Zuzahlungen für Kassenpatienten

Was gesetzlich Krankenversicherte zuzahlen müssen

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Zur Kasse, bitte: Nehmen Erwachsene ihre Krankenkasse in Anspruch, kommen auf sie viele kleine Posten zu. Für Hilfsmittel oder bei längeren Klinikaufenthalten kann die Belastung sogar deutlich ausfallen.

Von der Kasse übernommene Leistung

Das zahlt der Versicherte

Besonderheiten und Grenzen der Zuzahlung

Besuch beim Haus- oder Facharzt

10 Euro für den ersten Besuch im Quartal.

Keine Praxisgebühr, wenn eine Überweisung aus demselben Quartal vorliegt, sowie nicht für Schutzimpfungen, Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen.

Verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel

10 Prozent des Preises.

In der Regel mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro für jedes Mittel, nicht mehr als das Mittel kostet.

Heilmittel
(zum Beispiel Physiotherapie und Logopädie)

10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung.

Keine.

Hilfsmittel
(zum Beispiel Hörgerät, orthopädisch angefertigte Schuhe, Inkontinenzeinlagen)

10 Prozent der Kosten für jedes Mittel.

In der Regel mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, aber nicht mehr als das Hilfsmittel kostet.

Für Hilfsmittel im regelmäßigen Verbrauch: höchstens 10 Euro pro Monat.

Wählt der Patient ein höherwertiges Produkt als von der Kasse erstattet, zahlt er die Differenz.

Häusliche Krankenpflege

10 Prozent der erstatteten Kosten plus 10 Euro je Verordnung.

Zuzahlung für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.

Haushaltshilfe

10 Prozent der Kosten je Kalendertag.

Mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro.

Krankenhausbehandlung

10 Euro pro Kalendertag.

Zuzahlung für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.

Medizinische Rehabilitation
(ambulant oder stationär)

10 Euro pro Tag.

Im Fall einer Anschlussreha (Beginn in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach dem Klinikaufenthalt): Zuzahlung für maximal 28 Tage pro Jahr.

Medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter
(„Mutter-Kind-Kur“)

10 Euro pro Tag.

Keine.

Fahrkosten
(zum Beispiel Fahrt im Rettungswagen)

10 Prozent der Kosten.

Keine.

Zahnersatz

35 bis 50 Prozent der Regelversorgung.

Entscheidend ist, ob der Versicherte Zahnarztbesuche in den vergangenen 5 oder 10 Jahren belegen kann. Für eine bessere Versorgung zahlt er mehr.

Quelle: GKV-Spitzenverband

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