
Aus der Kirche austreten? Das ist nicht schwierig, muss aber persönlich erfolgen und schriftlich bestätigt werden. © picture alliance / Fotostand
Die Gründe für einen Kirchenaustritt sind vielfältig. Ist die Entscheidung gefallen, ist der Austritt schnell erledigt. Stiftung Warentest erklärt, wie es geht.
Sie benötigen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Eventuell Familienstammbuch, Geburtsurkunden Ihrer Kinder oder Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde
- Bis zu 60 Euro für die Gebühren
Schritt 1: Die richtige Anlaufstelle finden
Welche Stelle für den Austritt aus der Kirche zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. Wenden Sie sich in Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen ans örtliche Amtsgericht – in allen anderen Bundesländern ans Standesamt.
Schritt 2: Kirchenaustritt persönlich erklären
Zum Austritt aus der Kirche müssen Sie persönlich erscheinen. Online aus der Kirche austreten geht nicht. Gehen Sie zur zuständigen Behörde und bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Begründen müssen Sie den Austritt nicht. Sind Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, können Sie den Austritt im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister vermerken lassen. Auf die Kirchensteuerbefreiung, zum Beispiel für die katholische oder evangelische Kirche, hat das keinen Einfluss. Um auch den Austritt für Ihr minderjähriges Kind zu erklären, brauchen Sie zusätzlich dessen Geburtsurkunde. Sie können auch eine Austrittserklärung schriftlich verfassen und bei einem Notar einreichen.
Wirksam wird der Austritt erst, wenn die Erklärung bei der bearbeitenden Behörde ankommt. Websites wie Kirchenaustritt24.de versprechen zwar, den bürokratischen Akt für Kundinnen und Kunden gegen einen Unkostenbeitrag zu erledigen, doch das ist Abzocke. Der Austritt ist online wie erwähnt nicht möglich.
Schritt 3: Gebühr bezahlen
Die anfallende Gebühr hängt vom Bundesland ab und liegt zwischen 0 und 60 Euro, in den meisten Fällen bei etwa 30 Euro. Sie zahlen in der Behörde – nicht für den Austritt selbst, sondern für den behördlichen Verwaltungsaufwand.
Schritt 4: Bescheinigung über Kirchenaustritt aufbewahren
Von der für den Austritt zuständigen Behörde erhalten Sie ein Formular, die Niederschrift der Austrittserklärung. Diese Bescheinigung sollten Sie gut aufbewahren. Mit ihr lassen sich eventuelle Forderungen zur Kirchensteuer vom Finanzamt abwenden.
Mit Ablauf des Tages, an dem Sie die Niederschrift zu Ihrem Austritt unterzeichnet haben, sind Sie kein Mitglied der Kirche mehr. Die Befreiung von der Kirchensteuerpflicht, die Ihnen ab dann die Kirchensteuer erspart, tritt dann mit dem Ende des laufenden Monats Ihres Austritts in Kraft. Einwohnermelde- und Finanzamt informieren die zuständige Stelle, die auch Ihrem Arbeitgeber Ihren Austritt mitteilt.
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In manchen Bistümern kann man zuerst auch seine Gründe nennen, Kritik äußern oder ein Gespräch führen: https://www.erzbistum-paderborn.de/beratung-hilfe/kirchenaustritt/
Oder wenn man sich geärgert hat, beschweren: https://www.erzbistum-paderborn.de/beratung-hilfe/beschwerde-und-konflikt/
@Spicebush: Wie man in die Kirche (wieder) eintritt wurden wir noch nicht gefragt.
Wer sich für den Eintritt in die evangelische Kirche interessiert, findet hier dazu Infos:
www.ekd.de/evangelisch-werden-kircheneintritt-13007.htm
Und am katholischen Glauben Interessierte schauen hier:
www.katholisch.de/artikel/5008-katholisch-werden-wiedereintritt
Schade, dass jetzt auch die Stiftung Warentest Tipps zum Kirchenaustritt bringt. Sie hätten erwähnen können, dass ein Ausgetretener nicht so viel spart, wie er meint, weil er jetzt eben die Kirchensteuer nicht mehr von der Steuer absetzen kann. Oder noch besser: Sie könnten in absehbarer Zeit mal erwähnen, wie man in die Kirche eintreten kann. Das weiß auch nicht jede(r) - und Sie wollen ja neutral sein, nehme ich an......