglicht in vielen Tarifen, dass der Kunde nicht nur einen Unfall bauen darf, sondern sogar mehrere.
Den Rabattschutz gibt es meist erst ab Alter 23 oder 25 Jahre und meist erst ab Schadenfreiheitsklasse 4 oder gar erst 6. Mit dem Rabattschutz behält der Kunde nach einem Unfall seine alte SF-Klasse. Das bieten die meisten Tarife gegen Aufpreis als Zusatzleistung. Oft kostet das 20 bis 25 Prozent des Jahresbeitrags.
Kann ich den Rabattschutz bei Vertragswechsel mitnehmen?
Wechselt ein Kunde mit Rabattschutz die Kfz-Versicherung, meldet der alte Versicherer dem neuen Anbieter, wenn der Kunde einen Unfall hatte und wegen des Rabattschutzes nicht zurückgestuft wurde. Die neue Kfz-Versicherung berücksichtigt den Rabattschutz nicht, schließlich hat er ja auch kein Geld dafür bekommen. Daher stuft sie den Kunden in der Schadenfreiheitsklasse ein, in der er ohne Rabattschutz wäre. Dann lohnt der Wechsel meist nicht.
Es gibt aber Kfz-Versicherungen, die die günstige SF-Klasse anerkennen – oft nur, wenn der Kunde auch bei ihnen Rabattschutz wählt. Wer wechseln will, sollte beim neuen Anbieter um Anerkennung seiner Sondereinstufung bitten.Oft gilt die Regelung nur für einzelne Tarife.
Lohnt sich der Aufpreis für einen Rabattschutz?
Versicherungsunternehmen haben uns bestätigt, dass der Rabattschutz für sie ein Zuschussgeschäft ist: Er wird angeboten, weil die Konkurrenz ihn in der Regel auch anbietet. Daraus lässt sich im Umkehrschluss folgern, dass der Abschluss eines Rabattschutzes für Versicherte preisgünstig ist. Genaue Zahlen liegen uns dazu aber nicht vor.
Schadenfreiheitsrabatt übertragen
Kann man den Schadenfreiheitsrabatt auch auf Verwandte übertragen?
Das kommt auf den Versicherer an. Einige erlauben dies, andere nicht. Meist ist das möglich für Ehepartner, Lebenspartner und Verwandte ersten Grades. Der Kunde muss aber nachweisen, dass der Wagen gemeinsam genutzt wurde.
Was passiert nach einer Scheidung mit dem Schadenfreiheitsrabatt? Wird er durch beide geteilt?
Es kann nur einer den Schadenfreiheitsrabatt haben. Wenn Ihr Auto auf den Mann versichert war, hat er diesen Vorteil. Der geschiedene Ehepartner steigt in der Regel mit der Schadenfreiheitsklasse 1/2 ein, wenn er erstmals ein Auto anmeldet. Wenige Versicherer bieten aber eine Sonder-Einstufung, die den erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt auch für den Getrenntlebenden oder den Geschiedenen anrechnet.
Nach dem Tod meines Vaters möchte ich gerne seine „Prozente“ übernehmen. Geht das?
Sie können den Schadenfreiheitsrabatt Ihres Vaters nur übernehmen, wenn Sie nachweisen, dass Sie das Auto in den vergangenen Jahren regelmäßig mitbenutzt haben. Der Versicherer wird den Rabatt maximal in einer Höhe zulassen, die der Dauer Ihres Führerscheinbesitzes entspricht.
Soll ich mein neues, zweites Auto besser als Erstfahrzeug einstufen lassen?
In der Regel kommt der Zweitwagen in die Schadenfreiheitsklasse ½. Viele Kfz-Versicherungen bieten auch günstigere Sondereinstufungen. Die gelten dann aber nur so lange, wie der Vertrag bei diesem Versicherer läuft. Ansonsten gelten die gleichen Kriterien wie für das Erstfahrzeug. Das heißt, es kommt auf Fragen an wie „Wer fährt?“, „Wie alt sind die Fahrer?“, „Wie viele Kilometer im Jahr werden gefahren?“, „Gibt es eine Garage?“, und so weiter.
