
Für das kommende Jahr können sich gesetzlich Versicherte von Zuzahlungen wie der Praxisgebühr oder für Medikamente in der Apotheke befreien lassen. Einige können sogar für 2011 noch etwas zurückerhalten. Für Zuzahlungen muss jeder erwachsene Kassenpatient im Durchschnitt etwa 86 Euro pro Jahr berappen.
Für viele Leistungen sind 10 Euro fällig
An vielen Gesundheitsleistungen müssen sich Patienten beteiligen, üblich sind Beträge bis zu 10 Euro. So hoch ist die Praxisgebühr für den ersten Arztbesuch im Quartal und zusätzlich auch für den ersten Zahnarztbesuch. Mit bis zu 10 Euro beteiligen sich Versicherte an vielen verschreibungspflichtigen Medikamenten in der Apotheke. Das gilt ebenso für Hilfsmittel wie etwa Hörgeräte oder Inkontinenzeinlagen. Und 10 Euro pro Tag sind auch für den Aufenthalt im Krankenhaus und Reha fällig. Auch für unvermeidliche Fahrtkosten zum Arzt oder ins Krankenhaus, für die häusliche Krankenpflege, für Mutter-Kind-Kuren und für Haushaltshilfen sind Zuzahlungen vorgesehen. Das summiert sich: Ungefähr 86 Euro gab jeder erwachsene Versicherte im Jahr 2010 im Durchschnitt für Zuzahlungen aus. Lediglich Versicherte unter 18 bleiben verschont.
Viele Versicherte können sich befreien lassen
Versicherte können sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen, sobald sie dafür im laufenden Jahr bereits 2 Prozent des „Familienbruttoeinkommens“ ausgegeben haben. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner berechnen diesen Wert, indem sie folgende Beträge vom gemeinsamen Bruttoeinkommen abziehen: 4 725 Euro (2011: 4 599 Euro) und zusätzlich 7 008 Euro für jedes Kind. Bei Singles zählt grundsätzlich das volle Bruttoeinkommen. Für chronisch kranke Menschen liegt die Belastungsgrenze bei 1 Prozent. Im Jahr 2010 lagen 7,2 Millionen Versicherte mit ihren Ausgaben über der Belastungsgrenze, berichtet das Bundesgesundheitsministerium.
Bei der Orientierung über die Höhe der Belastungsgrenze hilft die Tabelle: Überblick zur Belastungsgrenze aus dem Special Krankenversicherung. Um die Höhe der eigenen Belastungsgrenze zu berechnen, können Versicherte Rechner im Internet nutzen – zum Beispiel den Zuzahlungsrechner des AOK-Bundesverbandes.
So funktioniert die Befreiung
Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege. Melden Sie es Ihrer Krankenkasse, wenn Sie die Belastungsgrenze überschreiten. Dann erhalten Sie eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie keine Zuzahlungen mehr leisten müssen. Zuviel Bezahltes können Sie am Jahresende von der Kasse zurückbekommen, auch für das Jahr 2011. Für das kommende Jahr können Sie auch vorab den Betrag in Höhe der Belastungsgrenze einzahlen und sich sofort befreien lassen. Auch hier gilt: Belege sammeln. Dann können Sie sich am Ende des Jahres einen Teil des Geldes von der Kasse zurückholen, falls Sie die Belastungsgrenze nicht ausgeschöpft haben.
Für Zahnersatz gelten andere Regeln
Auch für Zahnersatz zahlen gesetzlich Versicherte in den meisten Fällen drauf. Hier gelten andere Regeln, denn der Eigenanteil am Zahnersatz gilt nicht als Zuzahlung: Die Krankenkasse zahlt für Zahnersatz einen Festzuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten, die Kassen und Zahnärzteschaft für eine einfache Regelversorgung festgelegt haben – etwa für eine Brücke aus einer Metalllegierung ohne Goldanteil. Die restlichen Kosten muss der Versicherte tragen. Der Festzuschuss erhöht sich auf bis zu 65 Prozent der Regelversorgung, wenn der Versicherte in den vergangenen zehn Jahren jedes Jahr zur Vorsorge zum Zahnarzt war. 100 Prozent der Regelversorgung übernimmt die Kasse bei Versicherten, die im Monat nicht mehr als 1 050 Euro brutto (2011: 1 022 Euro) einnehmen oder Sozialleistungen wie Hartz IV oder Bafög beziehen. Sie zahlen lediglich hinzu, wenn sie teureren Zahnersatz wünschen, der über die einfache Regelversorgung hinausgeht.