Zusatz­versicherungen Sinn­voll ist nur die Hälfte

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Chef­arzt, Heilpraktiker, Zähne – viel Geld fließt in Extra­policen für gesetzlich Kranken­versicherte. Doch nicht jede private Zusatz­versicherung ist sinn­voll. Wir sagen, welche sich lohnen. Dazu hat die Stiftung Warentest eine Tabelle mit allen privaten Zusatzversicherungen erstellt und sagt darin, was sie leisten und wer sie braucht. Von einigen Ergän­zungs­policen raten wir voll­ständig ab.

Gesetzliche Leistungen „dürfen Maß des Notwendigen nicht über­schreiten“

Das Sozialgesetz­buch regelt, was gesetzlich Kranken­versicherten zusteht: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweck­mäßig und wirt­schaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht über­schreiten.“ Wer als Kassenpatient mehr will, muss das selbst bezahlen – es sei denn, er hat eine private Zusatz­versicherung. Solche Versicherungen über­nehmen Kosten, die die Kasse

  • gar nicht trägt, zum Beispiel für Heilpraktikerbe­hand­lungen oder für einen Krankenrück­trans­port aus dem Auslands­urlaub,
  • nur mit einem begrenzten Betrag bezu­schusst, zum Beispiel Zahn­ersatz,
  • nur in medizi­nisch begründeten Ausnahme­fällen zahlt, zum Beispiel die Chef­arzt­behand­lung im Kranken­haus.

„Die Rundum-Zusatz­versicherung“ oder „Sichern Sie sich erst­klassige Behand­lung“ – so heißt es in der Werbung für private Zusatz­policen. Doch nicht immer bringen sie so viele Vorteile wie erhofft. Die Leistungen sind stets begrenzt, was ein Kunde nicht sofort erkennt. Denn die Einschränkungen stehen im Klein­gedruckten und fallen erst auf, wenn der Versicherer eine Rechnung nicht voll­ständig begleicht oder die Über­nahme der Kosten sogar komplett verweigert.

Wir haben zwölf gängige Versicherungs­angebote gesichtet und sagen, welche sich lohnen können und welche über­flüssig sind. Die Tabelle zeigt, was welche Versicherung leistet und wer sie braucht. Dort stehen auch Links zu unseren aktuellen Tests.

Tipp: Mit einer klugen Wahl der gesetzlichen Kranken­versicherung können Sie viel Geld sparen – das dann zum Beispiel in eine gute Zusatz­versicherung fließen kann. Unser großer Versicherungsvergleich Krankenkasse hilft Ihnen bei der Auswahl und dem Wechsel.

Die häufigsten privaten Zusatz­versicherungen

Zusatz­versicherungen - Sinn­voll ist nur die Hälfte

Beispiel Kranken­haus­tagegeld­versicherung: Die Experten von Finanztest halten sie für unnütz, trotzdem gibt es in Deutsch­land 7,8 Millionen Policen. © Stiftung Warentest

Was man wirk­lich braucht

Ob Brillen- oder Pfleg­etagegeld­versicherung – vor dem Abschluss sollten Kunden sich die Frage stellen: Was wäre, wenn ich die Kosten selbst tragen müsste? In den meisten Fällen ist das finanzielle Risiko über­schaubar, das ein Extra­schutz abdeckt. Nur in wenigen Fällen kann es für einen Patienten oder Pflegebedürftigen existenz­gefähr­dend werden.

Sehr zu empfehlen ist nur eine Police, und zwar für alle, die außer­halb Deutsch­lands Urlaub machen: die Auslands­reise-Kranken­versicherung. Die güns­tigsten sehr guten Verträge sind ab etwa 10 Euro im Jahr zu haben.

Andere Zusatz­policen können das Leben als Kassenpatient angenehmer machen. Es hängt aber von den persönlichen Präferenzen und von den finanziellen Möglich­keiten ab, ob eine Versicherung sinn­voll ist.

Wer nur alle fünf Jahre mal zum Heilpraktiker geht, benötigt dafür nicht extra eine Versicherung. Auch für Policenpakete wie Kombinationen aus Heilpraktiker-, Brillen und Zahn­leistungen gilt nicht „viel hilft viel“. Denn für jede Leistung müssen Kunden Beiträge zahlen – auch wenn sie diese nie nutzen. Oft ist es besser, Tarife zu suchen, die nur das Gewünschte enthalten.