Ich habe meinen Zweitwagen abgemeldet und den Schadenfreiheitsrabatt auf meinen Sohn übertragen. Wenn ich wieder einen Zweitwagen anmelde, bekomme ich dann meinen alten Rabatt?
Nein, der neue Zweitwagen erhält in der Regel wieder die Schadenfreiheitsklasse ½ – es sei denn, der Versicherer sieht eine Sondereinstufung vor. Ein Schadenfreiheitsrabatt lässt sich in der Regel nur einmal übertragen und nicht aufteilen.
Ich muss bald meinen Firmenwagen zurückgeben, hatte aber in den letzten Jahren zusätzlich auch einen privaten Pkw. Kann ich den Schadenfreiheitsrabatt des Firmenwagens übernehmen?
Manche Kfz-Versicherungen übertragen den Schadenfreiheitsrabatt Ihres Firmenwagens auf Ihren Privatwagen. Voraussetzung ist aber fast immer, dass der Arbeitgeber den Schadenfreiheitsrabatt abtritt.
Schadenregulierung
Muss ich einen Unfall sofort melden?
Ja unbedingt, sonst ist der Versicherungsschutz eventuell futsch. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen, also ohne schuldhaftes Verzögern. In der Praxis bedeutet das meist: Betroffene müssen den Schaden sofort melden. Viele Versicherer legen im Kleingedruckten eine Maximalfrist von einer Woche fest.
Schnell melden sollte man sich auch dann, wenn der Unfallgegner schuld war und die eigene Kfz-Versicherung gar nicht zahlen muss, sondern die gegnerische. Deshalb ging ein Porschefahrer leer aus, dem ein anderes Auto in die Seite gefahren war. Er versuchte zunächst, das Geld für die Reparatur vom Schädiger zurück zu bekommen. Als das nicht klappte, meldete er den Schaden seiner eigenen Vollkaskoversicherung. Doch die lehnte eine Entschädigung ab, da bereits ein halbes Jahr vergangen war. Die Verpflichtung zur Schadenmeldung besteht auch dann, wenn der eigene Versicherer nicht auf Zahlung in Anspruch genommen wird, erklärte das Oberlandesgericht Hamm (Az. 20 U 42/17).
Sind Direktversicherer bei der Schadenregulierung schlechter?
Dafür liegen uns keine Erkenntnisse vor. Auch aus der jährlichen Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geht das nicht hervor, ebenso wenig aus den Berichten des Ombudsmanns für Versicherungen. Generell lässt sich allerdings sagen, dass viele Versicherer mit allen möglichen Tricks versuchen, die Entschädigungssumme möglichst niedrig zu halten. Mehr dazu in unserem Special Schadensabwicklung nach Autounfall.
Ich nutze das Auto beruflich. Bei einem selbst verschuldeten Unfall habe ich mich schwer verletzt. Muss die Kfz-Haftpflicht mir den Verdienstausfall bezahlen?
Nein. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt für den Schaden der anderen verletzten Unfallbeteiligten auf – nicht für seinen eigenen. Diese Lücke schließen die meisten Fahrerschutzpolicen. Sie sind ein Zusatz zur Kfz-Police.
Wie lang darf eine Kfz-Versicherung sich mit der Regulierung Zeit lassen?
Da muss der Versicherer zügig arbeiten. Er darf die Entschädigungszahlung nicht unzumutbar hinauszögern. In der Regel darf sich der gegnerische Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall mit der Zahlung vier bis sechs Wochen Zeit lassen. Das ist Zeit genug, den Fall zu prüfen. Doch in Ausnahmefällen darf es auch länger dauern.
Ein Mann, der nach sechs Wochen Klage erhoben hatte, blitzte vor dem Oberlandesgericht Koblenz ab. Der Kfz-Versicherer hatte geschrieben, er müsse zuerst die Polizeiakte einsehen, da sein Kunde beim Unfall schwer verletzt wurde. Der Geschädigte musste das abwarten, so das Gericht (Az. 12 U 757/14). Dies besonders, weil er von 12 515 Euro Schaden bereits 10 844 Euro als Abschlag erhalten hatte. Vier bis sechs Wochen finden auch andere Oberlandesgerichte in Ordnung. Das OLG Düsseldorf hält schon drei Wochen für genug (Az. I – 1 W 23/07).
