Recherche. Besuchen Sie probeweise einige Versteigerungen. Sehen Sie sich immer das Gutachten an, wenn Sie bieten wollen. Fragen Sie den Rechtspfleger, welche Lasten bestehen bleiben. Erkundigen Sie sich in der Gemeinde, ob für das Objekt Anliegerbeiträge fällig sind, ob wirklich eine Baugenehmigung vorliegt, ob es Einträge im Baulastverzeichnis gibt und ob für das Grundstück Altlasten bekannt sind.
Besichtigung. Sehen Sie sich die Immobilie vor Ort an. Ziehen Sie einen Fachmann hinzu, etwa einen Bauingenieur oder Architekten. Sprechen Sie auch mit dem Gläubiger und – falls möglich – dem bisherigen Eigentümer.
Kosten. Überlegen Sie, wie viel Sie bieten wollen. Kalkulieren Sie die Nebenkosten ein. Allein die Grunderwerbsteuer beträgt je nach Bundesland 3,5 bis 5 Prozent des Meistgebots und der Lasten. Weitere Kosten und Gebühren können ungefähr 1 bis 2 Prozent ausmachen.
Sicherheit. Stellen Sie die Finanzierung des Gebots sicher, etwa durch eine Darlehenszusage der Bank. Auf der Versteigerung müssen Sie eine Sicherheit in der Höhe von meist 10 Prozent des Verkehrswertes nachweisen. Das geht mit einer Bankbürgschaft, einer Überweisung vorab an die Gerichtskasse oder mit einem Scheck, der bis zu drei Werktage vor der Versteigerung ausgestellt worden ist. Bargeld oder ein noch auszufüllender Scheck reichen nicht.
Versteigerungstermin. Bieten Sie niemals mehr als geplant. Vergessen Sie nicht Personalausweis und Nachweis der Sicherheitsleistung. Wer jemanden vertritt, braucht eine öffentlich beglaubigte Vollmacht.
Internet. Termine und Informationen unter www.zvg-portal.de, www.zvg.com, www.argetra.de, www.versteigerungspool.de.
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- Ob Schenkung- oder Erbschaftsteuer zu zahlen ist, hängt vom Verkehrswert ab. Für die Berechnung gelten seit 2023 neue Regeln, die Immobilien deutlich teurer machen.
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- Mit dem Finanztest-Rechner können Sie ermitteln, ob Sie als Mieter oder Käufer einer Immobilie günstiger fahren und dabei unterschiedliche Szenarien berücksichtigen.
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- Rentable Immobilien zu finden ist nicht einfach. Wir zeigen, wie sich der Kauf einer Eigentumswohnung dennoch lohnen kann und wie Anleger nüchtern kalkulieren.
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@Objektiv_Test: Wir bewerben das Unternehmen nicht. Wir weisen hier nur daraufhin, dass es Unternehmen gibt, bei denen man sich zu Terminen von Versteigerungen informieren kann. Über die Qualität der Leistungen können wir keine Aussagen treffen, da wir diese nicht getestet haben. Eine "Abofalle" können wir hier nicht erkennen. Es wird bereits vor der kostenpfichtigen Bestellung auf den Umstand einer Verlängerung hingewiesen.
Liebes Team von Test,
wie werden Sie ihrer Rolle und Verantwortung als Verbraucherorganisation gerecht, wenn Sie die Unternehmen über die Sie schreiben und damit bewerben nicht nach objektiven und seriösen Methoden vorab prüfen?
Zu dem Unternehmen Argetra gibt es eine ganze Reihe von Kundenbeschwerden über seine unlauteren Geschäftsmethoden. Automatische Verlängerungen des Abonnements sind so versteckt und gestaltet, dass sie für Verbraucher ohne juristisches Hintergrundwissen kaum zu erkennen sind*. Zudem sind die von Argetra sehr teuer bereitgestellten Infos vollständig, kostenfrei, zeitgleich und leicht zugänglich auf anderen Websites und Homepages der Amtsgerichte finden.
* Bei Vertragsabschlüssen bis Ende 02/2022 nochmals um die ursprüngliche Vertragslaufzeit. Damit besteht Argetra auf Verlängerung bis 02/2024 (2x12 Monate).
Kommentar vom Autor gelöscht.
@BernieKHB: Vielen Dank für Ihre Anregung. Wir haben die Qualität der Portale noch nicht getestet. (maa)
Liebes Team von Test,
Mich interessiert, wie die oben verlinkten Dienste zu bewerten sind; sind sie tatsächlich seriös handelnde Unternehmen? Lohnt sich der Beitrag von 240 € bei der ARGETRA?
Falls Ihnen hierzu keine Daten vorliegen, dann möchte ich hiermit einen solchen Test vorschlagen. Wenn es einen Test der Deutschen Rentenversicherung gab, dann macht auch ein solcher Test Sinn.