Recherche. Besuchen Sie probeweise einige Versteigerungen. Sehen Sie sich immer das Gutachten an, wenn Sie bieten wollen. Fragen Sie den Rechtspfleger, welche Lasten bestehen bleiben. Erkundigen Sie sich in der Gemeinde, ob für das Objekt Anliegerbeiträge fällig sind, ob wirklich eine Baugenehmigung vorliegt, ob es Einträge im Baulastverzeichnis gibt und ob für das Grundstück Altlasten bekannt sind.
Besichtigung. Sehen Sie sich die Immobilie vor Ort an. Ziehen Sie einen Fachmann hinzu, etwa einen Bauingenieur oder Architekten. Sprechen Sie auch mit dem Gläubiger und – falls möglich – dem bisherigen Eigentümer.
Kosten. Überlegen Sie, wie viel Sie bieten wollen. Kalkulieren Sie die Nebenkosten ein. Allein die Grunderwerbsteuer beträgt je nach Bundesland 3,5 bis 5 Prozent des Meistgebots und der Lasten. Weitere Kosten und Gebühren können ungefähr 1 bis 2 Prozent ausmachen.
Sicherheit. Stellen Sie die Finanzierung des Gebots sicher, etwa durch eine Darlehenszusage der Bank. Auf der Versteigerung müssen Sie eine Sicherheit in der Höhe von meist 10 Prozent des Verkehrswertes nachweisen. Das geht mit einer Bankbürgschaft, einer Überweisung vorab an die Gerichtskasse oder mit einem Scheck, der bis zu drei Werktage vor der Versteigerung ausgestellt worden ist. Bargeld oder ein noch auszufüllender Scheck reichen nicht.
Versteigerungstermin. Bieten Sie niemals mehr als geplant. Vergessen Sie nicht Personalausweis und Nachweis der Sicherheitsleistung. Wer jemanden vertritt, braucht eine öffentlich beglaubigte Vollmacht.
Internet. Termine und Informationen unter www.zvg-portal.de, www.zvg.com, www.argetra.de, www.versteigerungspool.de.
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- Mit dem Finanztest-Rechner können Sie ermitteln, ob Sie als Mieter oder Käufer einer Immobilie günstiger fahren und dabei unterschiedliche Szenarien berücksichtigen.
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- Steigende Immobilienpreise können sich nachteilig auf Schenkung- oder Erbschaftsteuer auswirken. Die richtet sich nach dem Verkehrswert, den das Finanzamt ermittelt.
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- Der Gewinn aus dem Verkauf einer Wohnung, die der Eigentümer Jahre selbst genutzt hat, ist auch steuerfrei, wenn sie kurz vor dem Verkauf vermietet war. Ein Mann hatte...
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@BernieKHB: Vielen Dank für Ihre Anregung. Wir haben die Qualität der Portale noch nicht getestet. (maa)
Liebes Team von Test,
Mich interessiert, wie die oben verlinkten Dienste zu bewerten sind; sind sie tatsächlich seriös handelnde Unternehmen? Lohnt sich der Beitrag von 240 € bei der ARGETRA?
Falls Ihnen hierzu keine Daten vorliegen, dann möchte ich hiermit einen solchen Test vorschlagen. Wenn es einen Test der Deutschen Rentenversicherung gab, dann macht auch ein solcher Test Sinn.
Wer im Internet nach Zwangsversteigerungen sucht, stösst schnell auf die Firma Argetra. Auch in dem Artikel oben ist die Firma ja als vermeintlich seriöse Quelle genannt. Die Angaben oben kann ich nicht beurteilen, warnen muss ich aber aus eigener Erfahrung vor Aboverträgen, die Argetra für Kalender mit Terminen von Zwangsversteigerungen anbietet. So zahlt man teures Geld für Infos, die jeder Interessent umsonst auf den websites oder direkt bei den Amtsgerichten abrufen kann. Abzocke!
Der Artikel besteht nicht aus 4 Seiten, zum Thema sind lediglich 2. Bei den anderen 2 Seiten, die man kauft, handelt es sich um das Impressum des Heftes und eine Adressliste zu anderen Artikeln des Heftes. Zum Thema ist abzüglich der Bilder etwa eine Seite Text.
Der Inhalt des Artikels ist m.E. oberflächlich und wenig hilfreich. Selbst eine google-Suche liefert einfacher, mehr und v.a. fundiertere Informationen.
Also: nicht kaufen!
Mir ist absulut unklar, weshalb 64 Nutzer diesen Artikel hilfreich gefunden haben sollen!