Ich war nicht schuld am Unfall. Darf meine Kfz-Versicherung den Schaden des Unfallgegners begleichen?
Nein, das darf sie nicht ohne weiteres. Denn dann wird der Schadenfreiheitsrabatt Ihres Vertrags zurückgestuft und Sie müssen eine höhere Versicherungsrechnung bezahlen. Allerdings ist die Schuldfrage häufig strittig. Und dann darf die Kfz-Versicherung zahlen, auch ohne dass es zu einem Gerichtsprozess gekommen ist. Versicherer dürfen selbst entscheiden, ob sie den Schaden regulieren. Denn weil die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, können Geschädigte sich direkt an den Versicherer wenden, statt vom Fahrer Schadenersatz zu verlangen. Damit ist die Kfz-Versicherung selbst betroffen, sodass sie auch selbst entscheiden darf, ob sie zahlt oder einen Prozess riskiert (Bundesgerichtshof, Az. IVa ZR 25/80).
Die Kfz-Versicherung darf aber nicht leichtfertig zahlen, zum Beispiel wenn die Ansprüche des Unfallgegners klar unbegründet sind und dies leicht nachweisbar ist. Die Gesellschaft muss ihren Kunden zum Unfallhergang anhören und darf nicht „ins Blaue hinein“ zahlen (Amtsgericht Duisburg, Az. 74 C 3946/03). Es reicht, wenn es Anhaltspunkte für die Mitschuld ihres Kunden gibt. Dann darf die Kfz-Versicherung zahlen und den SF-Rabatt des Kunden zurückstufen. In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm stand im Polizeibericht, der Fahrer habe beim Abbiegen ein Auto übersehen. Der Mann stritt das ab: Der andere habe ihn beim Abbiegen überholt und gerammt. Trotzdem durfte der Versicherer zahlen (Az. 20 W 28/05).
Ein Freund hat mit meinem Auto einen Unfall gebaut. Er bezahlt zwar die Reparatur, aber ich werde zurückgestuft und muss höhere Beiträge bezahlen. Muss mein Freund mir das auch ersetzen?
Ja, schließlich hat er den Schaden verursacht. Es kann aber sein, dass seine Privathaftpflichtversicherung – wenn er eine hat – dafür aufkommt. Üblicherweise schließen Privathaftpflichtversicherer Schäden rund ums Autofahren mit der so genannten Benzinklausel aus. Doch einige springen wenigstens für einen Teil der Kosten ein, wenn der Kunde mit einem privat ausgeliehenen Auto einen Rückstufungsschaden verursacht, wie in Ihrem Fall. Ihr Freund sollte daher ins Kleingedruckten seiner Privathaftpflichtpolice schauen. Einige ersetzen den Betrag wenigstens zum Teil, mitunter auch den fälligen Selbstbehalt. Die Regeln sind unterschiedlich, teils gibt es maximal nur 1 000 Euro. Wir haben zum 1. September 2019 die Versicherer befragt. Folgende haben so eine Klausel:
Arag (Tarif Premium), Axa (mehrere Tarife), Barmenia (Premium), Basler (Ambiente Top), Condor (Kfz-Spezial), Continentale (Baustein Kfz), DFV, Haftpflichtkasse (Einfach Komplett), Ergo (Premium, Baustein Kfz), Feuersozietät (Zusatzschutz), Gothaer (PH Premium), GVO (Top-Vit), HanseMerkur (Top), HDI (Premium Online), Helvetia (Baustein Plus), Interrisk (XXL), Janitos (Best Selection, OnlineMax), LBN (Besser +), Neodigital (Neo L), Nürnberger Allgemeine (KomfortPlus), NV (PrivatPremium 2.0), Öffentliche Braunschweig (Premium), Ostangler (Exclusiv Fair Play Plus), R+V (Baustein KfzSpezial), Rheinland (Plus, Premium), Schwarzwälder (Exclusiv Fair Play Plus Direkt), Signal Iduna (Baustein Auto), SLP/Swiss Life (Prima Plus 2018), Versicherungskammer Bayern (Zusatzschutz), VHV (Klassik-Garant Exklusiv), Prokundo (Komplett-Tarife), Waldenburger (Premium Plus), Württembergische (PremiumSchutz), WWK (PHV Plus).
