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Chefarzt, Heilpraktiker, Zähne – viel Geld fließt in Extrapolicen für gesetzlich Krankenversicherte. Doch nicht jede private Zusatzversicherung ist sinnvoll. Wir sagen, welche sich lohnen. Dazu hat die Stiftung Warentest eine Tabelle mit allen privaten Zusatzversicherungen erstellt und sagt darin, was sie leisten und wer sie braucht. Von einigen Ergänzungspolicen raten wir vollständig ab.
Gesetzliche Leistungen „dürfen Maß des Notwendigen nicht überschreiten“
Das Sozialgesetzbuch regelt, was gesetzlich Krankenversicherten zusteht: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Wer als Kassenpatient mehr will, muss das selbst bezahlen – es sei denn, er hat eine private Zusatzversicherung. Solche Versicherungen übernehmen Kosten, die die Kasse
- gar nicht trägt, zum Beispiel für Heilpraktikerbehandlungen oder für einen Krankenrücktransport aus dem Auslandsurlaub,
- nur mit einem begrenzten Betrag bezuschusst, zum Beispiel Zahnersatz,
- nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen zahlt, zum Beispiel die Chefarztbehandlung im Krankenhaus.
„Die Rundum-Zusatzversicherung“ oder „Sichern Sie sich erstklassige Behandlung“ – so heißt es in der Werbung für private Zusatzpolicen. Doch nicht immer bringen sie so viele Vorteile wie erhofft. Die Leistungen sind stets begrenzt, was ein Kunde nicht sofort erkennt. Denn die Einschränkungen stehen im Kleingedruckten und fallen erst auf, wenn der Versicherer eine Rechnung nicht vollständig begleicht oder die Übernahme der Kosten sogar komplett verweigert.
Wir haben zwölf gängige Versicherungsangebote gesichtet und sagen, welche sich lohnen können und welche überflüssig sind. Die Tabelle zeigt, was welche Versicherung leistet und wer sie braucht. Dort stehen auch Links zu unseren aktuellen Tests.
Tipp: Mit einer klugen Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie viel Geld sparen – das dann zum Beispiel in eine gute Zusatzversicherung fließen kann. Unser großer Versicherungsvergleich Krankenkasse hilft Ihnen bei der Auswahl und dem Wechsel.
Die häufigsten privaten Zusatzversicherungen

Beispiel Krankenhaustagegeldversicherung: Die Experten von Finanztest halten sie für unnütz, trotzdem gibt es in Deutschland 7,8 Millionen Policen. © Stiftung Warentest
Was man wirklich braucht
Ob Brillen- oder Pflegetagegeldversicherung – vor dem Abschluss sollten Kunden sich die Frage stellen: Was wäre, wenn ich die Kosten selbst tragen müsste? In den meisten Fällen ist das finanzielle Risiko überschaubar, das ein Extraschutz abdeckt. Nur in wenigen Fällen kann es für einen Patienten oder Pflegebedürftigen existenzgefährdend werden.
Sehr zu empfehlen ist nur eine Police, und zwar für alle, die außerhalb Deutschlands Urlaub machen: die Auslandsreise-Krankenversicherung. Die günstigsten sehr guten Verträge sind ab etwa 10 Euro im Jahr zu haben.
Andere Zusatzpolicen können das Leben als Kassenpatient angenehmer machen. Es hängt aber von den persönlichen Präferenzen und von den finanziellen Möglichkeiten ab, ob eine Versicherung sinnvoll ist.
Wer nur alle fünf Jahre mal zum Heilpraktiker geht, benötigt dafür nicht extra eine Versicherung. Auch für Policenpakete wie Kombinationen aus Heilpraktiker-, Brillen und Zahnleistungen gilt nicht „viel hilft viel“. Denn für jede Leistung müssen Kunden Beiträge zahlen – auch wenn sie diese nie nutzen. Oft ist es besser, Tarife zu suchen, die nur das Gewünschte enthalten.

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Unser Rat
Bedarf. Als gesetzlich Krankenversicherter können Sie Ihren Versicherungsschutz durch private Zusatzpolicen erweitern. Zwingend notwendig ist keine dieser Versicherungen, einige können aber sinnvoll sein. Die Tabelle Das zahlen sie, so wichtig sind sie hilft Ihnen einzuschätzen, welche Angebote das sind und welche Sie sich sparen können.
