Das Bundesverwaltungsgericht hat den in vielen Gemeinden Bayerns geltenden Stufentarif für die Zweitwohnungsteuer für unzulässig erklärt (Az. 9 C 11.16 und 9 C 3.17). Die Gemeinden Schliersee und Bad Wiessee hatten die Steuer nach sieben Mietaufwandsstufen gestaffelt. Damit folgten sie wie rund 100 andere Gemeinden einer Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages.
Die Steuer betrug zum Beispiel 900 Euro bei Ausgaben für die Miete von mehr als 5 000 bis 10 000 Euro im Jahr. Lag die Miete einen Cent darüber, galt schon die nächste Stufe mit einer doppelt so hohen Steuer von 1 800 Euro.
Derart hohe Steuerunterschiede bei annähernd gleichem Mietaufwand verstießen gegen den Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, monierten die Richter.