Reisevermittler müssen alle Kosten einer Flugreise angeben und dürfen Extrakosten nicht verstecken, hat das Landgericht Düsseldorf entschieden (Az. 12 O 173/09). Der Vermittler eDreams hatte seinen Onlinekunden erst am Buchungsende offenbart, dass noch 18,33 Euro zum Preis dazukämen. Ähnlich hat das Landgericht Leipzig im Fall des Vermittlers Unister (www.fluege.de) entschieden (Az. 05 O 2485/09).
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.