Zweck­entfremdung Garage ist keine Abstell­kammer

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Zweck­entfremdung - Garage ist keine Abstell­kammer

Garage. Da soll nur das Auto hinein. © plainpicture / Maskot

Die nord­rhein-west­fälische Stadt Nieder­kassel duldet keine Fehlnut­zung von Garagen mehr, weil geparkte Wagen an der Straße Rettungs­wege für Feuerwehr und Rettungs­wagen blockieren können. Die Verwaltung beruft sich auf die Landes­bau­ordnung. Dort heißt es: „Notwendige Stell­plätze, Garagen und Fahr­rad­abstell­plätze dürfen nicht zweck­entfremdet werden.“ Wer die Garage als Rumpelkammer nutzt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 500 Euro. Gartenmöbel zum Beispiel dürfen nicht in die Garage, Winterreifen schon. Auch in den restlichen Bundes­ländern gilt, dass die Garage nur ein Stell­platz für den Wagen ist.

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