Wie die Zuzahlungsgrenzen zu berechnen sind, ist für viele Rentner nach wie vor eine schwierige Frage.
Wie werden für Rentner die Zuzahlungsgrenzen berechnet? Solche Fragen erreichten uns jetzt häufig.
Bei Rentnern gilt als Brutto die volle Rentenhöhe, so der AOK-Bundesverband. Zu den jährlichen Bruttoeinnahmen zählen alle regelmäßigen Einkünfte wie Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Renten (Bruttobetrag), Unterhaltszahlungen, Kapital- und Mieteinkünfte, Arbeitslosengeld und -hilfe sowie die Sozialhilfe. Um die Belastungsgrenze zu ermitteln, sind die Einkünfte aller mit dem Kassenmitglied im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen zusammenzurechnen. Das betrifft zum Beispiel den Ehegatten oder Lebenspartner und Kinder, soweit sie familienversichert sind.
Ebenso werden alle Zuzahlungen, die Versicherte, ihre Angehörigen und Lebenspartner leisten, zusammen berücksichtigt. Zuzahlungs- und Einnahmenhöhe sind zu errechnen und werden zueinander ins Verhältnis gesetzt. Für Chroniker liegt die Belastungsgrenze bei ein Prozent, für alle anderen bei zwei Prozent des Einkommens.
Zu den Einnahmen zählen nicht: Grundrenten, die Beschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten, sowie Renten oder Beihilfen für Schäden an Körper und Gesundheit (nach dem Bundesentschädigungsgesetz, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz).
Der Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung muss jedes Jahr neu gestellt werden – aber erst dann, wenn die Belastungsgrenze erreicht ist.
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- Beiträge, Leistungen, Kosten – das gilt für Kinder, Studenten, Berufstätige und Rentner, wenn sie bei einer Krankenkasse versichert sind.
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- Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, oft auch Check-Up genannt. test.de erklärt die Regelung.
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