Zusatz­versicherungen

Private Zusatz­versicherungen: Was sie zahlen, wer sie braucht, wie wichtig sie sind

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Bei privaten Zusatz­versicherungen braucht jedes Familien­mitglied einen eigenen Vertrag – auch Kinder. Die Beiträge hängen vom Gesund­heits­zustand und vom Alter beim Vertrags­schluss ab und können mit der Zeit weiter steigen. Über­legen Sie sich deshalb gut, welche Extras Sie wirk­lich brauchen. Auf unserer Themenseite Private Krankenzusatzversicherung finden Sie aktuelle Tests und Informationen zu vielen Gesund­heits­themen wie Zahn­ersatz, Patientenrechte, Pflegebedürftig­keit.

Kranken­haus und Reha

Versicherung

Was zahlt sie?

Wer braucht sie?

Bedeutung

Stationäre Zusatzversicherung

  • Honorare für Chef­ärzte, die ihre Leistungen nach der privatärztlichen Gebühren­ordnung (GOÄ) abrechnen.
  • Aufpreis für die Unterbringung im Ein- oder Zweibett­zimmer.
  • Mehr­kosten, wenn Versicherte ein anderes als das nächst­gelegene geeignete Kranken­haus aufsuchen.

Gesetzlich Kranken­versicherte, die im Kranken­haus Chef­arzt­behand­lung und ein Ein- oder Zweibett­zimmer wünschen und größere Freiheit bei der Auswahl des Kranken­hauses haben möchten.

ja

Kranken­haus­tagegeld­versicherung

Tages­satz in der vereinbarten Höhe für jeden Tag eines Kranken­haus­auf­enthalts.

Niemand. Den Verdienst­ausfall bei langen Kranken­haus­auf­enthalten gleicht das Krankengeld der Kasse aus. Ergänzend kann eine Kranken­tagegeld­versicherung sinn­voll sein (siehe Kranken­tagegeld­versicherung, unten in der Tabelle).

nein

Arzt und Heilpraktiker

Versicherung

Was zahlt sie?

Wer braucht sie?

Bedeutung

Ergänzungstarife

Zuschüsse zu verschiedenen Leistungen, vor allem

  • Zahn­ersatz,
  • Brillen und Kontaktlinsen,
  • Heilpraktikerbe­hand­lung.
  • Häufig auch Auslands­reise-Kranken­versicherung.

Gesetzlich Versicherte, die an mehreren Zusatz­leistungen (z. B. Zähne, Brille, Heilpraktiker) interes­siert sind. Der Versicherungs­schutz kann dann über ein Ergän­zungs­paket güns­tiger sein als der Abschluss mehrerer Policen für einzelne Leistungen.

eingeschränkt

Brillen­versicherung

Zuschuss zu Brillen oder Kontaktlinsen. In der Regel begrenzt auf einen bestimmten Prozent­satz des Rechnungs­betrags und auf jähr­liche Höchst­beträge.

Niemand. Nur für Brille oder Kontaktlinsen lohnt es sich nicht, eine Versicherung abzu­schließen. Besser selbst das Geld für eine neue Brille ansparen.

nein

Heilpraktikerbe­hand­lung/alternative Behand­lungs­verfahren

Zuschuss zu Behand­lungen bei Heilpraktikern, meist für Behand­lungen aus dem Gebühren­verzeichnis für Heilpraktiker, selten auch für solche aus dem Hufe­land-Leistungs­verzeichnis. Meist begrenzt auf einen Prozent­satz des Rechnungs­betrags und auf jähr­liche Höchst­beträge.

Gesetzlich Kranken­versicherte, die Interesse an Naturheil­kunde oder alternativen Behand­lungs­verfahren haben. Eine reine Heilpraktiker­versicherung hat nur Sinn, wenn jemand regel­mäßig zum Heilpraktiker geht, aber keine weiteren Zusatz­leistungen (z. B. für Zähne oder Brillen) benötigt.

eingeschränkt

Vorsorgetarife

Speziell zum Thema Krebs-Früherkennung:

Zuschüsse zu Unter­suchungen, die die Krankenkasse

  • nur bei konkretem Krank­heits­verdacht über­nimmt,
  • nur in bestimmten Zeit­abständen oder ab einem bestimmten Alter bezahlt,
  • gar nicht über­nimmt.

