Musterfeststellungsklage Klagen im Namen der Verbraucher – alle Infos
21.01.2021 - Früher mussten Verbraucher stets für sich klagen. Heute können sie sich an Musterfeststellungsklagen beteiligen – ohne Risiko. Gewinnen Verbraucherschutzverbände die Klagen, kommen registrierte Verfahrensteilnehmer zu ihrem Recht. So können Sparkassen-Kunden mit Prämiensparverträgen eine womöglich satt vierstellige Zins-Nachzahlung durchsetzen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg will jetzt auch gegen die Sparkasse Barnim klagen und sucht nach Betroffenen. test.de sagt, wie...Zum Special