Vergleich. Besonders bei Zusatzversicherungen für Zahnersatz, Brillen und Naturheilverfahren sind die Verträge oft kompliziert und Leistungen sind oft eingeschränkt. Anders als die Werbung manchmal verspricht, müssen Sie fast immer dazuzahlen. Vergleichen Sie deshalb Bedingungen und Beiträge. Unsere Tests helfen Ihnen dabei.
Gesundheitsfragen. Im Antrag fragt ein Versicherer nach Erkrankungen und Behandlungen in der Vergangenheit. Antworten Sie vollständig und korrekt. Tun Sie das nicht, können Sie den Versicherungsschutz verlieren Mit Gesundheitsfragen optimal umgehen. Außerdem gilt zu Vertragsbeginn eine mehrmonatige Wartezeit, bevor Sie eine Versicherung erstmals in Anspruch nehmen können.
Wechsel. Haben Sie bereits eine Zusatzpolice und wollen in einen besseren oder günstigeren Vertrag wechseln? Prüfen Sie zunächst die Angebote Ihres derzeitigen Versicherers. Ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer ist oft günstiger, weil Sie nicht wegen Erkrankungen abgelehnt werden können und für viele Leistungen keine erneuten Wartezeiten einhalten müssen.
Kassenangebote. Zusatzangebote Ihrer gesetzlichen Kasse sind oft nicht die beste Wahl. Die Kasse kooperiert nur mit einzelnen Versicherern, und der Beitragsnachlass ist meist gering. Wählen Sie lieber unter allen Versicherern geeignete und günstige Angebote aus.
Andere Spielregeln als bei der Kasse
Private Versicherungen funktionieren anders, als es Versicherte von ihrer Krankenkasse her kennen:
- Beiträge richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter und Gesundheitszustand beim Abschluss. Jüngere zahlen in der Regel weniger.
- Versicherer können Kunden ablehnen, zum Beispiel wegen Vorerkrankungen.
- Außerdem können Unternehmen für bestimmte Erkrankungen Risikozuschläge verlangen oder Leistungen ausschließen.
- Kinder oder Ehepartner ohne eigenes Einkommen brauchen eigene Verträge, für die ebenfalls Beiträge fällig sind.
- Leistungen sind nicht gesetzlich geregelt, sondern hängen davon ab, was in den Versicherungsbedingungen steht.
Kein Schutz für laufende Fälle

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Wer eine private Zusatzversicherung abschließen will, muss fast immer Gesundheitsfragen beantworten, die der Versicherer im Antrag stellt. Diese Fragen müssen Interessenten unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wer etwas weglässt oder verharmlost – selbst wenn es versehentlich passiert – riskiert den Versicherungsschutz.
Bei Zahnzusatz- und Auslandsreise-Krankenversicherungen sind die Fragen oft recht simpel. Bei Pflege- und Krankenhauszusatzversicherungen wollen die Gesellschaften es schon genauer wissen und fragen auch über mehrere Jahre zurück nach Untersuchungen und Behandlungen.
Versicherer müssen übrigens die Angaben nicht sofort überprüfen. Oft forschen sie erst gründlich nach, wenn ein Kunde zum ersten Mal eine Rechnung einreicht.
Schnell noch eine Versicherung abzuschließen, wenn eine teure Behandlung ansteht – das funktioniert nicht. Raten Arzt oder Zahnarzt zu einer Behandlung, sehen Versicherer das als eine bereits laufende Behandlung an, die von der Erstattung ausgeschlossen ist.
Auch wenn nichts Konkretes ansteht: Wer eine Zusatzversicherung abschließt, kann die Leistungen nicht sofort nach Vertragsschluss in Anspruch nehmen. Üblich ist eine Wartezeit von drei Monaten. Bei Zahnersatz oder einer Entbindung im Krankenhaus müssen sich Patienten in der Regel acht Monate gedulden, bis der Versicherer erstmals Kosten übernimmt.
