Zur Kasse, bitte: Nehmen Erwachsene ihre Krankenkasse in Anspruch, kommen auf sie viele kleine Posten zu. Für Hilfsmittel oder bei längeren Klinikaufenthalten kann die Belastung sogar deutlich ausfallen.
Von der Kasse übernommene Leistung |
Das zahlt der Versicherte |
Besonderheiten und Grenzen der Zuzahlung |
Besuch beim Haus- oder Facharzt |
10 Euro für den ersten Besuch im Quartal. |
Keine Praxisgebühr, wenn eine Überweisung aus demselben Quartal vorliegt, sowie nicht für Schutzimpfungen, Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. |
Verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel |
10 Prozent des Preises. |
In der Regel mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro für jedes Mittel, nicht mehr als das Mittel kostet. |
Heilmittel |
10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung. |
Keine. |
Hilfsmittel |
10 Prozent der Kosten für jedes Mittel. |
In der Regel mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, aber nicht mehr als das Hilfsmittel kostet. Für Hilfsmittel im regelmäßigen Verbrauch: höchstens 10 Euro pro Monat. Wählt der Patient ein höherwertiges Produkt als von der Kasse erstattet, zahlt er die Differenz. |
Häusliche Krankenpflege |
10 Prozent der erstatteten Kosten plus 10 Euro je Verordnung. |
Zuzahlung für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. |
Haushaltshilfe |
10 Prozent der Kosten je Kalendertag. |
Mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. |
Krankenhausbehandlung |
10 Euro pro Kalendertag. |
Zuzahlung für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. |
Medizinische Rehabilitation |
10 Euro pro Tag. |
Im Fall einer Anschlussreha (Beginn in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach dem Klinikaufenthalt): Zuzahlung für maximal 28 Tage pro Jahr. |
Medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter |
10 Euro pro Tag. |
Keine. |
Fahrkosten |
10 Prozent der Kosten. |
Keine. |
Zahnersatz |
35 bis 50 Prozent der Regelversorgung. |
Entscheidend ist, ob der Versicherte Zahnarztbesuche in den vergangenen 5 oder 10 Jahren belegen kann. Für eine bessere Versorgung zahlt er mehr. |
Legende
Quelle: GKV-Spitzenverband
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