
Für Wohnmobile ist keine Zweitwohnungsteuer fällig, urteilte das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein. Die Gemeinde Neukirchen wollte für zwei Mobilheime, die seit 1979 auf einem Campingplatz stehen, jeweils 374 Euro jährlich kassieren. In einem viel beachteten Urteil gab ihr 2016 das Verwaltungsgericht recht. Doch die zweite Instanz entschied anders: Ziel der Zweitwohnungsteuer sei die Finanzkraft, mit der sich jemand eine zweite Wohnung und damit mehr als den allgemeinen Lebensbedarf leistet. Ein Mobilheim sei aber schon deshalb keine Zweitwohnung, weil es keine Immobilie sei. Es ging um 46 Quadratmeter große Holzhäuser, die auf Rädern stehen. Ihren Einheitswert setzte das Finanzamt auf 8 743 Euro fest. Das Gericht schloss die Zweitwohnungsteuer aber nicht komplett aus: Wenn eine Gemeinde sie erheben wolle, müsse sie Mindestmerkmale für die Ausstattung der Immobilie festlegen. Dem genügte die Satzung der Gemeinde Neukirchen nicht (Az. 2 LB 97/17, 2 LB 98/17).
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