
Mit Zuschuss vom Chef: Asiatisch statt Kantine.
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt jetzt auch steuerbegünstigte Zuschüsse zum Mittagessen zahlen. Bisher waren nur Essens- und Restaurantchecks möglich.
Bedingung: Der Mitarbeiter muss vom dem Zuschuss Essen oder Lebensmittel zum unmittelbaren Verzehr kaufen. Ein Vertrag mit einer Gaststätte oder ähnlichen Einrichtung ist nicht nötig, so das Bundesfinanzministerium (Gz. IV C 5 – S 2334/08/10006).
Maximal ist ein Mittagessen bis 6,20 Euro je Mitarbeiter pro Arbeitstag im Betrieb begünstigt: Die ersten 3,10 Euro sind abgabepflichtig, der Betrag zwischen 3,10 Euro und 6,20 Euro steuer- und sozialabgabenfrei. Alternativ kann der Chef die ersten 3,10 Euro pauschal mit 25 Prozent versteuern, dann ist der ganze Betrag von 6,20 Euro sozialabgabenfrei und die Differenz zwischen 3,10 und 6,20 Euro steuerfrei.
Tipp: Sie müssen als Arbeitgeber nicht kontrollieren, ob der Mitarbeiter im Betrieb ist, wenn Sie höchstens für 15 Tage im Monat Essenszuschüsse spendieren.