Die Online-Buchungsplattform Airbnb muss der Stadt München die Daten von Anbietern mutmaßlich illegal vermieteter Wohnungen preisgeben, entschied das Verwaltungsgericht München (Az. M 9 K 18.4553). Dabei geht es unter anderem um die Namen und Anschriften solcher Gastgeber, die zwischen Januar 2017 und Juli 2018 ihre eigene Wohnung länger als acht Wochen pro Kalenderjahr über Airbnb vermietet haben. Das ist nach bayrischem Zweckentfremdungsrecht ohne behördliche Genehmigung nicht erlaubt. Durch die Regelung soll vermieden werden, dass Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen wird. Weigert sich Airbnb, die Daten herauszugeben, droht dem irischen Unternehmen ein Zwangsgeld von 300 000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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