Zuzahlungen für Kassenpatienten Das müssen Sie zahlen

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Medikamente, Massage, Reha: Ohne dass der Versicherte zuzahlt, geht nichts mehr. Aber es gibt Grenzen und Ausnahmen von der Pflicht sich zu beteiligen.

Neben ihrer Versichertenkarte haben viele Patienten gleich 10 Euro parat, wenn sie zum ersten Mal im Quartal zum Arzt gehen. An die Praxisgebühr haben sie sich gewöhnt. Doch dabei bleibt es nicht, wenn gesetzlich Krankenversicherte medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.

2010 hat jeder erwachsene Versicherte rund 86 Euro für Zuzahlungen ausgegeben. Zwischen 5 und 10 Euro zahlen sie meist aus eigener Tasche, wenn der Arzt ihnen ein Medikament verschreibt. Müssen sie für eine Woche ins Krankenhaus, stellt die Klinik ihnen pro Tag 10 Euro in Rechnung. Und auch an den Kosten für Massage, Haushaltshilfe oder Reha müssen sich die Versicherten beteiligen (siehe Tabelle). Allerdings darf die Kasse sie auch nicht unbegrenzt und nicht für alles zur Kasse bitten.

Wie hoch dürfen die Zuzahlungen insgesamt sein, die Versicherte selbst übernehmen müssen?

Für die Eigenbeteiligung gibt es eine Grenze. Im Normalfall beträgt sie 2 Prozent des jährlichen Familienbruttoeinkommens. Für chronisch Kranke liegt sie bei 1 Prozent. Freibeträge können die Belastung senken. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner dürfen 2011 von ihrem Bruttoeinkommen 4 599 Euro abziehen. Pro Kind gibt es einen Freibetrag von 7 008 Euro im Jahr.

Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit einer Tochter hat ein Jahreseinkommen von 30 000 Euro. Der Freibetrag von 7 008 Euro wird abgezogen. Für sie ergibt sich also eine Belastungsgrenze von 460 Euro.

Tipp: Bewahren Sie Belege über Ihre Ausgaben auf. Prüfen Sie, ob Ihre Krankenkasse im Internet einen Zuzahlungsrechner anbietet, mit dem Sie Ihre Belastungsgrenze ermitteln können. Ist die Grenze erreicht, informieren Sie Ihre Kasse. Dann erhalten Sie eine Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie in dem Jahr nichts mehr zuzahlen müssen. Sie können zu viel Bezahltes auch am Jahresende von der Kasse zurückholen. Oder Sie zahlen zu Jahresbeginn den Betrag bis zu Ihrer Belastungsgrenze ein und bekommen gleich eine Zuzahlungsbefreiung.

Muss ich für Termine bei mehreren Ärzten mehrmals Praxisgebühr zahlen?

Nicht unbedingt. Wenn Sie notwendige Arztbesuche in einem Quartal bündeln, fällt nur einmal Praxisgebühr an. Vorausgesetzt, Sie besorgen sich beim ersten Arzt Überweisungsscheine für die Termine bei den Kollegen. Beim Zahnarzt sind allerdings noch einmal 10 Euro extra nötig.

Gibt es Arztbesuche, für die ich gar keine Praxisgebühr zahlen muss?

Ja. Die Praxisgebühr entfällt komplett, wenn Sie nur zu Vorsorge- oder Früherkennungsuntersuchungen gehen. Auch der reine Kontrollbesuch beim Zahnarzt ist außen vor, ebenso Schutzimpfungen. Wird eine Vorsorgeuntersuchung aber mit einer notwendigen Behandlung verknüpft, zahlen Sie doch noch die 10 Euro. Für Arztbesuche von Kindern unter 18 Jahren wird aber grundsätzlich keine Praxisgebühr verlangt.

Was ist, wenn der Arzt oder Zahnarzt private Zusatzleistungen anbietet?

Für die sogenannten Igel-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen), die der Arzt privat mit den Patienten abrechnet, fällt keine Praxisgebühr an. Dazu gehören unter anderem verschiedene Vorsorgeuntersuchungen, wenn sie nicht medizinisch notwendig sind, zum Beispiel zur Früherkennung des grünen Stars.

Ein weiteres Beispiel ist die professionelle Zahnreinigung, für die Patienten normalerweise keine Praxisgebühr zahlen müssen. Anders kann es sein, wenn die Krankenkasse die Kosten für die Zahnreinigung ganz oder zum Teil übernimmt. Das bieten einige als Extraleistung an. Dann muss der Versicherte je nach Regelung der Kasse womöglich die Praxisgebühr zahlen.

Tipp: Unter www.test.de/krankenkassen können Sie ermitteln, welche Kassen die Kosten für die Zahnreinigung tragen und welche Leistungen sie insgesamt bieten.

Bringt ein Hausarzttarif etwas, um Zuzahlung und Praxisgebühr zu sparen?

Nur bei einigen Krankenkassen. Sie erlassen den Teilnehmern am Hausarztprogramm die Praxisgebühr ganz oder teilweise, ersparen den Versicherten Zuzahlungen für Arzneimittel oder ermöglichen es, mehr Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch zu nehmen. Das bietet aber längst nicht jede Kasse an. In einem Hausarztprogramm verpflichten sich die Patienten, sich nicht gleich an einen Facharzt zu wenden, sondern zuerst an den Hausarzt. Nur zum Augenarzt, Kinder-, Frauen- und Zahnarzt dürfen sie noch direkt gehen.