Unser Rat

Bedarf.
Als gesetzlich Kranken­versicherter können Sie Ihren Versicherungs­schutz durch private Zusatz­policen erweitern. Zwingend notwendig ist keine dieser Versicherungen, einige können aber sinn­voll sein. Die Tabelle Das zahlen sie, so wichtig sind sie hilft Ihnen einzuschätzen, welche Angebote das sind und welche Sie sich sparen können.
Vergleich.
Besonders bei Zusatz­versicherungen für Zahn­ersatz, Brillen und Naturheil­verfahren sind die Verträge oft kompliziert und Leistungen sind oft einge­schränkt. Anders als die Werbung manchmal verspricht, müssen Sie fast immer dazu­zahlen. Vergleichen Sie deshalb Bedingungen und Beiträge. Unsere Tests helfen Ihnen dabei.
Gesund­heits­fragen.
Im Antrag fragt ein Versicherer nach Erkrankungen und Behand­lungen in der Vergangenheit. Antworten Sie voll­ständig und korrekt. Tun Sie das nicht, können Sie den Versicherungs­schutz verlieren Mit Gesundheitsfragen optimal umgehen. Außerdem gilt zu Vertrags­beginn eine mehr­monatige Warte­zeit, bevor Sie eine Versicherung erst­mals in Anspruch nehmen können.
Wechsel.
Haben Sie bereits eine Zusatz­police und wollen in einen besseren oder güns­tigeren Vertrag wechseln? Prüfen Sie zunächst die Angebote Ihres derzeitigen Versicherers. Ein Tarifwechsel beim eigenen Versicherer ist oft güns­tiger, weil Sie nicht wegen Erkrankungen abge­lehnt werden können und für viele Leistungen keine erneuten Warte­zeiten einhalten müssen.
Kassen­angebote.
Zusatz­angebote Ihrer gesetzlichen Kasse sind oft nicht die beste Wahl. Die Kasse koope­riert nur mit einzelnen Versicherern, und der Beitrags­nach­lass ist meist gering. Wählen Sie lieber unter allen Versicherern geeignete und güns­tige Angebote aus.

Andere Spiel­regeln als bei der Kasse

Private Versicherungen funk­tionieren anders, als es Versicherte von ihrer Krankenkasse her kennen:

  • Beiträge richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter und Gesund­heits­zustand beim Abschluss. Jüngere zahlen in der Regel weniger.
  • Versicherer können Kunden ablehnen, zum Beispiel wegen Vorerkrankungen.
  • Außerdem können Unternehmen für bestimmte Erkrankungen Risiko­zuschläge verlangen oder Leistungen ausschließen.
  • Kinder oder Ehepartner ohne eigenes Einkommen brauchen eigene Verträge, für die ebenfalls Beiträge fällig sind.
  • Leistungen sind nicht gesetzlich geregelt, sondern hängen davon ab, was in den Versicherungs­bedingungen steht.

Kein Schutz für laufende Fälle

Wer eine private Zusatz­versicherung abschließen will, muss fast immer Gesund­heits­fragen beant­worten, die der Versicherer im Antrag stellt. Diese Fragen müssen Interes­senten unbe­dingt wahr­heits­gemäß und voll­ständig beant­worten. Wer etwas weglässt oder verharmlost – selbst wenn es versehentlich passiert – riskiert den Versicherungs­schutz.

Bei Zahn­zusatz- und Auslands­reise-Kranken­versicherungen sind die Fragen oft recht simpel. Bei Pflege- und Kranken­haus­zusatz­versicherungen wollen die Gesell­schaften es schon genauer wissen und fragen auch über mehrere Jahre zurück nach Unter­suchungen und Behand­lungen.

Versicherer müssen übrigens die Angaben nicht sofort über­prüfen. Oft forschen sie erst gründlich nach, wenn ein Kunde zum ersten Mal eine Rechnung einreicht.

Schnell noch eine Versicherung abzu­schließen, wenn eine teure Behand­lung ansteht – das funk­tioniert nicht. Raten Arzt oder Zahn­arzt zu einer Behand­lung, sehen Versicherer das als eine bereits laufende Behand­lung an, die von der Erstattung ausgeschlossen ist.

Auch wenn nichts Konkretes ansteht: Wer eine Zusatz­versicherung abschließt, kann die Leistungen nicht sofort nach Vertrags­schluss in Anspruch nehmen. Üblich ist eine Warte­zeit von drei Monaten. Bei Zahn­ersatz oder einer Entbindung im Kranken­haus müssen sich Patienten in der Regel acht Monate gedulden, bis der Versicherer erst­mals Kosten über­nimmt.

In den ersten Versicherungs­jahren begrenzen viele Gesell­schaften vor allem beim Zahn­ersatz die Leistungen auf bestimmte Höchst­summen. Teil­weise über­nehmen sie Kosten auch dauer­haft nur bis zu einem fest­gelegten Höchst­betrag.