Im Einzel­fall sinn­voll für gesetzlich Versicherte, die zusätzlich zu den von der Kasse bezahlten Vorsorgeunter­suchungen regel­mäßig weitere Unter­suchungen machen lassen möchten.

eingeschränkt

Kosten­erstattungs­tarife

Für gesetzlich Versicherte, die bei ihrer Kasse Kosten­erstattung für Privatbe­hand­lung gewählt haben: Je nach Tarif etwa 50 bis 100 Prozent des Eigen­anteils für die Honorare nieder­gelassener Ärzte – in einigen Tarifen auch für Zahn­arzt­honorare – sowie für Arznei-, Heil- und Hilfs­mittel.

Bei Behand­lungen ohne Kassen­anteil je nach Tarif keine oder geringere Erstattung.

Niemand. Das Kosten­erstattungs­verfahren nützt in erster Linie den Ärzten und Zahn­ärzten. Sie erhalten für die gleichen Behand­lungen ein Vielfaches der gesetzlichen Vergütung. Gesetzlich versicherte Patienten erhalten keine anderen Behand­lungen als sonst und können keine reinen Privatpraxen aufsuchen.

nein

Zahn­arzt

Versicherung

Was zahlt sie?

Wer braucht sie?

Bedeutung

Zahnzusatzversicherung

Je nach Tarif: Aufstockung der Kassen­leistung für höher­wertigen Zahn­ersatz auf etwa 40 bis 90 Prozent der Zahn­arzt­rechnung.

Für die gesetzliche Regel­versorgung etwa 75 bis 100 Prozent des Rechnungs­betrags.

In vielen Tarifen begrenzte Leistungen für Implantate; teil­weise auch Erstattungs­grenzen für Honorare.

Gesetzlich Kranken­versicherte, die eine höher­wertige Versorgung mit Zahn­ersatz (z. B. Kronen, Brücken, Inlays, Implantate) wünschen, als sie die Krankenkasse bietet.

ja

Unfall und Pflegebedürftig­keit

Versicherung

Was zahlt sie?

Wer braucht sie?

Bedeutung

Pflegezusatzversicherung

Je nach Tarif im Pflegefall:

  • monatlicher Geld­betrag zur freien Verfügung oder
  • Zuschüsse zu den Pflege­kosten zu Hause oder im Pfle­geheim.

Gesetzlich und privat Kranken­versicherte, da die Pfle­gepflicht­versicherung nur einen Teil der Kosten im Pflegefall abdeckt. Allerdings sind Zusatz­policen nur sinn­voll für Menschen, die sich die hohen und im Laufe der Zeit steigenden Beiträge lebens­lang leisten können.

ja

Senioren-Unfallversicherung

  • Geld­betrag bei unfall­bedingten bleibenden Gesund­heits­schäden oder bestimmten Ereig­nissen wie Oberschenkelhals­bruch.
  • Hilfe­leistungen wie Putz-, Einkaufs- oder Pflege­dienste in den ersten Wochen nach einem Unfall.

Ältere gesetzlich und privat Kranken­versicherte, die nach einem Unfall niemanden haben, der sich um sie kümmern kann.

ja

Reisen

Versicherung

Was zahlt sie?

Wer braucht sie?

Bedeutung

Auslandsreise-Krankenversicherung

Kosten für die Behand­lung akuter Erkrankungen auf Auslands­reisen und für medizi­nisch notwendige Rück­trans­porte nach Deutsch­land.

Alle, die ins Ausland reisen. Auch für Privatversicherte sinn­voll, wenn ihr Vertrag keine medizi­nisch notwendigen Rück­trans­porte aus dem Ausland enthält.

jaja

Verdienst­ausfall

Versicherung

Was zahlt sie?

Wer braucht sie?

Bedeutung

Krankentagegeldversicherung

Bei längeren Erkrankungen: Tagegeld in der vereinbarten Höhe, um den krank­heits­bedingten Einkommens­verlust auszugleichen.

  • Sehr wichtig für Selbst­ständige ohne Anspruch auf gesetzliches Krankengeld.
  • Sinn­voll für Angestellte und Selbst­ständige mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld, deren Einkommen über der Beitrags­bemessungs­grenze liegt. Angestellte benötigen Kranken­tagegeld erst ab dem Ende der Lohn­fortzahlung (43. Krank­heits­tag).

ja

jajaja = Unbe­dingt notwendig.

jaja = Sehr zu empfehlen.

ja = Sinn­voll.

eingeschränkt = Mit Einschränkung sinn­voll.

nein = Über­flüssig.

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