Zwangs­versteigerung

Vor der Versteigerung: Bohren und bieten

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Recherche. Besuchen Sie probeweise einige Versteigerungen. Sehen Sie sich immer das Gutachten an, wenn Sie bieten wollen. Fragen Sie den Rechts­pfleger, welche Lasten bestehen bleiben. Erkundigen Sie sich in der Gemeinde, ob für das Objekt Anliegerbeiträge fällig sind, ob wirk­lich eine Baugenehmigung vorliegt, ob es Einträge im Baulast­verzeichnis gibt und ob für das Grund­stück Altlasten bekannt sind.

Besichtigung. Sehen Sie sich die Immobilie vor Ort an. Ziehen Sie einen Fachmann hinzu, etwa einen Bauingenieur oder Architekten. Sprechen Sie auch mit dem Gläubiger und – falls möglich – dem bisherigen Eigentümer.

Kosten. Über­legen Sie, wie viel Sie bieten wollen. Kalkulieren Sie die Neben­kosten ein. Allein die Grund­erwerb­steuer beträgt je nach Bundes­land 3,5 bis 5 Prozent des Meist­gebots und der Lasten. Weitere Kosten und Gebühren können ungefähr 1 bis 2 Prozent ausmachen.

Sicherheit. Stellen Sie die Finanzierung des Gebots sicher, etwa durch eine Darlehens­zusage der Bank. Auf der Versteigerung müssen Sie eine Sicherheit in der Höhe von meist 10 Prozent des Verkehrs­wertes nach­weisen. Das geht mit einer Bank­bürg­schaft, einer Über­weisung vorab an die Gerichts­kasse oder mit einem Scheck, der bis zu drei Werk­tage vor der Versteigerung ausgestellt worden ist. Bargeld oder ein noch auszufüllender Scheck reichen nicht.

Versteigerungs­termin. Bieten Sie niemals mehr als geplant. Vergessen Sie nicht Personal­ausweis und Nach­weis der Sicher­heits­leistung. Wer jemanden vertritt, braucht eine öffent­lich beglaubigte Voll­macht.

Internet. Termine und Informationen unter www.zvg-portal.de, www.zvg.com, www.argetra.de, www.versteigerungspool.de.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 13.01.2023 um 11:57 Uhr
Prüfung der Informationen und Abo-Vertragsfallen

@Objektiv_Test: Wir bewerben das Unternehmen nicht. Wir weisen hier nur daraufhin, dass es Unternehmen gibt, bei denen man sich zu Terminen von Versteigerungen informieren kann. Über die Qualität der Leistungen können wir keine Aussagen treffen, da wir diese nicht getestet haben. Eine "Abofalle" können wir hier nicht erkennen. Es wird bereits vor der kostenpfichtigen Bestellung auf den Umstand einer Verlängerung hingewiesen.

Objektiv_Test am 08.01.2023 um 12:46 Uhr
Prüfung der Informationen und Abo-Vertragsfallen

Liebes Team von Test,
wie werden Sie ihrer Rolle und Verantwortung als Verbraucherorganisation gerecht, wenn Sie die Unternehmen über die Sie schreiben und damit bewerben nicht nach objektiven und seriösen Methoden vorab prüfen?
Zu dem Unternehmen Argetra gibt es eine ganze Reihe von Kundenbeschwerden über seine unlauteren Geschäftsmethoden. Automatische Verlängerungen des Abonnements sind so versteckt und gestaltet, dass sie für Verbraucher ohne juristisches Hintergrundwissen kaum zu erkennen sind*. Zudem sind die von Argetra sehr teuer bereitgestellten Infos vollständig, kostenfrei, zeitgleich und leicht zugänglich auf anderen Websites und Homepages der Amtsgerichte finden.
* Bei Vertragsabschlüssen bis Ende 02/2022 nochmals um die ursprüngliche Vertragslaufzeit. Damit besteht Argetra auf Verlängerung bis 02/2024 (2x12 Monate).

Objektiv_Test am 08.01.2023 um 12:28 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 24.08.2020 um 18:14 Uhr
Seriösität von Zwangsversteigerungsportalen

@BernieKHB: Vielen Dank für Ihre Anregung. Wir haben die Qualität der Portale noch nicht getestet. (maa)

BernieKHB am 19.08.2020 um 23:45 Uhr
Seriösität von Zwangsversteigerungsportalen

Liebes Team von Test,
Mich interessiert, wie die oben verlinkten Dienste zu bewerten sind; sind sie tatsächlich seriös handelnde Unternehmen? Lohnt sich der Beitrag von 240 € bei der ARGETRA?
Falls Ihnen hierzu keine Daten vorliegen, dann möchte ich hiermit einen solchen Test vorschlagen. Wenn es einen Test der Deutschen Rentenversicherung gab, dann macht auch ein solcher Test Sinn.