Tipp: Fragen Sie Ihren Hausarzt, ob er am Programm Ihrer Krankenkasse teilnimmt. Ist er dabei und sind Sie mit ihm zufrieden, ist es vernünftig das Angebot Ihrer Kasse zu wählen. Ist Ihr Arzt nicht dabei, sollten Sie aber nicht den Arzt wechseln, nur um am Programm Ihrer Kasse teilzunehmen.

Wie kann es sein, dass ich manchmal mehr als 10 Euro für ein Medikament selbst zahlen muss?

Für ein verschreibungspflichtiges Medikament müssen Patienten in der Regel 10 Prozent des Preises – zwischen 5 und 10 Euro – selbst zahlen. Den Rest übernimmt die Kasse. Sie zahlt aber nicht jeden Preis, sondern nur bis zu einer bestimmten Grenze, dem Festbetrag. Festbeträge werden für Gruppen von Arzneimitteln gebildet, die in Zusammensetzung und Wirkung vergleichbar sind. Verschreibt der Arzt ein teureres Medikament, muss der Patient den Preisunterschied selbst begleichen. Die Zuzahlung kann dann über 10 Euro liegen.

Was ist bei Hilfsmitteln zu beachten?

Verglichen mit anderen Kassenleistungen kann es sein, dass die Versicherten hier deutlich mehr selbst aufbringen müssen. So gibt es zum Beispiel für eine Brille nur bei schwerer Sehbeeinträchtigung Geld von der Kasse – meist zahlt sie nichts. Für andere Hilfsmittel gilt: Jeder, der mehr will als den von der Kasse gewährten Standard, muss die Differenz selbst tragen. Bei Hilfsmitteln wie Hörgerät oder Rollstuhl kann das einige tausend Euro ausmachen.

Hinzu kommt, dass die Versicherten sich oft nicht aussuchen können, wo sie Hilfsmittel wie Kompressionsstrümpfe oder Inkontinenzeinlagen kaufen, wenn sie Geld von ihrer Krankenkasse wollen. Sie schließt einen Vertrag mit einem Anbieter ab, an den sich die Versicherten wenden müssen.

Gibt es besondere Regeln für Schwangere?

Ja. Für Leistungen in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft müssen Frauen nichts zuzahlen. Befreit sind zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen, Medikamente oder die Zeit in der Klinik nach der Entbindung. Kommt es jedoch während der Schwangerschaft zu Komplikationen, sodass ein Klinikaufenthalt notwendig ist, zahlen Schwangere 10 Euro pro Tag. Stehen Arztbesuche oder andere Leistungen an, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben, müssen die Frauen wie die übrigen Versicherten Zuzahlungen leisten.

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Kommentarliste

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  • max1980 am 01.12.2011 um 21:22 Uhr
    Eigenanteile steuerlich absetzbar

    Praxisgebühren, Rezeptgebühren und Co. können bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden und sich so ggf. finanziell etwas entlasten.

  • max1980 am 01.12.2011 um 21:08 Uhr
    Professionelle Zahnreinigung

    Lediglich ein ergänzender Hinweis zur Eigenbeteiligung im Zusammenhang mit professioneller Zahnreinigung: Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten i.V.m. einem Bonus für gesundheitsbewußtes Verhalten/Gesundheitsbonus einen Geldbonus/geldwerten Bonus für die Durchführung einer professionellen Zahnreinigung an. Die Durchführung muss in der Regel durch einen Stempel vom Zahnarzt in einem speziellen Bonusheft nachgewiesen werden. Die Bonushöhe liegt etwa zwischen 5 und 30 Euro je Bonuspunkt. Dadurch können Versicherte ihren Eigenanteil (falls einer anfällt) etwas ausgleichen.

  • max1980 am 01.12.2011 um 21:02 Uhr
    Besonderheiten für chronisch kranke Menschen

    Fahrkosten i.V.m. Serienfahrten: Z.B. kommt es Im Rahmen einer Chemotherapie zu sog. Serienfahrten zur ambulanten Behandlung. Die Krankenkassen handhaben dabei den Eigenanteil unterschiedlich: Es gibt Krankenkassen, die verlangen für die erste und letzte Fahrt zur ambulanten Behandlung einen Eigenanteil vom Versicherten. Damit werden Serienfahrten mit einer Hin- und Rückfahrt zu einer stationären Behandlung gleichgesetzt. Andere verlangen für jede einzelne Fahrt einen Eigenanteil.
    Praxisgebühr i.V.m. chronischer Erkrankung: Zahlreiche Krankenkassen bieten für bestimmte chronische Krankheitsbilder sog. DMP (Disease Management Programme) - auch bekannt als "Chronikerprogramme" an. Versicherte, die an diesen strukturierten Behandlungsprogrammen teilnehmen, bekommen von einigen Krankenkassen die Praxisgebühr vollständig (40 Euro) oder teilweise (z.B. 20 Euro) erstattet.