In den ersten Versicherungsjahren begrenzen viele Gesellschaften vor allem beim Zahnersatz die Leistungen auf bestimmte Höchstsummen. Teilweise übernehmen sie Kosten auch dauerhaft nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.
Kündigungsrecht der Versicherer
Nach den Musterbedingungen der privaten Krankenversicherer können Gesellschaften Zusatzpolicen in den ersten drei Jahren ohne Angabe von Gründen kündigen. Die meisten Versicherer verzichten aber ausdrücklich auf dieses Kündigungsrecht. Es ist wichtig, sich zu vergewissern, dass dies in den Bedingungen steht. Dann können Kunden sicher sein, dass sie nicht aus dem Vertrag geworfen werden – auch wenn sie schwer erkranken.
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@19558: Für die nächste Zeit ist keine neue Veröffentlichung in diesem Bereich geplant. Informationen über zukünftige Untersuchungsvorhaben oder andere geplante Veröffentlichungen unterliegen der Verschwiegenheit. Da wir keine Informationen über zukünftige Untersuchungsvorhaben nach außen tragen dürfen, können wir Ihnen nicht mitteilen, ob ein Test bereits vorbereitet wird oder geplant ist. Das gilt auch für andere Testvorhaben.
Liebes Test-Team,
ist schon bekannt, ob/wann ein neuer Test für ambulante Zusatzversicherungen (inkl. Heilpraktiker) erscheint? Da scheint sich in den letzten Jahren viel getan zu haben (z.B. scheint bei (nahezu) keinem Anbieter bei ambulanten Zusatzversicherungen noch Zahnschutz enthalten zu sein).
Freundliche Grüße
@tornekalo: Wir kennen Ihren speziellen Versicherungsfall nicht. Eine Versicherungsberatung erhalten Sie in der Verbraucherzentrale. Allgemein zum Tarif DFV ZahnSchutz Exklusiv: Im Tarif 100 werden u.A. die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bis zu 100 % gezahlt, beschränkt auf maximal 2000 Euro. Grundvoraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit der Behandlung. Rein kosmetische Behandlungen werden nicht bezahlt. Das ist üblich bei Zahnzusatzversicherungen. (TK)
Meine DFV ZahnSchutz Exklusiv Tarif besteht schon seit 12 Monaten bei Deutsche Familienversicherung, Sie übernehmen trotzdem gar keine Kosten für meine Kieferorthopädische Behandlung.
Wenn ich meine Versicherungspolice überprüfe, sehe ich, dass ich alle notwendigen Voraussetzungen erfülle. Nach meinen Zahnzusatzversicherungsbedingungen sollten die kieferorthopädische Behandlungskosten normalerweise bis zu 100 % erstattet werden.
Trotz allen eingereichten Unterlagen und Bestätigung des Arztes, Sie haben meine Behandlungskosten mehrmals abgelehnt. Es steht auch keine richtige Begründung, dass man nachvollziehen kann.
Zurzeit läuft aber noch ein Verfahren bei dem Ombudsmann für private Krankenversicherungen. Wenn es dies bezüglich weiterhin Schwierigkeiten ergibt, ziehe ich als letzte Möglichkeit eine Kündigung in Betracht und werde ich ein Verfahren einleiten, um meine gesetzlichen Rechte geltend zu machen.
Policen-Nummer: 00000013276960
@Rücksichtnehmen: Ob Ihr Tarif eine Regelung beinhaltet, die die gesetzlichen Zuzahlungen von 10 Euro am Tag für maximal 28 Tage im Jahr, dem Versicherten ersetzt, können wir nicht sagen. Wir haben dieses Aspekt bei den Tarifen nicht mituntersucht. Es gibt zwar private Krankenhauszusatzversicherungen, die diese Kosten übernehmen. Aus unserer Sicht ist das aber eine unbedeutende Leistung, die bei der Entscheidung für oder gegen einen Vertrag keine Rolle spielen sollte. Für diejenigen, die bereits eine private Krankenzusatzversicherung haben und ins Krankenhaus müssen, lohnt sich aber der Blick in die Versicherungsbedingungen. Falls dort die Erstattung der Zuzahlung in den Leistungen enthalten ist, sollten Sie die Belege dazu beim Versicherer einreichen. (maa)