Bafin Anlaufstelle für Whistleblower
12.08.2016 - Arbeiten Sie im Finanzbereich? Erleben Sie in Ihrer Firma aufsichtsrechtliche Verstöße, gegen die trotz Ihrer internen Meldung nichts unternommen wird? Wer als Whistleblower auf solche Verstöße aufmerksam machen will, die vor der Öffentlichkeit zurückgehalten werden, kann dies nun bei einer festen Anlaufstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) tun.Zur Meldung















