Die nordrhein-westfälische Stadt Niederkassel duldet keine Fehlnutzung von Garagen mehr, weil geparkte Wagen an der Straße Rettungswege für Feuerwehr und Rettungswagen blockieren können. Die Verwaltung beruft sich auf die Landesbauordnung. Dort heißt es: „Notwendige Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze dürfen nicht zweckentfremdet werden.“ Wer die Garage als Rumpelkammer nutzt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 500 Euro. Gartenmöbel zum Beispiel dürfen nicht in die Garage, Winterreifen schon. Auch in den restlichen Bundesländern gilt, dass die Garage nur ein Stellplatz für den Wagen ist.
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