„Unis profitieren von Scheinstudenten“

Christian Birnbaum, Siegburg, ist Anwalt für Hochschulrecht.
Scheinstudenten schreiben sich nur für ein Studium ein, um etwa das günstige Studententicket für die Bahn zu nutzen. Die Uni betreten sie nie. Professor Christian Birnbaum aus Siegburg erklärt, ob das legal ist.
Es gibt keinen Studierzwang
Herr Birnbaum, ist es illegal, wenn ich mich in einem Studiengang einschreibe, obwohl ich gar nicht richtig studieren will?
Illegal kann nur sein, was rechtlich verboten ist. Schauen wir in die Hochschulgesetze, so stellen wir aber fest, dass es keinen Studierzwang gibt. Und dabei ist es egal, ob jemand aus Inkompetenz keine Leistungen erbringt oder nur studiert, um Vorteile wie das vergünstigte Ticket für Bus und Bahn zu erhalten. Er kann schließlich auch während der Vorlesung Serien gucken.
Ich kann also 20 Jahre eingeschrieben sein, ohne irgendwelche Konsequenzen befürchten zu müssen?
In den meisten Bundesländern – etwa in NRW – gibt es da im Regelfall keine Probleme. Einige Bundesländer haben in ihren Hochschulgesetzen aber die Regelung, dass Studenten ab einer bestimmten Semesteranzahl Leistungen erbracht haben müssen. Ansonsten werden sie rausgeschmissen.
Entsteht durch Scheinstudierende nicht ein Schaden? Etwa für die Verkehrsbetriebe?
Ein Schaden ist es ja erst dann, wenn den Verkehrsbetrieben etwas entgeht, was ihnen rechtlich zusteht oder was sie sonst bekommen würden. Jetzt weiß ich aber nicht, ob jemand, der das vergünstigte Studententicket nutzt, auch mit der Bahn fahren würde, wenn er das Ticket nicht hätte. Vielleicht fährt er dann mit dem Fahrrad und die Verkehrsbetriebe würden gar nichts bekommen. Die Hochschulen profitieren im Übrigen sogar am Anfang von Scheinstudierenden.
Hochschulen erhalten Pro-Kopf-Zuschüsse
Inwiefern?
Die Hochschulen erhalten von den Landesregierungen Mittel, deren Höhe sich an der Zahl der eingeschriebenen Studierenden in der Regelstudienzeit orientiert. Für die Hochschule ist es also sogar ein gutes Geschäft, jemanden als Studierenden zu haben, der keine Betreuung in Anspruch nimmt und gleichzeitig Geld bringt.
Ist es auch legal, wenn ich das Scheinstudium nutze, um Leistungen wie Kindergeld oder Bafög zu erhalten?
Solange diese Leistungen nur an den formellen Studierendenstatus geknüpft sind, ist das absolut rechtens. Wenn ich aber Falschangaben mache – etwa eine Beschäftigung verschweige –, liegt natürlich ein Betrug vor.