Kündigungs­recht der Versicherer

Nach den Musterbedingungen der privaten Kranken­versicherer können Gesell­schaften Zusatz­policen in den ersten drei Jahren ohne Angabe von Gründen kündigen. Die meisten Versicherer verzichten aber ausdrück­lich auf dieses Kündigungs­recht. Es ist wichtig, sich zu vergewissern, dass dies in den Bedingungen steht. Dann können Kunden sicher sein, dass sie nicht aus dem Vertrag geworfen werden – auch wenn sie schwer erkranken.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 28.04.2022 um 16:07 Uhr
ambulante Zusatzversicherungen

@19558: Für die nächste Zeit ist keine neue Veröffentlichung in diesem Bereich geplant. Informationen über zukünftige Untersuchungsvorhaben oder andere geplante Veröffentlichungen unterliegen der Verschwiegenheit. Da wir keine Informationen über zukünftige Untersuchungsvorhaben nach außen tragen dürfen, können wir Ihnen nicht mitteilen, ob ein Test bereits vorbereitet wird oder geplant ist. Das gilt auch für andere Testvorhaben.

19558 am 26.04.2022 um 18:59 Uhr
Neuer Test für Heilpraktiker-Zusatzversicherungen

Liebes Test-Team,
ist schon bekannt, ob/wann ein neuer Test für ambulante Zusatzversicherungen (inkl. Heilpraktiker) erscheint? Da scheint sich in den letzten Jahren viel getan zu haben (z.B. scheint bei (nahezu) keinem Anbieter bei ambulanten Zusatzversicherungen noch Zahnschutz enthalten zu sein).
Freundliche Grüße

Profilbild Stiftung_Warentest am 17.09.2020 um 13:08 Uhr
Kieferorthopädie/Kosten

@tornekalo: Wir kennen Ihren speziellen Versicherungsfall nicht. Eine Versicherungsberatung erhalten Sie in der Verbraucherzentrale. Allgemein zum Tarif DFV ZahnSchutz Exklusiv: Im Tarif 100 werden u.A. die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bis zu 100 % gezahlt, beschränkt auf maximal 2000 Euro. Grundvoraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit der Behandlung. Rein kosmetische Behandlungen werden nicht bezahlt. Das ist üblich bei Zahnzusatzversicherungen. (TK)

tornekalo am 16.09.2020 um 13:21 Uhr
Überhaupt nicht empfehlenswert

Meine DFV ZahnSchutz Exklusiv Tarif besteht schon seit 12 Monaten bei Deutsche Familienversicherung, Sie übernehmen trotzdem gar keine Kosten für meine Kieferorthopädische Behandlung.
Wenn ich meine Versicherungspolice überprüfe, sehe ich, dass ich alle notwendigen Voraussetzungen erfülle. Nach meinen Zahnzusatzversicherungsbedingungen sollten die kieferorthopädische Behandlungskosten normalerweise bis zu 100 % erstattet werden.
Trotz allen eingereichten Unterlagen und Bestätigung des Arztes, Sie haben meine Behandlungskosten mehrmals abgelehnt. Es steht auch keine richtige Begründung, dass man nachvollziehen kann.
Zurzeit läuft aber noch ein Verfahren bei dem Ombudsmann für private Krankenversicherungen. Wenn es dies bezüglich weiterhin Schwierigkeiten ergibt, ziehe ich als letzte Möglichkeit eine Kündigung in Betracht und werde ich ein Verfahren einleiten, um meine gesetzlichen Rechte geltend zu machen.
Policen-Nummer: 00000013276960

Profilbild Stiftung_Warentest am 26.11.2019 um 16:54 Uhr
Gesetzlichen Zuzahlungen von 10 Euro am Tag

@Rücksichtnehmen: Ob Ihr Tarif eine Regelung beinhaltet, die die gesetzlichen Zuzahlungen von 10 Euro am Tag für maximal 28 Tage im Jahr, dem Versicherten ersetzt, können wir nicht sagen. Wir haben dieses Aspekt bei den Tarifen nicht mituntersucht. Es gibt zwar private Krankenhauszusatzversicherungen, die diese Kosten übernehmen. Aus unserer Sicht ist das aber eine unbedeutende Leistung, die bei der Entscheidung für oder gegen einen Vertrag keine Rolle spielen sollte. Für diejenigen, die bereits eine private Krankenzusatzversicherung haben und ins Krankenhaus müssen, lohnt sich aber der Blick in die Versicherungsbedingungen. Falls dort die Erstattung der Zuzahlung in den Leistungen enthalten ist, sollten Sie die Belege dazu beim Versicherer einreichen. (maa)