Spezielle Vertragsklauseln
„Keine Einrede bei grober Fahrlässigkeit“: Ist diese Klausel wichtig?
Ja, wir raten dazu, nur eine Vollkasko mit dieser Klausel zu wählen. Denn wenn ein Fahrer grob fahrlässig einen Unfall baut, darf die Kfz-Versicherung die Entschädigung kürzen oder im Extremfall komplett verweigern. Mit dieser Klausel verzichtet sie darauf, zahlt also auch bei grober Fahrlässigkeit voll. Grob fahrlässig ist zum Beispiel das Überfahren einer roten Ampel, Bedienen des Navis während der Fahrt, Parken ohne angezogene Handbremse und eingelegten Gang, Überholen an gefährlichen Stellen.
Der Verzicht gilt aber in der Regel nicht, wenn der Fahrer unter Alkohol oder Drogen stand, oder wenn er den Diebstahl des Autos grob fahrlässig ermöglicht hat, zum Beispiel den Schlüssel offen im Restaurant oder am Arbeitsplatz liegen lässt. Einige Kfz-Versicherungen weiten diese Ausnahme noch aus, zum Beispiel auf Handybenutzung am Steuer. Bei der Auswahl entsprechender Policen hilft der umfangreiche und individuelle Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest.
Was ist von Tarifen mit einer Werkstattbindung zu halten?
Wenn Sie einen Tarif mit Werkstattbindung vereinbaren, dürfen Sie nach einem Kaskoschaden nicht selbst entscheiden, welche Werkstatt das Auto repariert. Stattdessen bekommen Sie von der Kfz-Versicherung eine Liste mit Fachbetrieben. Das sind Werkstätten, mit denen sie zusammenarbeitet. Weil sie ihnen eine Vielzahl von Kunden vermittelt, bekommt die Kfz-Versicherung in der Werkstatt einen Rabatt. Vorteil für den Kunden: Ein Teil der Ersparnis geht an ihn, nämlich in Form eines günstigeren Beitrags. Werkstatttarife sind meist 10 bis 20 Prozent günstiger als Policen ohne diese Bindung.
Diese Tarife gibt es nur in der Teil- und in der Vollkasko, nicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Bindung gilt nicht für die üblichen Wartungen, Inspektionen oder Reparaturen, die ohnehin nicht von der Kfz-Versicherung gedeckt sind. Da können Autobesitzer frei entscheiden, welche Werkstatt sie beauftragen.
Möglicher Nachteil der Werkstattbindung: Bei einzelnen Kfz-Versicherungen reicht das Netz der Partnerwerkstätten nicht immer bis ins letzte Dorf. Wer auf dem Land wohnt, sollte vorher fragen, ob es einen Betrieb in der Nähe gibt. Außerdem handelt es sich oft um freie Werkstätten, die nicht an eine bestimmte Marke gebunden sind. Sie sind oft TÜV-geprüft, leisten qualitativ hochwertige Arbeit und geben Garantie auf die Arbeiten. Auch Neuwagenbesitzer können sie nutzen.
In der Praxis ist es für die aber eventuell besser, Reparaturen nur in einer Vertragswerkstatt des Herstellers ausführen zu lassen. Das kann beim Wiederverkauf von Vorteil sein. Außerdem stehen sie möglicherweise besser da, falls sie mal Kulanzleistungen der Werkstatt brauchen. Für Leasingkunden sind Werkstatttarife keine Option. Meist sehen Leasingverträge vor, dass der Wagen ausschließlich in einer Vertragswerkstatt repariert werden darf.
Ich bin als Alleinfahrer eingetragen. Was passiert, wenn ich doch andere Leute ans Steuer lasse?
