Was gesetzlich Krankenversicherte zuzahlen müssen
Zur Kasse, bitte: Nehmen Erwachsene ihre Krankenkasse in Anspruch, kommen auf sie viele kleine Posten zu. Für Hilfsmittel oder bei längeren Klinikaufenthalten kann die Belastung sogar deutlich ausfallen.
Von der Kasse übernommene Leistung | Das zahlt der Versicherte | Besonderheiten und Grenzen der Zuzahlung |
Von der Kasse übernommene Leistung | Das zahlt der Versicherte | Besonderheiten und Grenzen der Zuzahlung |
Besuch beim Haus- oder Facharzt | 10 Euro für den ersten Besuch im Quartal. | Keine Praxisgebühr, wenn eine Überweisung aus demselben Quartal vorliegt, sowie nicht für Schutzimpfungen, Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. |
Verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel | 10 Prozent des Preises. | In der Regel mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro für jedes Mittel, nicht mehr als das Mittel kostet. |
Heilmittel | 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung. | Keine. |
Hilfsmittel | 10 Prozent der Kosten für jedes Mittel. | In der Regel mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, aber nicht mehr als das Hilfsmittel kostet. Für Hilfsmittel im regelmäßigen Verbrauch: höchstens 10 Euro pro Monat. Wählt der Patient ein höherwertiges Produkt als von der Kasse erstattet, zahlt er die Differenz. |
Häusliche Krankenpflege | 10 Prozent der erstatteten Kosten plus 10 Euro je Verordnung. | Zuzahlung für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. |
Haushaltshilfe | 10 Prozent der Kosten je Kalendertag. | Mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. |
Krankenhausbehandlung | 10 Euro pro Kalendertag. | Zuzahlung für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. |
Medizinische Rehabilitation | 10 Euro pro Tag. | Im Fall einer Anschlussreha (Beginn in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach dem Klinikaufenthalt): Zuzahlung für maximal 28 Tage pro Jahr. |
Medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter | 10 Euro pro Tag. | Keine. |
Fahrkosten | 10 Prozent der Kosten. | Keine. |
Zahnersatz | 35 bis 50 Prozent der Regelversorgung. | Entscheidend ist, ob der Versicherte Zahnarztbesuche in den vergangenen 5 oder 10 Jahren belegen kann. Für eine bessere Versorgung zahlt er mehr. |
Quelle: GKV-Spitzenverband