Das handhaben die Kfz-Versicherungen unterschiedlich. Passiert ein Unfall, berechnen sie in der Regel den Beitrag neu, unter Einbeziehung des tatsächlichen Fahrers und rückwirkend ab dem laufenden Versicherungsjahr. Einige nehmen zusätzlich eine Vertragsstrafe, oft in Höhe eines Jahresbeitrags. Das gilt jedoch nicht in einem Notfall. Jochen Oesterle, Sprecher der ADAC-Kfz-Versicherung: „Wem auf der Autobahn schlecht wird, der darf seinen Beifahrer die Strecke nach Hause fahren lassen.“ Finanztest hat sich dem Thema ausführlich gewidmet: Wenn der Fahrer nicht eingetragen ist.
Kann ich für einzelne Tage oder Fahrten einen anderen Fahrer zusätzlich anmelden?
Das akzeptieren viele Kfz-Versicherungen, teils gegen Aufpreis. Fragen Sie Ihren Versicherer. Viele erlauben eine gelegentliche Mitnutzung. Oft reicht ein Anruf oder eine E-Mail. Manchmal ist ein „Zusatzfahrer“ kostenfrei viermal im Jahr erlaubt oder einmal im Jahr für zwei Wochen.
Manche Autoversicherer bieten ihren Kunden auch die Möglichkeit, kurzfristig und mobil im Internet Zusatzschutz für einen Fahrer zu buchen und online zu bezahlen. Das kostet für 24 Stunden meist zwischen 1,72 Euro und 6,99 Euro. Je nach Kfz-Versicherer heißen die Angebote Drittfahrerschutz, Fahrerplus, Fahrerkreiserweiterung, Xtra-Fahrerschutz oder Zusatzfahrerschutz.
Eine weitere Lösung bieten die Bayerische und Friday: Auch wenn man nicht mit der eigenen Autoversicherung bei ihnen Kunde ist, kann man online einen Zusatzfahrer für 24 Stunden oder länger versichern. Dann fährt der neue Fahrer ganz legal. Schutz vom Versicherer Bayerische ist auch über das Onlineportal Appsichern.de erhältlich. Friday bietet online verschiedene Pakete an, auch Vollkaskoschutz für ab 23-Jährige. Finanztest hat sich dem Thema ausführlich gewidmet: Wenn der Fahrer nicht eingetragen ist.
Ist die „Mallorca-Police“ für Mietwagen im Urlaub sinnvoll?
Ja, die „Mallorca-Police“ ist ein Zusatz in der Haftpflichtversicherung des eigenen Pkw hier in Deutschland. Damit erhöht der eigene Versicherer die Deckung für den im Ausland geliehenen Wagen bis zu der Deckungssumme, die auch für den Pkw hierzulande gilt. Die entsprechende Klausel steht oft unter „Führen eines gemieteten Pkw im Ausland“ im Versicherungsvertrag.
EU-Länder. Innerhalb der Europäischen Union ist die Klausel nicht so wichtig. Da wurden die Mindestdeckungssummen für die Haftpflicht in den vergangenen Jahren größtenteils auf ein ausreichend hohes Niveau angeglichen. Damit sind Mietwagenfahrer innerhalb der EU gut geschützt. Das gilt aber nicht für alle europäischen Länder außerhalb der EU.
Außerhalb der EU. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen sind in Ländern wie Bosnien, Mazedonien, Serbien oder der Türkei sehr niedrig. Für diese Länder ist eine Mietwagen-Klausel im Vertrag wichtig.
Außerhalb Europas. Die Mallorca-Police gilt nur innerhalb Europas, nicht also in typischen Reiseländern wie Thailand, der Dominikanischen Republik oder in den Vereinigten Staaten. In den USA liegen die Mindestsummen für die Haftpflichtversicherung in vielen Bundesstaaten nur bei rund 30 000 Euro. Das ist viel zu wenig. In diesen Ländern ist ein Zusatzschutz ratsam, der die Deckungssummen erhöht. Es gibt aber kaum Versicherer, die so etwas anbieten. Eine Möglichkeit ist die „Traveller Police“ des ADAC.
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